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Strom-Grundversorgung beim Mieterwechsel

Zieht der Mieter Deiner Wohnung aus, beendet er neben dem Mietvertrag mit Dir auch die vertraglichen Verbindlichkeiten für Strom, Wasser und Gas. Die Protokollierung des Energiezählers, also der Endstand vom Strom bei Auszug, ist wichtig. Doch wer zahlt den Strom bis zur Neuvermietung? Und muss bei Leerstand überhaupt Strom angemeldet werden?

Zieht der Mieter Deiner Wohnung aus, beendet er neben dem Mietvertrag mit Dir auch die vertraglichen Verbindlichkeiten für Strom, Wasser und Gas. Die Protokollierung des Energiezählers, also der Endstand vom Strom bei Auszug, ist wichtig. Doch wer zahlt den Strom bis zur Neuvermietung? Und muss bei Leerstand überhaupt Strom angemeldet werden?

Stromversorgung der Wohnung bei Leerstand nötig?

Trotz Leerstand solltest Du den Strom in einer zur Neuvermietung ausgeschriebenen Wohnung anmelden. Hier haben wir bei Vermietet.de alle wichtigen Informationen zusammengefasst, die Du im Bezug auf die Anmeldung für Strom wissen musst.

Hast Du bis zum Auszug des Mieters keinen Neumieter gefunden, zahlst Du als Eigentümer den Stromverbrauch. Die Abstellung wäre weniger dienlich, vor allem, wenn Du den Zeitraum des Leerstandes für Renovierungs- und Modernisierung nutzt. Da die Jahresschlussrechnung nach Verbrauch erfolgt, zahlst Du im Endeffekt auch nur den Strom, der in der leerstehenden Wohnung tatsächlich verbraucht wird.

Brauchen Vermieter einen eigenen Stromvertrag zur Überbrückung?

Als Vermieter musst Du für den Bezug von Strom, ebenso wie ein Mieter, einen Vertrag mit dem Energieversorger Deiner Wahl abschließen. Damit Du bei Besichtigungen das Licht einschalten und Handwerkern Strom für die Renovierung zur Verfügung stellen kannst, solltest Du auf die Abschaltung generell verzichten. Bedenke dabei, dass die Abschaltung des Stroms mit höheren Kosten verbunden ist, als ein von Dir abgeschlossener Vertrag mit einem Energieversorger.

Nach Auszug des Mieters wirst Du als Vermieter im Regelfall direkter Kunde des Grundversorgers, sodass Du Dich nicht um einen Vertragsabschluss kümmern musst. Hast Du daran kein Interesse, kannst Du die Grundversorgung beim Strom mit einer Frist von zwei Wochen kündigen und einen eigenen Vertrag mit einem von Dir frei gewählten Versorger abschließen.

Die Grundversorgung ist nicht die günstigste, aber die einfachste Möglichkeit für Strom in einer leerstehenden Wohnung. Denn sobald ein neuer Mieter Strom anmeldet, wird Dein Vertragsverhältnis aufgekündigt.

Wichtig: Vermieter dürfen den Strom für ihren neuen Mieter nicht anmelden

Melde einen zukünftigen Mieter keinesfalls beim Versorger für Strom an. Mit dieser Handlung verstößt Du gegen den Datenschutz und das Recht eines Mieters, seinen Anbieter für Strom frei und im eigenen Ermessen zu wählen. Für eine Anmeldung hat Dein zukünftiger Mieter bis zu sechs Wochen nach dem Einzug Zeit, sodass er übergangsweise automatisch Strom vom Grundversorger bezieht.

Meldet dieser sich in der benannten Frist weder zur Grundversorgung noch bei einem anderen Energieunternehmen an, erhältst Du als Eigentümer die Aufforderung, den neuen Mieter zu benennen.

Glühbirne

Hinweis: Für den Zeitraum der Überlegungsfrist des Mieters trägst Du keinerlei Haftung für den verbrauchten Strom.

Denke daran: Bei einer Neuvermietung besteht eine gesetzliche Verpflichtung zur Aushändigung eines Energieausweises. Dieser Pflicht musst Du als Vermieter in jedem Fall nachkommen, um Geldbußen zu vermeiden.

Das Thema Strom interessiert Dich? Entdecke auch unseren Beitrag zum Strom sparen.

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