Steuern sparen kannst Du als Besitzer einer Eigentumswohnung meist nur dann, wenn diese vermietet wird. Wir von Vermietet.de erläutern hier, was genau Du bei einer Eigentumswohnung steuerlich absetzen kannst.
Eigentumswohnung steuerlich absetzen – nur vermietete Eigentumswohnung bringt Steuervorteil
Steuern sparen bei einer Eigentumswohnung – diesen Vorteil genießen in der Regel nur Immobilienbesitzer, die ihr Objekt auch vermieten. Private Eigentümer können hingegen relativ wenige Kosten steuerlich absetzen und damit ihre Steuerlast mindern – beispielsweise beim Denkmalschutz.
Für Vermieter sieht das anders aus: Der Fiskus gewährt zahlreiche Steuervorteile d.h. du kannst die verschiedensten Kosten rund um den Aufbau und Erhalt der Immobilie zu Vermietungszwecken absetzen. Das bedeutet
- zum einen, dass Du Gewinne aus Vermietung und Verpachtung erzielen musst,
- und zum anderen, dass eine Vermietungsabsicht vorliegt.
Nach aktueller Rechtsprechung liegt eine Vermietungsabsicht vor, wenn
- Du aktiv nach Mietern suchst,
- Besichtigungen durchführst,
- die Attraktivität der Mietsache verbesserst oder
- einen Makler beauftragst.
Wenn Du Deine ernsthafte Vermietungsabsicht nachweisen kannst, darfst Du auch bei längerem Leerstand Kosten für die Eigentumswohnung steuerlich absetzen.
Diese Kosten der Eigentumswohnung kannst Du steuerlich absetzen
In der Anlage V – Vermietung und Verpachtung – der Steuererklärung kannst Du Anschaffungs-, Herstellungs- und Werbungskosten absetzen:
Werbungskosten umfassen laufende Kosten, die für die Instandhaltung und -setzung erforderlich sind. Das sind etwa Kosten für die Renovierung des Badezimmers, den Austausch eines alten Bodenbelags oder die Erneuerung bestehender Bestandteile am Gebäude wie Fenster und Türen. Du kannst die Werbungskosten für die Eigentumswohnung direkt steuerlich absetzen – in voller Höhe und im Jahr der Entstehung.
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Anschaffungs- und Herstellungskosten fallen rund um den Erwerb oder den Bau einer Immobilie an. Das sind beispielsweise Kosten für den Kaufpreis, die Notargebühren, den Architekten, den Makler oder die Baumaterialien. Jene Kosten werden steuerlich als Abschreibung bei Immobilien betrachtet und werden über die Zeit der Nutzungsdauer jährlich mit einem gewissen Prozentsatz abgeschrieben. In den meisten Fällen gilt nach § 7 Einkommensteuergesetz (EStG) die lineare Abschreibung in gleichen Jahresbeträgen bis zur vollständigen Absetzung. Du wirst somit auch bei einer Abschreibung alle Kosten für die Immobilie steuerlich absetzen können.
Was ist mit Instandhaltungsrücklagen & Verwaltungskosten?
Als Eigentümer einer Eigentumswohnung, ob vermietet oder nicht, musst Du innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft einen WEG-Verwalter bestellen. Diese Kosten sind keine umlegbaren Betriebskosten nach der Betriebskostenverordnung, aber Du kannst die Verwaltungskosten einer Eigentumswohnung steuerlich absetzen – als Werbungskosten.
Zu der Absetzbarkeit von Instandhaltungsrücklagen hat der Bundesfinanzhof mit Beschluss vom 21.10.2005 festgelegt, dass die Instandhaltungsrücklagen erst dann als Werbungskosten abgesetzt werden können, wenn sie vom WEG-Verwalter tatsächlich für den Erhalt des gemeinschaftlichen Eigentums veräußert wurden (AZ.: IX B 144/05). Vorher kannst Du die Kosten für die Eigentumswohnung nicht steuerlich absetzen, obgleich sie nicht mehr in ihrem Vermögensbesitz sind.
Eigentumswohnung steuerlich absetzen – Fazit: Vermieter können viele Kosten absetzen
Sofern Du eine klare Vermietungsabsicht hast, Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielst und Belege für die Kosten hast, kannst Du diese steuerlich absetzen. Achte jedoch auf eine klare Trennung zwischen Kosten im Rahmen der Wohnungseigentümergemeinschaft und der Vermietung.
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