Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Meldepflicht für den Vermieter nach dem Bundesmeldegesetz

Im November 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt. Nach § 19 muss der Vermieter dem Mieter eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ ausstellen. Neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand drohen Bußgelder, wenn die Meldepflicht durch den Vermieter nicht erfüllt wird. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst und helfen Dir so, Deiner Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen.

Im November 2015 wurde durch das Bundesmeldegesetz eine Meldepflicht für den Vermieter eingeführt. Nach § 19 muss der Vermieter dem Mieter eine sogenannte „Wohnungsgeberbestätigung“ ausstellen. Neben zusätzlichem Verwaltungsaufwand drohen Bußgelder, wenn die Meldepflicht durch den Vermieter nicht erfüllt wird. Wir haben die wichtigsten Regeln zusammengefasst und helfen Dir so, Deiner Meldepflicht als Vermieter unkompliziert nachzukommen.

Inhalt der Meldepflicht des Vermieters

Nach den gesetzlichen Vorschriften muss der Mieter seinen Wohnsitz anmelden. Damit er diesen nicht einfach vortäuschen kann, verpflichtet das Bundesmeldegesetz den Vermieter, dem Mieter den neuen Wohnsitz zu bestätigen. Der Mieter muss diese Bescheinigung des Vermieters bei der Ummeldung der Gemeinde oder Stadt vorlegen. Diese sogenannten Wohnungsgeberbestätigung muss folgende Angaben enthalten:

  • Name und Anschrift des Vermieters / Wohnungsgebers / Eigentümers
  • Art des meldepflichtigen Vorgangs, d.h. Einzug oder Auszug, mit Datum
  • Anschrift der Wohnung / des Hauses
  • Namen aller meldepflichtigen Personen, die einziehen/ausziehen

Das Meldegesetz schrieb zunächst auch eine Meldepflicht für den Mieter beim Auszug vor. Zwischenzeitlich ist das Gesetz allerdings angepasst worden. Damit entfällt auch eine Meldepflicht für den Vermieter in diesem Fall.

Rechtsfolgen bei Verstoß gegen die Meldepflicht des Vermieters

Die Meldepflicht empfinden viele Mieter als lästig. Auch verstehen die meisten Vermieter nicht, warum sich der Mieter anmelden muss.

Wird die Meldepflicht durch den Vermieter aber nicht, nicht rechtzeitig oder fehlerhaft erfüllt, können Mieter ihrerseits ihre Meldepflicht nicht nachkommen und müssen dies beim Einwohnermeldeamt anzeigen. Wegen Verstoß gegen die Meldepflicht droht dem Vermieter dann ein Bußgeld von bis zu 1.000 Euro. Wesentlich schärfer, nämlich mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro, wird geahndet, wenn der Vermieter die Meldepflicht wissentlich missachtet und ein falsches Dokument ausstellt (z. B. eine Wohnanschrift bestätigt, ohne dass ein Mieter dort tatsächlich einzieht).

Glühbirne

Hinweis: Wir empfehlen, die Bescheinigung durch den Vermieter zur Ummeldung gleich mit dem Abschluss des Mietvertrages auszustellen. Dann kann sich der Mieter rechtzeitig anmelden.

Praktische Umsetzung der Meldepflicht des Vermieters

Damit Du rechtssichere und somit inhaltlich korrekte Vermieterbescheinigungen ausstellst, haben wir für Dich ein Muster erstellt, welches wir regelmäßig an die aktuelle Rechtslage anpassen. Damit kommst Du Deiner Meldepflicht als Vermieter ohne großen Aufwand nach. Weiter findest Du dort auch Vorlagen für Mietverträge, Kündigungsschreiben oder die Selbstauskunft für potenzielle Mieter.

Auch wenn das Bundesmeldegesetz dem Vermieter oder der Wohnungsverwaltung weiteren Aufwand beschert, lässt sich dieser in überschaubarem Rahmen halten. Mit unseren Mustern kann die Bescheinigung des Vermieters zur Ummeldung des Mieters schnell erstellt werden. So stellst Du auch bei größeren Wohnungsbeständen eine schnelle und zuverlässige Einhaltung der Meldepflicht durch den Vermieter sicher.

Lies bei uns im Portal mehr zum Thema Rechte und Pflichten von Vermietern wie zum Beispiel alles zur Rauchmelderpflicht oder wann Du ein Hausverbot aussprechen kannst.