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Nebenkostenabrechnung 2022: Nachweispflicht für die Dezemberhilfen beachten

Bei der Nebenkostenabrechnung 2022 müssen Vermieter die Informationspflichten bezüglich des Heizkostenzuschusses der Bundesregierung für den Dezember 2022 beachten. Wir erklären, die wie du diese als Vermieter:innen die Dezemberhilfen zu berücksichtigen und nachzuweisen hast. 

 

 

Tipp

In Kürze

  • Mit den Dezemberhilfen hat die Bundesregierung in 2022  die Abschläge bei Gas- und Fernwärmekunden übernommen.
  • Vermieter müssen Mieter:innen über die Dezemberhilfen in 2022 in Textform informieren.
  • Der Informationspflicht müssen die Vermieter:innen mit der Nebenkostenabrechnung in 2023 nachkommen.
  • Der Nachweis findet sich in der Heizkostenabrechnung der Messdienstleister.
  • Die Nachweispflicht ist erfüllt, wenn die Vermieter:innen die Heizkostenabrechnung mit VermietenPlus erstellten und der Nebenkostenabrechnung anhängen.

Bei vielen Vermieter:innen sind bereits die Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2022 eingegangen. In der Regel erstellt diese der beauftragte Messdienstleister. Nun kannst du die komplette Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erledigen und deinen Mieter:innen zusenden. Für die Nebenkostenabrechnung 2022 gibt es eine wichtige Besonderheit zu beachten: Du musst der Nachweispflicht für die Dezemberhilfen nachkommen, die die Bundesregierung aufgrund der durch den Ukrainekrieg verursachten Energiekrise ausgezahlt hat.

Achtung

Achtung

Der Dezemberhilfen im Jahr 2022 sind nicht zu verwechseln mit den beiden Heizkostenzuschüssen, die die Bundesregierung für zwei Millionen Menschen mit kleinem Einkommen gezahlt hat. Dieser Zuschuss ging ausschließlich an Wohngeldbezieher, Studenten mit Bafög, Bezieher von Aufstiegs-Bafög und Berufsausbildungsbeihilfe. Die Dezemberhilfen hat die Bundesregierung allen Bürger:innen gewährt. Vermieter:innen müssen diese Hilfen über die Nebenkostenabrechnung an die Mietern weiterleiten.

Bei vielen Vermieter:innen sind bereits die Heizkostenabrechnungen für das Jahr 2022 eingegangen. In der Regel erstellt diese der beauftragte Messdienstleister. Nun kannst du die komplette Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erledigen und deinen Mieter:innen zusenden. Für die Nebenkostenabrechnung 2022 gibt es eine wichtige Besonderheit zu beachten: Du musst der Nachweispflicht für die Dezemberhilfen im Jahr 2022 nachkommen.

Der Staat hat im Dezember 2022 die Abschlagszahlungen bei Gas- und Fernwärme übernommen

Das Gesetz zu den Dezemberhilfen ist am 22. November 2022 in Kraft getreten. Die Bundesregierung hat damit auf die massiv gestiegenen Heizkosten infolge des Kriegs in der Ukraine reagiert. Die Hilfe kam nicht in Form einer Einmalzahlung bei den Bürgern an, sondern der Staat übernahm im Dezember die Abschlagszahlungen bei Gas- und Fernwärmebeziehern.

Vermieter haben im letzten Jahr die erhöhten Abschläge der Energieversorger vielfach aus eigener Tasche bezahlt. Mit der Nebenkostenabrechnung 2023 können sie sich die Mehrkosten bei der Energie  von den Mietern wieder zurückholen. Wer die  hohen monatliche Abschläge nicht zahlen wollte oder konnte, der hat eventuell diese an die Mieter:innen weitergereicht. Gesetzlich gab es für die unterjährige Nebenkostenerhöhung keine Grundlage, deswegen war dafür die Zustimmung der Mieter erforderlich.

Je nachdem, wie du dich als Vermieter:in im letzten Jahr entschieden hast, musst du nun die Dezemberhilfen bei der Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 berücksichtigen. Es gibt dabei unterschiedliche Sonderregelungen zu berücksichtigen.

Gasetagenheizung: Keine Nachweispflicht in der Nebenkostenabrechnung 2022

Sind in deinen Liegenschaften Gasetagenheizungen verbaut, dann musst du die Dezemberhilfen im Jahr 2022 nicht berücksichtigen. Die Mieter:innen haben für die in ihrer Wohnung installierte Gastherme einen eigenen Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen. Du musst deshalb keine Heizkostenabrechnung erstellen. Die Mieter:innen haben die Dezemberhilfe 2021 bereits direkt durch das Aussetzen der Dezemberabschläge erhalten.

Zentralheizung: Informationspflicht für die Nebenkostenabrechnung 2022

Versorgt in deiner Immobilie eine Zentralheizung die Wohnungen mit Wärme? Dann hat dein Versorger, die Abschlagszahlung im Dezember ausgesetzt. Die Ersparnis darfst du nicht einfach einbehalten, sondern du musst diese an die Mieter:innen weitergeben. Das geschieht nicht über eine Auszahlung an deine Mieter:innen, sondern über die Betriebskostenabrechnung 2022. Dort wird die Dezemberhilfe verrechnet.

