Mit der Mieterselbstauskunft können sich Vermieter bereits vor einem Besichtigungstermin die wesentlichen Informationen über potenzielle Mieter einholen. Wie Du die Selbstauskunft für die Auswahl eines geeigneten Mieters nutzt und welche inhaltlichen Fragen erlaubt sind, erfährst Du hier auf Vermietet.de.
Inhalt der Selbstauskunft durch den Mieter
Die Selbstauskunft gegenüber dem Vermieter ist ein Fragebogen, in dem der Vermieter die berufliche und finanzielle Situation des Interessenten sowie dessen persönliche Daten abfragt. Diese Auskunft bietet somit die Grundlage der Meldebescheinigung, die die gesetzliche Meldepflicht der Vermieter bei der zuständigen Gemeinde erfüllt. Laut aktuell geltendem Recht müssen Vermieter über eine Meldebescheinigung bei der örtlichen Gemeinde angeben, wer bei Dir ein Objekt mietet. Erfolgt dies nicht, muss mit einer Ordnungsstrafe gerechnet werden.
In der vertraulichen Selbstauskunft für den Mieter solltest Du zusammenfassend die folgenden Angaben abfragen:
- persönliche Angaben (Name, Geburtsdatum, etc.),
- Nettoeinkommen,
- Beruf und Arbeitgeber,
- Angabe, ob ein Insolvenzverfahren oder eine Räumungsklage läuft.
Die meisten Vermieter entscheiden meist allein anhand der Mieterauskunft, wer in die engere Auswahl für eine Besichtigung der Immobilie kommt. Bei größeren Objekten übernimmt die Wohnungsverwaltung die Mieterauswahl.
Achtung: Der Mieter ist nicht verpflichtet, eine Selbstauskunft zum Mietvertrag abzugeben, auch wenn diese vertraulich behandelt wird.
Da in der Selbstauskunft der Mieter diese Angaben theoretisch also auch unzutreffend oder unzureichend sein können, empfehlen wir zusätzlich, objektive Nachweise zu verlangen.
Schufa-Auskunft mit Bonitätsscore
Anhand der Schufa-Auskunft als Bestandteil der Mieterauskunft kannst Du Dir ein Bild über die Bonität der potenziellen Mieter machen.
Die Schufa als sogenannte Auskunftei sammelt Daten über die Kreditwürdigkeit und das Zahlungsverhalten und errechnet den Bonitätsscore. Dieser liegt in der Spitze bei 100% und gibt an, mit welcher Wahrscheinlichkeit ein Schuldner zahlen wird. Je höher der durch die Schufa errechnete Wert, desto besser ist die Bonität.
Einkommensnachweis
Über die Schufa Auskunft hinaus wird auch oft im Zuge der Selbstauskunft vom Mieter ein Einkommensnachweis oder ein formloses Schreiben des Arbeitgebers mit Angabe des Nettoeinkommens verlangt. Darüber hinaus kann die Vorlage von Lohnabrechnungen oder, insbesondere bei selbstständig tätigen Personen, von Steuerbescheiden denkbar sein.
Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
Hierin bescheinigt der Vorvermieter in einem formlosen Schreiben, dass alle Mietzahlungen ordnungsgemäß erfolgt sind. Eine Verpflichtung des Vorvermieters hierzu besteht allerdings nicht. Die Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung erleichtert aber grundsätzlich den Überblick.
Diese Fragen sind in der Selbstauskunft durch den Mieter unzulässig
Private oder intime Fragen dürfen in der Selbstauskunft durch den Mieter nicht abgefragt werden. Dazu gehört beispielsweise die Frage nach dem Raucherstatus, von der man annehmen könnte, dass diese bei einer Wohnungsmiete berechtigt ist. Häufig wird diese Frage mit der Einschätzung bezüglich einer erhöhten Brandgefahr gerechtfertigt. Feuermelder sind in der Mietwohnung hiervon übrigens in fast jedem Bundesland unabhängig anzubringen – ob ein Mieter Raucher ist oder nicht, steht hiermit in keinen Zusammenhang.
Aber auch Fragen zum Musikgeschmack, der Religion, einer Parteizugehörigkeit, sexueller Orientierung oder der Familienplanung sind unzulässig. Auch nach etwaigen Vorstrafen dürfen Vermieter ihre potentiellen Mieter nicht fragen.