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Denkmalgeschütztes Haus umbauen – Bedeutung, Genehmigung & Kosten

Sanierungen und Umbaumaßnahmen sind ein großes Unterfangen für Immobilienbesitzer. Die Regelungen des Denkmalschutzes der Landesbehörden erschweren die Arbeiten zusätzlich. Wie Du vorgehen solltest, wenn Du ein denkmalgeschütztes Haus umbaust, haben wir für Dich kurz zusammengefasst.

Sanierungen und Umbaumaßnahmen sind ein großes Unterfangen für Immobilienbesitzer. Die Regelungen des Denkmalschutzes der Landesbehörden erschweren die Arbeiten zusätzlich. Wie Du vorgehen solltest, wenn Du ein denkmalgeschütztes Haus umbaust, haben wir für Dich kurz zusammengefasst.

Einzeldenkmal oder Ensembleschutz?

Wenn Du ein denkmalgeschütztes Haus umbaust, bringst Du idealerweise zunächst in Erfahrung, unter welcher Art von Denkmalschutz Dein Haus steht:

  • Bei einem Einzeldenkmal gilt es das gesamte Haus zu schützen, innen wie außen.
  • Bei einem Ensembleschutz muss nur das äußere Erscheinungsbild erhalten bleiben. Du darfst das denkmalgeschützte Haus innen umbauen, wie Du möchtest. Manchmal stehen auch nur einzelne Bestandteile wie Fenster oder das Treppenhaus unter Denkmalschutz, sodass Du die übrigen Bereiche des denkmalgeschützten Hauses teilweise umbauen darfst.

Das bedeutet: Steht Dein Haus unter Ensembleschutz, benötigst Du für bauliche Veränderungen in den Innenräumen keine Genehmigung. Du benötigst nur eine Genehmigung für die den Denkmalschutz betreffenden Veränderungen.

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Denkmalgeschütztes Haus umbauen – entscheidend ist die Genehmigung

Umbau, Sanierungen, Renovierungen: Wenn Dein Haus unter Denkmalschutz steht, brauchst Du für die baulichen Veränderungen, die den Denkmalschutz betreffen, eine Genehmigung der zuständigen Denkmalschutzbehörde des Landes. Nicht nur jedes Denkmalschutzgebäude und jedes Bauvorhaben, sondern auch die Landesgesetze zum Denkmalschutz sind verschieden. Daher wird immer im Einzelfall entschieden, ob Du ein denkmalgeschütztes Haus umbauen darfst.

AchtungDie Bauanträge mit sämtlichen Unterlagen sind vor Beginn der Baumaßnahmen bei der Denkmalschutzbehörde einzureichen. Erst mit Zustimmung dürfen Veränderungen vorgenommen werden. 

Betrachte dies jedoch nicht als notwendiges Übel. Die Denkmalschutzbehörden stehen Eigentümern zudem beratend zur Seite und informieren über Förderungen bei Denkmalschutz.

Denkmalgeschütztes Haus umbauen – Kosten durch AfA & Fördermittel reduzieren

Wenn Du Dein denkmalgeschütztes Haus komplett umbaust oder an die Anforderungen der Energieeinsparverordnung anpassen möchtest, musst Du mitunter einige Geldsummen investieren. Hierbei unterstützt der Staat allerdings umfangreich, sowohl mit gesonderten Abschreibungen für Immobilien unter Denkmalschutz als auch mit Fördermitteln von der KfW, den Landesbehörden direkt und der Deutschen Stiftung Denkmalschutz. Wenn Du ein denkmalgeschütztes Haus umbaust, kannst Du, anders als üblicherweise bei rein privat genutzten Immobilien, die Kosten außerdem von der Steuer abschreiben (AfA).