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Welche Optionen Du bei Mietrückstand Deines Mieters hast

Der Alptraum eines jeden Vermieters sind nicht zahlende Mieter. Egal ob die Miete komplett oder nur anteilig nicht bezahlt wird – es handelt sich dabei um Verstöße, die geahndet werden müssen. Welche Möglichkeiten Du bei einem Mietrückstand Deines Mieters hast, erfährst Du kurz und kompakt zusammengefasst.

Der Alptraum eines jeden Vermieters sind nicht zahlende Mieter. Egal ob die Miete komplett oder nur anteilig nicht bezahlt wird – es handelt sich dabei um Verstöße, die geahndet werden müssen. Welche Möglichkeiten Du bei einem Mietrückstand Deines Mieters hast, erfährst Du kurz und kompakt zusammengefasst.

Mieter zahlt nicht

In der Praxis kommt es relativ häufig vor, dass ein Mieter nicht zahlt und dementsprechend ein Mietrückstand aufläuft. Die Nichtzahlung der Miete kann auf unterschiedliche Gründe zurückzuführen sein – möglicherweise sogar unverschuldet von Deinem Mieter. Dies geschieht beispielsweise bei Bewohnern, deren Miete vom Amt übernommen wird. Ein bürokratischer Fehler kann hier dafür sorgen, dass Du Deine Miete nicht rechtzeitig erhältst und Deine Mieter entsprechend im Mietrückstand sind. Auf der anderen Seite kann es aber natürlich auch passieren, dass Dein Mieter mutwillig nicht zahlt. Um dies auszuloten, solltest Du zunächst einmal das Gespräch mit Deinem Mieter suchen, wenn die Miete überfällig ist. Beachte jedoch bevor Du das Gespräch suchst, dass durch Feiertage und Wochenenden die Mietzahlung verspätet bei Dir eintreffen kann. Lass Deinem Mieter also mindestens 5 Werktage Zeit, bevor Du ihn wegen einer ausstehenden Miete kontaktierst. Frage ihn ruhig aber bestimmt, weshalb die Miete bisher noch nicht auf Deinem Konto eingegangen ist und bitte ihn darum, dieses Versäumnis zeitnah zu berichtigen. Solltest Du nach wenigen Tagen immer noch keine Miete erhalten haben, so empfiehlt es sich, den Mieter nochmal schriftlich und förmlich darüber zu informieren, dass die Miete noch immer aussteht. Achte darauf, dass dieses Schreiben per Einschreiben mit Rückschein an den Mieter adressiert ist, um später Deiner Beweispflicht nachkommen zu können.

Mieter reagiert auch auf schriftliche Aufforderung nicht

Sollte Dein Mieter auch nach schriftlicher Aufforderung nicht reagieren und die Miete weiterhin nicht bezahlen, so bleibt Dir lediglich warten. Du kannst ihn zwar weiterhin anmahnen, einen wirklichen Vorteil generierst Du dadurch jedoch nicht. Das deutsche Rechtssystem ist sehr mieterfreundlich ausgelegt, weshalb die Regeln entsprechend strikt sind. So kannst Du Deinem Mieter erst dann fristlos kündigen, wenn er mindestens zwei Monatsmieter im Rückstand ist. Dies gilt auch für etwaige Betriebskostenvorauszahlungen, die auf die entsprechende Kaltmiete aufgerechnet werden.

Weitere Optionen, um dem Mieter fristlos zu kündigen

Neben dem Mietrückstand von mindestens 2 Monatsmieten über einen längeren Zeitraum gibt es auch weitere Optionen, um Deinem Mieter fristlos kündigen zu können. Überweist Dein Mieter beispielsweise zwei Monate hintereinander nicht zum vereinbarten Termin, so kannst Du ihm auch fristlos kündigen. Des Weiteren besteht diese Möglichkeit dann, wenn Dein Mieter zwar einen Teil der Miete zahlt, dieser aber einen Betrag von einer Monatsmiete binnen zwei Monaten nicht übersteigt. Eine saubere Dokumentation der Mieteingänge der Vergangenheit ist sehr hilfreich dabei, wenn es zu einem Prozess kommen sollte. Deshalb ist ein Verwaltungsprogramm für Deine Tätigkeit als Vermieter unerlässlich.

Mieter zahlt trotz fristloser Kündigung

Solltest Du Deinem Mieter fristlos gekündigt haben, da er Mietrückstände angehäuft hat, so bist Du zunächst einmal im Recht. Doch dann, wenn Dein Mieter die ausstehenden Rückstände binnen zwei Monaten nach Zustellung der Räumungsklage doch noch begleicht, hat er das Recht, in der Wohnung wohnen zu bleiben. Die fristlose Kündigung wird durch einen Ausgleich des Mietkontos nämlich unwirksam – und dementsprechend auch die Räumungsklage.

Konfrontation ist nicht immer der beste Weg

Natürlich staut sich die Wut in Dir an, wenn einer Deiner Mieter bewusst die Miete nicht zahlt. Guter Rat ist nun teuer – doch sei Dir dessen bewusst, dass eine Konfrontation nicht immer der beste Weg ist. Bei einem persönlichen Gespräch solltest Du sachlich und bestimmt bleiben, um eine Eskalation der Situation zu vermeiden. Höchstwahrscheinlich ist es dem Mieter ebenfalls unangenehm, dass er die Miete nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen konnte. Lass deshalb eine gute Menschenkenntnis walten und drücke womöglich auch mal ein Auge zu – gerade in Zeiten von Kurzarbeit und Insolvenzen. Gewähre Deinem Mieter, sofern er sich in den vergangenen Jahren immer korrekt und fair benommen hat, auch einmal einen Mietaufschub – er wird es Dir garantiert danken, sobald er wieder liquide ist.

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Nutze eine Software zur Immobilienverwaltung

Damit Du nicht ständig darauf achten musst, ob alle Deine Mieter rechtzeitig und in voller Höhe bezahlt haben, empfiehlt sich die Nutzung eines Programms zur Verwaltung Deiner Immobilien. Vermietet.de unterstützt Dich mit einer automatischen Prüfung der Mieteingänge sowie einer Auflistung dessen, was im Jahresverlauf an Dich gezahlt wurde. Stehen also einmal Mieten aus oder kommen nicht rechtzeitig an, so wirst Du automatisch über diesen Vorfall informiert, so dass Du handeln kannst. Darüber hinaus findest Du bei Vermietet.de Vorlagen, mit denen Du Deine Mieter an die ausstehende Zahlung erinnern kannst. Ferner kannst Du Einnahmen und Ausgaben überwachen, um optimal für die Betriebskostenabrechnung vorbereitet zu sein – diese kannst Du natürlich schnell und einfach sowie rechtlich korrekt bei Vermietet.de erstellen. Prüfe unseren Service noch heute und lass Dich überzeugen!