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Wohnung inserieren, aber richtig!

Beim Inserieren einer Wohnung musst du als Vermieter auf zahlreiche unterschiedliche Aspekte achten. Nur, wenn die wichtigsten Angaben in der Anzeige integriert sind, findest du auch schnell den richtigen Interessenten. Welche Punkte wichtig sind und wo Du am besten deine Wohnung inserieren kannst, erfährst du hier.
 

Beim Inserieren einer Wohnung musst du als Vermieter auf zahlreiche unterschiedliche Aspekte achten. Nur, wenn die wichtigsten Angaben in der Anzeige integriert sind, findest du auch schnell den richtigen Interessenten. Welche Punkte wichtig sind und wo Du am besten deine Wohnung inserieren kannst, erfährst du hier.
 

Das solltest du bei einem Wohnungsinserat beachten 

Wenn du eine Wohnung inserieren möchtest, sollten du zunächst für dich abklären, ob das Inserat kostenpflichtig sein darf oder ob du lieber eine kostenlose Anzeige aufgeben möchtest. Danach gilt es zu überlegen, welche (besonderen) Aspekte deiner Wohnung du in diesem Inserat überhaupt zur Geltung bringen möchtest. Am besten bündelst du in deiner Anzeige viele Informationen wie möglich. Damit beugst du etwaigen Nachfragen seitens der Interessenten vor. 

Wenn du kostenlos deine Wohnung inserieren möchtest, sparst du zwar Geld. Dennoch ist diese Variante nicht immer zu empfehlen. Wichtiger ist es, auf die Reichweite des jeweiligen Portals zu achten und ob das Portal deine gewünschte Zielgruppe anspricht. 

 

Hinweis: Schnell, einfach und reichweitenstark inserierst du mit VermietenPlus. Hier hast du die Möglichkeit, deine hinterlegten Daten zum Objekt mit nur wenigen Klicks auf dem reichweitenstärksten Portal Deutschlands zu veröffentlichen – ImmoScout24. 

 

Die Pflichtangaben in einem Inserat 

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, was bei der Vermarktung von Immobilien in kommerziellen Medien angegeben werden muss. Sofern zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Neuvermietung ein gültiger Energieausweis vorliegt. 

16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält: 

1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse. 

Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe nach Satz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen. 

(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit. 

(3) Bei Energieausweisen, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, und bei Energieausweisen nach § 29 Absatz 1 sind die Pflichten der Absätze 1 und 2 nach Maßgabe des § 29 Absatz 2 und 3 zu erfüllen.
 

Angaben außerhalb des Energieausweises sind nicht zwingend erforderlich, jedoch zu empfehlen. Hier lassen sich unter anderem die Wohnungsgröße, die Kaltmiete sowie die Nebenkosten auflisten. Um sich zahlreiche Fragen seitens der Interessenten darüber zu ersparen, sollten diese Angaben angegeben werden, wenn du eine Immobilie inserieren möchtest. 

 

Unser Tipp 

Sowohl professionelle Fotos als auch Generierung passender Beschreibungstexte für dein Exposé – all das findest du bei Vermietet.de. So geht die Erstellung professioneller Inserate einfacher und schneller denn je. 

 

Wohnung inserieren – das WO ist entscheidend 

Heutzutage hast du unzählig viele Möglichkeiten, um ein Wohnungsinserat zu veröffentlichen. Die gängigen Immobilienportale sind in der Regel der erste Anlaufpunkt. Mit einem VermietenPlus Abo inserierst du freie Wohnungen am besten auf ImmoScout24. 

Es gibt aber auch Kleinanzeigen-Portale, auf denen das Inserieren von Wohnungen gestattet wird. Oft kannst du hier sogar als privater Anbieter deine Wohnung kostenlos inserieren. Hier ist die Reichweite aber oft eingeschränkt oder du wirst sogar von Anfragen überschüttet. Eine Selektion der Interessenten oder gar die Kommunikation finden selten auf dem Portal direkt statt. Du musst dann auf dein Handy zurückgreifen. Doch möchtest du wirklich deine Handynummer im Internet veröffentlichen? 

Eine weitere Option, bei der du ein Inserat für deine Wohnung veröffentlichen kannst, ist das Schalten einer Anzeige in deiner regionalen Tageszeitung. Es lesen noch immer zahlreiche Menschen in der Zeitung und informieren sich so über den Immobilienmarkt in ihrer Region. Anzeigen in der Zeitung sind mit Kosten verbunden und regional beschränkt. 

Es gibt zudem die Möglichkeit, die Anzeige auf einem Schwarzen Brett zu veröffentlichen. Vor allem in Städten mit einer Universität wird dieser Weg häufig genutzt, da insbesondere Studenten auf diesen Weg zurückgreifen. Doch auch manche Supermärkte und Institutionen verfügen über ein Schwarzes Brett, auf welchem Kunden ihre Anzeigen hinterlegen können. Zwar ist auch hier die Reichweite begrenzt, es können jedoch qualitativere Kontaktaufnahmen vermerkt werden.