Das Inserieren einer Wohnung ist eine Kunst, bei der Sie auf zahlreiche unterschiedliche Aspekte achten sollten. Nur, wenn die wichtigsten Angaben in der Anzeige integriert sind, finden Sie auch schnell den richtigen Interessenten. Welche Punkte wichtig sind und wo Sie am besten Ihre Wohnung inserieren, erfahren Sie exklusiv im folgenden Artikel.
Das sollten Sie bei einem Wohnungsinserat beachten
Wenn Sie eine Wohnung inserieren, sollten Sie zunächst für sich abklären, ob das Inserat kostenpflichtig sein darf oder ob Sie lieber eine kostenlose Anzeige aufgeben möchten. Erst im Anschluss daran sollten Sie überlegen, welche Aspekte Sie in diesem Inserat überhaupt zur Geltung bringen möchten.
Bedenken Sie, dass so viele Informationen wie möglich in Ihrer Anzeige gebündelt werden sollten, um etwaigen Nachfragen seitens der Interessenten vorzubeugen. Wenn Sie kostenlos Ihre Wohnung inserieren, sparen Sie zwar Geld – Dennoch sollten Sie nicht nur auf die Kosten der Anzeige, sondern auch auf die Reichweite des jeweiligen Portals achten, damit Ihre Immobilie auch gesehen wird.
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Die Pflichtangaben in einem Inserat
Die Energieeinsparverordnung (EnEV) legt fest, was bei der Vermarktung von Immobilien in kommerziellen Medien angegeben werden muss. Sofern zum Zeitpunkt des Verkaufs oder der Neuvermietung ein gültiger Energieausweis vorliegt.
Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden (Energieeinsparverordnung – EnEV)
§ 16a Pflichtangaben in Immobilienanzeigen
(1) Wird in Fällen des § 16 Absatz 2 Satz 1 vor dem Verkauf eine Immobilienanzeige in kommerziellen Medien aufgegeben und liegt zu diesem Zeitpunkt ein Energieausweis vor, so hat der Verkäufer sicherzustellen, dass die Immobilienanzeige folgende Pflichtangaben enthält:
1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis im Sinne des § 17 Absatz 1 Satz 1,
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.
Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe nach Satz 1 Nummer 2 der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.
(2) Absatz 1 ist entsprechend anzuwenden auf den Vermieter, Verpächter und Leasinggeber bei Immobilienanzeigen zur Vermietung, Verpachtung oder zum Leasing eines Gebäudes, einer Wohnung oder einer sonstigen selbständigen Nutzungseinheit.
(3) Bei Energieausweisen, die nach dem 30. September 2007 und vor dem 1. Mai 2014 ausgestellt worden sind, und bei Energieausweisen nach § 29 Absatz 1 sind die Pflichten der Absätze 1 und 2 nach Maßgabe des § 29 Absatz 2 und 3 zu erfüllen.
§ 16a EnEV
Sonstige Angaben
Angaben außerhalb des Energieausweises sind nicht zwingend erforderlich, jedoch zu empfehlen. Hier lassen sich unter anderem die Wohnungsgröße, die Kaltmiete sowie die Nebenkosten auflisten. Um sich zahlreiche Fragen seitens der Interessenten darüber zu ersparen, sollten diese Angaben angegeben werden, wenn Sie eine Immobilie inserieren möchten.
So sollte ein Wohnungsinserat aussehen
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Wohnung inserieren – das WO ist entscheidend
Heutzutage haben Sie unzählig viele Möglichkeiten, um ein Wohnungsinserat zu veröffentlichen. Neben den gängigen Immobilienportalen, also beispielsweise Immobilienscout24, gibt es auch Kleinanzeigen-Portale, auf denen das Inserieren von Wohnungen gestattet wird. Der Marktführer, bei dem Sie zudem als privater Anbieter Ihre Wohnung kostenlos inserieren können, ist hier eBay Kleinanzeigen. Darüber hinaus gibt es auch noch kleinere Anbieter, Kalaydo kann hier als Beispiel aufgelistet werden, welche jedoch in Ihrer Reichweite mittlerweile stark eingeschränkt sind.
Eine weitere Option, bei der Sie ein Inserat für Ihre Wohnung veröffentlichen können, ist das Schalten einer Anzeige in Ihrer regionalen Tageszeitung. Es lesen noch immer zahlreiche Menschen in der Zeitung und informieren sich so über den Immobilienmarkt in ihrer Region. Anzeigen in der Zeitung sind wie auch auf einer Vielzahl der Plattformen im Internet mit Kosten verbunden.
Es gibt zudem die Möglichkeit, die Anzeige auf einem schwarzen Brett zu veröffentlichen. Vor allem in Städten mit einer Universität wird dieser Weg häufig genutzt, da insbesondere Studenten auf diesen Weg zurückgreifen. Doch auch manche Supermärkte und Institutionen verfügen über ein schwarzes Brett, auf welchem Kunden ihre Anzeigen hinterlegen können. Zwar ist auch hier die Reichweite begrenzt, es können jedoch qualitativere Kontaktaufnahmen vermerkt werden.
Das kostet ein Inserat
Die Kosten eines Inserats variieren je nach Plattform, auf der Sie das Inserat erstellen. Geben Sie bei eBay Kleinanzeigen eine Anzeige auf, fallen keine Kosten an. Dies gilt allerdings nur für die private Vermietung, weshalb sich eBay Kleinanzeigen vor allem für private Wohnungsinserate anbietet.
Wenn Sie hingegen bei Immobilienscout24 inserieren, so ist dies mit Kosten verbunden. Der genaue Betrag variiert dabei je nach gewünschter Art der Anzeige sowie der Dauer. Premium-Anzeigen sind darüber hinaus selbstredend preisintensiver als Standard-Anzeigen. Aber hier werden Ihnen auch mehr Optionen angeboten.
Wohnung inserieren: Fazit
Wenn Sie eine Wohnung inserieren, sollten Sie bedenken, wie schnell Sie einen Interessenten finden wollen. Wie viel Reichweite benötigen Sie? Diese Frage sollten Sie sich beantworten, bevor Sie die Anzeige aufgeben. Denn damit entscheidet sich, wo Sie idealerweise inserieren. Achten Sie darauf, dass alle relevanten und vor allem die Pflicht-Angaben integriert sind. Gestalten Sie Ihr Immobilienexposé ansprechend und interessant, damit Sie Interesse bei Ihrer Zielgruppe wecken.