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Strom sparen im Mietshaus

Als Vermieter möchtest Du in Deiner Immobilie Strom sparen und Deinen Mietern helfen, die Energiekosten zu reduzieren? Wir geben Dir einen Überblick zu möglichen Maßnahmen, um den Stromverbrauch zu senken, und verraten Dir außerdem, wie unser Tool Vermietet.de hilft den Überblick zu behalten. 

Als Vermieter möchtest Du in Deiner Immobilie Strom sparen und Deinen Mietern helfen, die Energiekosten zu reduzieren? Wir geben Dir einen Überblick zu möglichen Maßnahmen, um den Stromverbrauch zu senken, und verraten Dir außerdem, wie unser Tool Vermietet.de hilft den Überblick zu behalten. 

Strom sparen: Das darfst Du als Vermieter

Steigende Preise für Gas und Strom erhitzen aktuell weniger die Heizkörper und Badewannen, sondern vielmehr die Gemüter. Erste Vermieter und Wohnungsgenossenschaften haben angekündigt, ihren Mietern Warmwasser oder Heizungen zu bestimmten Tageszeiten abzustellen, damit auch diese gut durch die Energiekrise kämen. Aber hier ist Vorsicht geboten, denn bei allem Eifer, Strom zu sparen, musst Du als Vermieter Deine Pflichten erfüllen. 

Darf ich die Heizung abstellen?

Ja und nein. Während der Heizperiode vom 1. Oktober bis 30. April musst Du Deinen Mietern eine funktionierende Heizung gewährleisten, mit der nach allgemeiner Rechtsprechung zwischen 6 und 23 Uhr Raumtemperaturen von mindestens 20 Grad Celsius erreicht werden können. Während der Nacht reicht eine Mindesttemperatur von 18 Grad Celsius. Außerhalb der Heizperiode darfst Du die Heizungsanlage ausschalten. 

Achtung: Abweichende Vereinbarungen im Mietvertrag sind möglich, allerdings nicht zum Nachteil des Mieters. Du kannst also jederzeit vereinbaren, dass die Heizperiode länger ist, nicht aber kürzer. 

Darf ich das Warmwasser abdrehen?

Definitiv nein! Während Du als Vermieter die Heizung außerhalb der Heizperiode abstellen darfst, musst Du zu jeder Zeit, also 24 Stunden am Tag, 365 Tage im Jahr, Warmwasser zur Verfügung stellen. Das Landgericht Berlin entschied hierzu, dass mindestens 40 Grad Celsius Wassertemperatur möglich sein müssen. Auch eine zeitliche Begrenzung des Warmwassers ist somit rechtswidrig. 

Sofern alle Mieter Deiner Immobilie mit dem Herabsenken der Wassertemperatur einverstanden sind, darfst Du diese reduzieren. Beachte, dass die Mindesttemperatur beim Warmwasser nicht nur ein warmes Wannenbad oder eine heiße Dusche verspricht, sondern auch gewisse Keime im Leitungswasser abtötet. Zu niedrig sollte die Warmwassertemperatur daher nicht sein. 

Darf ich meine Mieter zum Strom sparen verpflichten?

Das Licht muss nach 22 Uhr aus sein. Mit Warmwasser duschen wird auf fünf Minuten begrenzt. Zwischen 23 und 6 Uhr wird der Strom gekappt. Solche Verpflichtungen für Mieter um Strom einzusparen, sind nicht erlaubt. Du darfst Deinen Mietern nicht vorschreiben, ihren Stromverbrauch zu reduzieren. 

Alles, was nicht dem ordnungsgemäßen Gebrauch der Wohnung entspricht, so wie Du es vertraglich vereinbart hast, bildet für Deinen Mieter die Rechtsgrundlage zur Mietminderung. Entscheidungen und Maßnahmen, wie Du Strom sparst und wie Du Deine Mieter unterstützt Strom zu sparen, sollten daher Empfehlungen und keine Verpflichtungen sein.

Strom sparen: Welche Maßnahmen darfst Du umsetzen?

Es gibt deutlich mieterfreundlichere und damit rechtssichere Möglichkeiten in einer Immobilie Strom zu sparen und die Energiekosten zu senken. 