Lässt du deine Heizkostenabrechnung von deinem Messdienstleister erstellen, dann erledigt dieser die Berechnung der Dezemberhilfe im Jahr 2022. Schau dir die Abrechnung genau an. Dort hat der Messdienstleister neben den Verbrauchsdaten und Kosten für die Wärmeversorgung auch den Anteil des Mieters an der Dezemberhilfe ausgewiesen. Du bist verpflichtet, dieses Dokument an deine Mieter:innen zusammen mit der Nebenkostenabrechnung weiterzureichen.

Unterjährige Anpassung der Nebenkosten in 2002: Dezemberhilfe verrechnen

Hast du die Betriebskostenvorauszahlungen aufgrund der gestiegenen Abschläge im Jahr 2022 erhöht? Dann hat das Gesetz zu den Energiepreishilfen im Jahr 2022 den Mieter:innen erlaubt, den erhöhten Abschlag im Dezember zurückzubehalten. Die Kürzung mussten die Mieter:innen selbst vornehmen. Ist die Kürzung nicht erfolgt, dann musst du diese bei der Betriebskostenabrechnung für die Abrechnungsperiode 2022 verrechnen und ausweisen. Auch hier ist die Heizkostenabrechnung des Messdienstleisters heranzuziehen, um die genauen Beträge zu ermitteln.

Ähnlich verhält es sich, wenn du neun Monate vor Inkrafttreten des Gesetzes einen neuen Mietvertrag abgeschlossen hast. Die meisten Vermieter werden dort aufgrund der hohen Energiepreise die monatlichen Betriebskostenvorauszahlungen bereits höher angesetzt haben. Mieter:innen mit neuem Mietvertrag ab dem 19. Februar 2022 hatten einen Anspruch, im Dezember 2022 ihre Abschlagszahlung um ein Viertel zu kürzen.

Auch hier gilt: Ist diese Kürzung nicht erfolgt, dann musst du die Dezemberhilfe über die Betriebskostenabrechnung für das Jahr 2022 weitergeben. Den genauen Betrag weist der Messdienstleister in seiner Heizkostenabrechnung aus.

Nachweispflicht bei Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)

Bist du Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG), dann gelten die Nachweispflichten für die Dezemberhilfe ebenso. Der Verwalter muss die Höhe der Hilfe in seiner Jahresabrechnung dir mitteilen. Hast du deine Eigentumswohnung vermietet, dann musst du deinen Mieter:innen diese Info zusammen mit der Nebenkostenabrechnung weiter reichen. Das erledigt entweder der Verwalter für dich. Oder du machst das selbst, was dir Kosten spart. VermietenPlus bietet dir für die Nebenkostenabrechnung von vermieteten Eigentumswohnungen ein massgeschneidertes Tool an. Benutzt du dieses Tool, kannst du die Nebenkostenabrechnung zusammen mit der Information zum Heizkostenzuschuss an deinen Mieter versenden.

Fazit: Nachweispflicht für die Dezemberhilfen in 2022 nicht versäumen

Bei der Informationspflicht für die Dezemberhilfe ist für dich als Vermieter die Heizkostenabrechnung deines Messdienstleisters wichtig. Wie gewohnt gibst du den Betrag und Verbrauch in dein Nebenkostentool auf Vermietet.de bei den manuell umgelegten Kosten ein. Das Tool verrechnet die Heizkosten und erstellt das Dokument mit den ausgewiesenen Nachzahlungen oder der Erstattungen für deine Mieter:innen.

Den Versand der Nebenkostenabrechnung kannst du direkt aus dem Tool vorbereiten. Erstelle ein PDF und drucke dieses für die Zustellung aus. Als Anlage versendest du die Heizkostenabrechnung, die den Nachweis für die Dezemberhilfe im Jahr 2022 beinhaltet. Du hast damit die gesetzlichen Informationen bei der Nebenkostenabrechnung für das Jahr 2022 erfüllt. Machst du das nicht, haben die Mieter:innen das Recht auf Widerspruch und können gegebenenfalls Zahlungen verweigern. 

Die Dezemberhilfen 2022 erhalten alle Bezieher von Gas- und Fernwärme. Die Hilfen zahlt die Bundesregierung nicht als Einmalzahlung, sondern sie hat die Abschlagszahlungen im Dezember 2022 übernommen.

Mieter, die keine direkten Vertrag mit einem Versorger haben, erhalten die Dezemberhilfe über die Nebenkostenabrechnung für das Abrechnungsjahr in 2022. Der Vermieter muss das in seiner in 2023 erstellten Nebenkostenabrechnung nachweisen.

Du musst der Nachweispflicht nicht nachkommen. Deine Mieter:innen haben in der Regel selbst einen Vertrag mit einem Versorger abgeschlossen. Sie haben bereits im Dezember 2022 keinen Abschlag gezahlt.

Du findest den genauen Betrag für die Dezemberhilfe 2022 auf der Heizkostenabrechnung für das Jahr 2022, die dein Messdienstleister erstellt. Du musst dieses Dokument wie gewohnt an deine Mieter zusammen mit der Nebenkostenabrechnung weiter reichen. So hast du die Nachweispflicht erfüllt.

Hast du in 20022 die Nebenkostenvorauszahlung in 2022 unterjährig angepasst? Dann hätte der Mieter das im Dezember 2022 von sich aus zurücknehmen können. Ist das nicht passiert, musst du die Dezemberhilfe über die Nebenkostenabrechnung für 2022 an die Mieter weiter geben. Über die Heizkostenabrechnung deines Messdienstleisters weist du die Zahlung der staatlichen Hilfen aus dem Dezember letzten Jahres nach.

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