Hausgeld ausführlich erklärt – von Vorauszahlung bis Nebenkostenabrechnung

Du fragst Dich, wie viel Hausgeld normal ist, ob Du als Vermieter das Hausgeld umlegen kannst und – was überhaupt Hausgeld ist? Mach Dich schlauer mit den Experten von Vermietet.de und erfahre alles Wichtige zu diesem wichtigen Kostenfaktor für Besitzer und Vermieter von Eigentumswohnungen.

Du fragst Dich, wie viel Hausgeld normal ist, ob Du als Vermieter das Hausgeld umlegen kannst und – was überhaupt Hausgeld ist? Mach Dich schlauer mit den Experten von Vermietet.de und erfahre alles Wichtige zu diesem wichtigen Kostenfaktor für Besitzer und Vermieter von Eigentumswohnungen.

Die Basics: Was ist Hausgeld?

Als Eigentümer einer Eigentumswohnung bist Du Teil der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) – immer und zwangsläufig. Denn ohne diese Wohnungseigentümergemeinschaft gäbe es auch kein Wohnungseigentum. So schreibt es der Gesetzgeber vor.

Für Deine Eigentumswohnung musst Du das sogenannte Hausgeld zahlen – eine Vorauszahlung für die anfallenden Kosten zur Bewirtschaftung, Instandhaltung und Verwaltungskosten für das Gemeinschaftseigentum
. Man könnte auch sagen: Das Hausgeld hat eine ähnliche Bedeutung wie die Nebenkostenvorauszahlung bei Deinem Mieter.

 

Gut zu wissen: Für den Begriff “Hausgeld” gibt es keine Definition – etwa im Wohnungseigentumsgesetz (ebenfalls WEG abgekürzt). Der Gesetzgeber spricht in § 16 WEG lediglich von “Kosten” und “Lasten” des Eigentümers. Hausgeld sollte nicht mit “Wohngeld” verwechselt werden, wenngleich die Begriffe gerne fälschlicherweise synonym verwendet werden. Wohngeld bezeichnet nach dem Wohngeldgesetz einen Zuschuss zur Miete, nicht die Vorauszahlung des Eigentümers an die Wohnungseigentümergemeinschaft. 

 

Im Übrigen spielt es keine Rolle, ob Du Deine Eigentumswohnung vermietest oder selbst bewohnst. Das Hausgeld für Deine Eigentumswohnung wird in jedem Fall fällig. Das gilt leider auch, wenn Deine Wohnung leer steht. 

 

Was ist im Hausgeld enthalten? 

Das Hausgeld für eine Eigentumswohnung kann sehr unterschiedliche Kostenfaktoren umfassen, die schlussendlich von der Immobilie selbst abhängig sind. Grundsätzlich unterteilt man das Hausgeld jedoch in die drei Hauptbereiche:

 

Zu den einzelnen Kostenpunkten des Hausgeldes für Deine Eigentumswohnung können also folgende Lasten gehören: 

  • Kosten für Abwasser und Müllabfuhr
  • Heizkosten bei Zentralheizung
  • Kosten für die Gartenpflege
  • Kosten für die Verwaltung 
  • Kosten für einen Hausmeisterservice
  • Versicherungsbeiträge für das Gebäude
  • Instandhaltungsrücklage

 

Gut zu wissen: Die Instandhaltungsrücklage dient für alle jene Maßnahmen, die zur Vorbeugung von Abnutzung oder Alterung von Gebäudeteilen durchgeführt werden sollen. Der WEG-Verwalter hat die Instandhaltungsrücklage separat im Wirtschaftsplan aufzuführen. 

 

Was gehört nicht zum Hausgeld für eine Eigentumswohnung?

Wenn Du in der Hausgeld-Auflistung Kostenpunkte wie Telefongebühren, Internetanschluss oder Rundfunkgebühren liest, ist etwas schief gelaufen. Diese Kostenpunkte, ebenso wie der Strom für Deine Eigentumswohnung, ist niemals Teil des Hausgeldes. Das Hausgeld umfasst ausschließlich Kosten, die für das Gemeinschaftseigentum anfallen. 

 

Wer zahlt das Hausgeld – und wann?

Du. Als Eigentümer einer Eigentumswohnung bist Du verpflichtet, das Hausgeld zu zahlen. Das Hausgeld wird monatlich, nicht jährlich, als Vorauszahlung an den WEG-Verwalter gezahlt. 

