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EnEV und Denkmalschutz

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt unter anderem die Sanierung bei Altbauten und macht genaue Angaben zum Energieausweis. Ausnahmen bilden hierbei Fachwerkhäuser, Scheunen oder andere schützenswerte Objekte. Wie sich die EnEV bei dem Denkmalschutz verhält und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Die Energieeinsparverordnung (EnEV) regelt unter anderem die Sanierung bei Altbauten und macht genaue Angaben zum Energieausweis. Ausnahmen bilden hierbei Fachwerkhäuser, Scheunen oder andere schützenswerte Objekte. Wie sich die EnEV bei dem Denkmalschutz verhält und was Sie beachten müssen, erfahren Sie hier.

Wie verhält es sich mit der Einhaltung der EnEV beim Denkmalschutz?

Die EnEV bei Denkmalschutz gilt neben neueren Immobilien auch für Baudenkmäler. Die Erhaltung eines Denkmals ist im Vergleich zur Einhaltung der EnEV als höhergestelltes Ziel zu betrachten. Daher sind die Anforderungen der EnEV im Denkmalschutz zwar gültig, aber nur, wenn diese Anforderungen der EnEV mit dem Denkmalschutz vereinbar sind. Auch wenn die Maßnahmen zur Energieeffizienz einen unverhältnismäßig großen Aufwand bedürfen, kann die EnEV beim Denkmalschutz außer Kraft gesetzt werden.

Glühbirne

Hinweis: Für Immobilienbesitzer gilt also, dass Sie auf die Energieeinsparverordnung keine Rücksicht nehmen müssen, auf den Denkmalschutz allerdings schon!

Sie wollen die Energieeffizienz verbessern?

Wenn Sie trotz der EnEV-Vorteile beim Denkmalschutz die Energieeffizienz des Hauses verbessern wollen, ist das nicht immer so einfach. Die EnEV beim Denkmalschutz steht unter dem Ziel der Erhaltung des Gebäudes. Daher müssen Sie bei Sanierungsmaßnahmen auf einige Auflagen achten und bei Änderungswünschen jeweils verschiedene Anträge stellen.

einhaltung enev denkmalschutz

Solange Sie darauf achten, dass das Haus als Ganzes und sein Stil erhalten bleiben, dürfen Sie beispielsweise die folgenden Änderungen zur verbesserten Energieeffizienz – im Rahmen der EnEV und des Denkmalschutzes – durchführen:

  • Sollte Ihnen das Eindämmen der Fassade nicht genehmigt werden, können Sie oftmals Wärmeverluste durch eine stärkere Dachdämmung ausgleichen, was zugleich auch öfter gestattet wird.
  • Eine moderne Heizung benötigt zwar ebenfalls die Zustimmung der zuständigen Ämter, senkt jedoch die Heizkosten erheblich.
  • Solange der Stil der Fenster entsprechend der Auflagen erhalten bleibt, können Sie diese in der Regel ebenfalls austauschen. Auch hier lassen sich hohe Wärmeverluste deutlich reduzieren.

Sie profitieren nicht nur von der EnEV-Befreiung für den Denkmalschutz, sondern auch von Förderungen. Unter anderem unterstützt die KfW die Sanierungen von Häusern.

Zudem profitieren Sie davon, dass Sie die Eigentumswohnung steuerlich absetzen dürfen. Es gibt außerdem für einen Altbau die AfA, durch welche ebenfalls einige steuerliche Erleichterungen geltend gemacht können.

Fazit zur EnEV beim Denkmalschutz

Denkmalgeschützte Gebäude sind von der EnEV weitestgehend freigestellt. Falls Sie die Energieeffizienz verbessern wollen, unterliegen Sie einigen Vorschriften und Sanierungswünsche. Diese sind mit unterschiedlichen Anträgen verbunden und dementsprechend von Genehmigungen abhängig. Sie können aber auch von steuerlichen Begünstigungen und der einer Abschreibung der Immobilien profitieren.