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Mit welchen Förderungen kann ich rechnen, wenn ich eine Denkmalimmobilie kaufe?

Der Erwerb von Denkmalimmobilien kann nicht nur steuerlich, sondern auch durch Förderungen der Länder attraktiv für Dich werden. Womit Du genau rechnen kannst und wie Du die Förderungen erhalten kannst, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Der Erwerb von Denkmalimmobilien kann nicht nur steuerlich, sondern auch durch Förderungen der Länder attraktiv für Dich werden. Womit Du genau rechnen kannst und wie Du die Förderungen erhalten kannst, erfährst Du im folgenden Beitrag.

Fördermöglichkeiten der Länder

Um den Erwerb von denkmalgeschützten Immobilien anzukurbeln, haben Bund und Länder diverse Förderprogramme ins Leben gerufen, mit denen der Kauf einer denkmalgeschützten Immobilie attraktiver gemacht werden soll. So hast Du als Eigentümer einer Denkmalimmobilie die Möglichkeit, bestimmte Instandsetzungsarbeiten fördern zu lassen. Der maximale Förderungsbetrag für etwaige Unterhaltungsarbeiten variiert hierbei zwischen den einzelnen Bundesländern. Für genauere Informationen solltest Du Dich beim regionalen Denkmalamt über etwaige Förderungen des Landes informieren. Doch nicht nur die Länder, sondern auch Stiftungen des Bundes sorgen für Jubel bei Eigentümern einer Denkmalimmobilie. So kannst Du beispielsweise bei der Deutschen Stiftung Denkmalschutz eine Förderung für Instandsetzungs- und Sanierungsmaßnahmen beantragen. Die Förderung kann je nach Denkmal und Eigentümer variieren, weshalb eine gute Vorbereitung vor Antragstellung unerlässlich ist. 

Die steuerliche Komponente

Neben der Förderung durch Bund und Länder hast Du als Besitzer einer Denkmalimmobilie auch noch steuerliche Vorteile. Nicht nur in Verkaufsbroschüren werden die denkmalgeschützten Immobilien als Steuersparmodell angepriesen, sondern auch in der Realität, denn: Du kannst sowohl den Kaufpreis als auch die Sanierungs- bzw. Instandhaltungskosten vollständig über bis zu 12 Jahre abschreiben. Die Bedingungen und die genauen Möglichkeiten, die Du in diesem Zusammenhang hast, findest Du im entsprechenden Beitrag (LINK). Eine Besonderheit greift hier für Eigennutzer, denn nur bei Denkmalimmobilien kannst Du insgesamt 90 Prozent der Aufwendungen für eine Sanierung bzw. Instandsetzung steuerlich geltend machen – und das verteilt auf ganze 10 Jahre! 

Auch als Eigentümer einer denkmalgeschützten Immobilie kannst Du von den Funktionen von Vermietet.de profitieren. Egal ob Betriebskostenabrechnung oder Prüfung von Mieteingängen – mit uns bist Du optimal auf Deine Tätigkeit als Vermieter eingestellt.