 

Die Kosten: Wie wird das Hausgeld berechnet?

Für die Berechnung des Hausgeldes ist der WEG-Verwalter zuständig. Dies geschieht im Rahmen der Erstellung des jährlichen Wirtschaftsplans, den er bei der Eigentümerversammlung zur Prüfung vorlegen muss. Hierin listet der Verwalter alle zu erwartenden Einnahmen sowie die Ausgaben für das Gemeinschaftseigentum auf – und berechnet anhand dieser Aufstellung die Höhe des Hausgeldes. Das für das Jahr kalkulierte Hausgeld wird dann pro Monat runtergerechnet. 

 

Gut zu wissen: Wie bereits erwähnt ist das Hausgeld ähnlich wie die Vorauszahlung der Nebenkosten. Das bedeutet auch, dass es am Ende des Wirtschaftsjahres eine Abrechnung gibt, die alle tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben aufführt sowie eine mögliche Rückzahlung oder Nachzahlung des Hausgeldes für jede Eigentumswohnung. Das kann wiederum Auswirkungen auf die Betriebskostenabrechnung für Deinen Mieter haben. Daher ist es wichtig, die Jahresabrechnung des WEG-Verwalters gründlich zu prüfen. 

 

Wie hoch ist das Hausgeld? Wie viel ist normal?

Die tatsächliche Höhe des Hausgeldes bemisst sich an den geplanten Einnahmen und Ausgaben sowie an der Höhe Deines Miteigentumsanteils, der in der Teilungserklärung festgehalten ist. Ist Dein Miteigentumsanteil ein Fünftel der Immobilie, beträgt auch Dein Anteil am gesamten Hausgeld ein Fünftel. Weiterhin spielt die Ausstattung und der Zustand der Immobilie eine Rolle. Eine 50 qm Wohnung mit gehobener Ausstattung kann ein höheres Hausgeld verursachen als eine 80 qm Wohnung mit mittlerem Standard. 

Wie hoch das Hausgeld normalerweise ist, ist daher schwer zu beurteilen. Einigen Untersuchungen zufolge beträgt es circa 20 Prozent mehr als die Nebenkosten für Deinen Mieter. 

Aber: Als Eigentümer könnt Ihr eine andere Form der Kostenverteilung bei der Berechnung des Hausgeldes für die Eigentumswohnungen festlegen. Das gilt für jede einzelne Kostenart des Hausgeldes. So könnt Ihr beispielsweise nach Verbrauch oder nach Anzahl der in der Wohnung lebenden Personen abrechnen. 

 

Achtung: Bei der Verteilung der Heizkosten der Zentralheizung darf keine Änderung vorgenommen werden. Wie bei der Nebenkostenabrechnung für Deinen Mieter dürfen die Heizkosten nur nach tatsächlichem Verbrauch abgerechnet werden. 

 

Kann man das Hausgeld auf Mieter umlegen?

Ja und nein. Es gibt Kostenpunkte im Hausgeld, die Du auf den Mieter Deiner Eigentumswohnung umlegen darfst, andere nicht. Zu den nach Betriebskostenverordnung umlegbaren Kosten des Hausgeldes gehören die laufenden Kosten wie Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Hausmeisterservice und Treppenhausreinigung. 

Aus dem Hausgeld darfst Du diese Kosten nicht umlegen:

  • Verwaltungskosten
  • Instandhaltungskosten

 

Ist das Hausgeld steuerlich absetzbar?

Grundsätzlich kannst Du das Hausgeld steuerlich nur absetzen, wenn Deine Eigentumswohnung vermietet ist. Bewohnst Du sie selbst, ist eine steuerliche Absetzbarkeit des Hausgeldes nicht möglich beziehungsweise kannst Du einzelne Kostenpunkte wie etwa die Gartenpflege nur als “Haushaltsnahe Dienstleistungen” absetzen. 

Als Vermieter Deiner Eigentumswohnung stehst Du steuerlich etwas besser dar: Du kannst nicht umlagefähige Nebenkosten aus dem Hausgeld steuerlich als Werbungskosten absetzen. Das betrifft in erster Linie die Kosten für die Hausverwaltung und die Instandhaltung. 

