Wenn Du als Immobilienbesitzer und Vermieter steuerliche Vorteile genießen möchtest, solltest Du bei der Abschreibung für die Immobilie einen Rechner zur Hand nehmen und die absetzbaren Kosten genau kalkulieren. Wir erläutern, was dabei zu beachten ist.
Lineare oder degressive Abschreibung?
Wenn Du für die Steuererklärung die Abschreibung für die Immobilie mit einem Rechner berechnen möchtest, muss klar sein, welche Abschreibungsform Du anwenden darfst. Die degressive Abschreibung mit fallenden Jahresbeträgen kann nur noch dann angewendet werden, wenn für die Immobilie ein Bauantrag oder Kaufvertrag vor dem 31.12.2005 erfolgt ist. Für alle übrigen Immobilien gilt die lineare Abschreibung, bei der die Jahresbeträge gleich bleiben.
Abschreibung für die Immobilie mit Rechner kalkulieren
Um die Abschreibung für die Immobilie mit dem Rechner kalkulieren zu können, musst Du neben dem Abschreibungssatz (je nach Abschreibungsform und Jahr nach der Anschaffung) die Nutzungsdauer der abzuschreibenden Anschaffung (Immobilie) sowie die Bemessungsgrundlage ermitteln.
Bei der Bemessungsgrundlage musst Du Folgendes beachten: Wenn Du für die Immobilie die Abschreibung mit einem Rechner ermitteln möchtest, musst Du alle Herstellungs- und Anschaffungskosten addieren. Hiervon ist der Anteil von Grund und Boden abzuziehen.
Zum Hintergrund: Der Fiskus geht davon aus, dass sich der Bodenwert nicht verändert, da sich zwar ein Gebäude abnutzen kann, aber der Boden nicht. Im Abschreibungsrechner für Immobilien hat der Bodenwert daher nichts zu suchen.
Hast Du die Anschaffungs- und Herstellungskosten um den Bodenwert gemindert, nimmst Du die Summe als Bemessungsgrundlage für die weiteren Berechnungen zur Abschreibung der Immobilie mit dem Rechner.
Du vermietest eine denkmalgeschützte Immobilie?
Der Fiskus bietet nicht nur Förderungen für Denkmalschutz-Immobilien, sondern auch zusätzliche Steuervorteile an. Sowohl private Eigentümer als auch Vermieter können bei denkmalgeschützten Immobilien von der erhöhten AfA gemäß § 7 i Einkommensteuergesetz Gebrauch machen. Im Zuge von baulichen Maßnahmen zur Erhaltung des Baudenkmals kannst Du in den ersten acht Jahren 9 % und in den nächsten vier Jahren 7 % der Herstellungskosten für Baumaßnahmen absetzen.
Fazit: Abschreibung der Immobilie mit Rechner kalkuliere – viele Kosten sind absetzbar
Als Vermieter kannst Du nicht nur die Anschaffungs- und Herstellungskosten der Immobilie über die Jahre der Nutzungsdauer von der Steuer abschreiben, sondern auch viele Kosten für Sanierungen, Umbauten und Modernisierungen. Es lohnt sich, die Abschreibung für das Gebäude mit einem Rechner genau zu kalkulieren, um nicht zu wenig abzuschreiben. Oftmals, wie im Fall eines vermieteten Denkmalschutzgebäudes, dürfen mehrere Abschreibungsformen kombiniert werden. Idealerweise fragst Du hierzu einen Steuerberater.