  • Strom sparen: Tipps für Mieter als Aushang: Auf welcher Temperatur die Bewohner heizen. Bei wie viel Grad Celsius sie duschen und wie lange. Welche Leuchtmittel und Elektrogeräte sie verwenden. So wie Du Deinen Mietern Tipps zum richtigen Lüften und Heizen gegeben hast, kannst Du auch Tipps zum Strom sparen bereitstellen – zum Beispiel als Aushang im Treppenhaus. Denn große Einsparpotenziale für Strom- und Energiekosten befinden sich innerhalb der Wohnungen, auf die Du als Vermieter keinen Zugang oder Einfluss hast. Zum Beispiel, wie sie mit der richtigen Nutzung von Waschmaschine, Spülmaschine, Kühlgeräten und ähnlichem Strom sparen.
  • Mit A++ Kühlgeräten Strom sparen: Während Deine Mieter über ihre eigenen Elektrogeräte frei entscheiden dürfen, kannst Du als Vermieter bei mit vermieteten Einbauküchen bestimmen, welche Elektro- und Kühlgeräte verwendet werden. So kannst Du also in Deinen Mietwohnungen nachschauen, ob mit neuen Kühlgeräten Stromsparen möglich ist.
  • Lampen und Bewegungsmelder: Auch Kleinvieh macht bekanntermaßen Mist. Um Strom zu sparen, kannst Du daher alle Lampen im Treppenhaus, Keller oder auf dem Grundstück überprüfen und ggf. gegen energiesparende Leuchtmittel austauschen. Oder Du installierst Bewegungsmelder, sodass die Lampen im Treppenhaus, Eingangsbereich oder auf den Wegen zum Haus nur bei Bedarf leuchten.
  • Smart Home Technologie installieren: Große Einsparpotenziale bietet nach wie vor das Heizen. In vielen Wohnungen läuft die Heizung auch dann, wenn die Bewohner im Nebenraum sitzen, auf der Arbeit sind oder über das Wochenende verreisen. Smart Home Technologie kann helfen Strom zu sparen. Denn die programmierbaren Heizungsthermostate lassen sich exakt so einstellen, dass die Wohnung zum gewünschten Zeitpunkt in der gewünschten Temperatur beheizt ist. Smart Home Thermostate sind zum Beispiel auch bei Leerstand von Vorteil. Du kannst die Wohnung beheizen, damit die Leitungen im Winter nicht einfrieren oder Schimmel in der Wohnung entsteht, ohne selbst vor Ort am Thermostat drehen zu müssen. Du nimmst die Einstellungen einfach per Smartphone-App vor.
  • Warmwasseraufbereitung optimieren: Boiler, Durchlauferhitzer, Wärmepumpe: Es gibt verschiedene Möglichkeiten Warmwasser aufzubereiten. Dadurch lässt sich ebenfalls Strom sparen. Was Du konkret tun kannst und wie hoch die Einsparpotenziale sind, hängt von der Immobilie und aktuellen Warmwasseranlage ab. Idealerweise lässt Du Dich hierzu von einem Energieberater individuell vor Ort beraten.
  • Wärmedämmung verbessern: Du möchtest langfristig Energie und Strom sparen? Dann schau Dir die Wärmedämmung Deiner Immobilie an. Je weniger Heizwärme durch die Fassade, über das Dach oder den Keller nach außen gelangt, umso weniger müssen Deine Mieter heizen. Auch Fenster und Türen kannst Du vernünftig dämmen, sodass der energetische Zustand der Immobilie verbessert und langfristig zur Stromeinsparung beigetragen wird. Weil eine Wärmedämmung die Mietsache nachhaltig verbessert und zur Senkung des Energieverbrauchs beiträgt, kannst Du die entstehenden Kosten (abzüglich möglicher Fördermittel) zu je acht Prozent als Mieterhöhung auf die Mieter umlegen (entsprechend des Anteils ihrer Wohnungen).

Wusstest Du, dass Du bei Vermietet.de nicht nur eine rechtssichere Vorlage für die Ankündigung von Modernisierungsarbeiten findest, sondern mit unserem Tool auch ganz praktisch und übersichtlich alle Belege und Rechnungen der Maßnahmen dokumentieren kannst? Mit der Buchhaltungs-Funktion von Vermietet.de hast Du alle Ausgaben und Einnahmen im Blick und kannst sie mit wenigen Klicks auf die entsprechenden Mieter verteilen. 

Vielleicht ist auch diese Option für Dich interessant? Sowohl bei der Stromerzeugung als auch Warmwasseraufbereitung kannst Du Sonnenenergie nutzen. Dank Einspeisevergütung, Mieterstrom und Fördermittel kann die Solaranlage rentabel werden. 

Wie kannst Du Strom sparen? Das Wichtigste in Kürze

  • Als Vermieter darfst Du Deinen Mietern weder das Warmwasser noch die Heizung oder den Strom abstellen, um Strom zu sparen. Deine Mieter hätten ggf. Anspruch, eine Mietminderung durchzusetzen. 
  • Damit weniger Strom verbraucht wird, kannst Du Deinen Mietern Tipps zum Strom sparen geben, als Empfehlung, niemals als Verpflichtung! 
  • Als Vermieter hast Du verschiedene Möglichkeiten, Strom zu sparen, beispielsweise über die Wärmedämmung und das Warmwassersystem. Welche Maßnahmen sinnvoll und rechnerisch clever sind, kann nur eine Beratung im Einzelfall aufzeigen. 
  • Maßnahmen zur Wertsteigerung der Immobilie, Verbesserung der Wohnqualität und Senkung des Energieverbrauchs kannst Du als Modernisierung mit acht Prozent der anteiligen Kosten auf Deine Mieter umlegen. Die übrigen Kosten (abzüglich der Fördermittel) sind steuerlich absetzbar. 
  • Hilfe, um Modernisierungsarbeiten rechtssicher anzukündigen, oder alle Kosten im Blick zu behalten, bietet Dir Vermietet.de.