Aber: Steuerlich kannst Du diese Posten aus dem Hausgeld nur dann in der Steuererklärung angeben, wenn der Hausverwalter das Geld auch verwendet hat. Bekommst Du beispielsweise eine Rückzahlung des Hausgeldes, musst Du dies bei der Steuererklärung beachten. 

Hausgeld in der Nebenkostenabrechnung umlegen

Jetzt könnte es knifflig werden, denn Du musst die Betriebskosten aus dem Hausgeld in die Nebenkostenabrechnung für Deinen Mieter übertragen. Allerdings kannst Du die Jahresabrechnung Deines Verwalters nicht 1:1 auf den Mieter umlegen, schließlich sind hier noch – wie gerade erwähnt – nicht umlagefähige Posten enthalten. 

 

Achtung: Im Zweifelsfall musst Du die Kosten mit einem anderen Verteilerschlüssel berechnen. Denn der Verteilerschlüssel des Hausgeldes ist nicht zwingend jener, den Du laut Mietvertrag mit Deinem Mieter vereinbart hast und anwenden musst. 

 

Unser Tipp für Vermieter: Verwende immer den Verteilerschlüssel, auf den sich die Wohnungseigentümergemeinschaft für das Hausgeld festgelegt hat, damit Du Dir viel Rechnerei bei der Nebenkostenabrechnung ersparen kannst. 

 

Nie wieder
Probleme mit 
der Nebenkostenabrechnung

  • Transparente Aufschlüsselung
  • Rechtlich geprüft
  • Zeitsparende Erstellung
Abrechnung einfach erstellen

 

Hausgeld und Nebenkosten mit Vermietet.de verwalten

Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung vom Verwalter prüfen, nicht umlagefähige Kosten aus dem Hausgeld herausrechnen, die jährliche Nebenkostenabrechnung für Deinen Mieter erstellen: Mach es Dir nicht komplizierter als es sein muss und verwende einfach Vermietet.de.

Wir geben Dir mit unserem Portal das richtige Tool für mehr Transparenz und Sicherheit in der Vermietung an die Hand, denn Du behältst stets den Überblick über alle Einnahmen, Kosten und viele weitere Daten rund um Deine Immobilie. 

 

Das Wichtigste im Überblick

  • Das Hausgeld bezeichnet eine monatliche Vorauszahlung, die jeder Wohnungseigentümer an den Verwalter zu entrichten hat – ähnlich der Nebenkostenvorauszahlung bei Mietern. 
  • Das Hausgeld umfasst Kosten für die Bewirtschaftung, Verwaltung und Instandhaltung des Gemeinschaftseigentums. 
  • Das Hausgeld wird immer fällig – egal, ob Selbstnutzung, Vermietung oder Leerstand. 
  • Die Höhe des Hausgeldes richtet sich nach den voraussichtlichen Einnahmen, geplanten Ausgaben und dem Kostenverteilungsschlüssel, den die WEG definiert hat – zum Beispiel nach Miteigentumsanteil oder Quadratmeter der Eigentumswohnung. 
  • Einen Teil des Hausgeldes kannst Du gemäß der Betriebskostenverordnung auf Deinen Mieter umlegen.
  • Verwaltungs- und Instandhaltungskosten aus dem Hausgeld kannst Du steuerlich absetzen. 
  • In jedem Fall solltest Du den Wirtschaftsplan und die Jahresabrechnung des Verwalters genau prüfen, damit Du Fehler bei der Nebenkostenabrechnung für Deinen Mieter vermeiden kannst. 
Redaktionsrichtlinien von Vermietet.de

Die Vermietet.de Redaktion verfasst jeden Beitrag mit größter Sorgfalt und bezieht dabei ausschließlich seriöse Quellen und Gesetzestexte ein. Unsere Redakteur:innen sind selbst erfahrene Vermieter:innen oder haben sich in vielen Jahren ein hohes Niveau an Immobilienwissen angeeignet. Unsere Inhalte werden kontinuierlich überarbeitet und so leserfreundlich und verständnisvoll wie möglich für dich aufbereitet. Unser Ziel ist es, dich mit vertrauenswürdigen Inhalten zu informieren und dir eine erste Orientierung zu vielen Fragestellungen rund um die Themen Immobilien und Verwaltung zu bieten. Für persönliche Anfragen deiner rechtlichen oder finanziellen Anliegen, ziehe bitte eine:n Rechts-, Steuer-, oder Finanzberater:in hinzu.