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Vermietung und Verpachtung – welche Werbungskosten kann ich geltend machen?

Auch die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien müssen natürlich versteuert werden. Um die Steuerbelastung zu mindern, kannst Du Werbungskosten in Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung geltend machen – welche das sind erfährst Du im folgenden Ratgeberbeitrag.

Auch die Einnahmen aus der Vermietung und Verpachtung von Immobilien müssen natürlich versteuert werden. Um die Steuerbelastung zu mindern, kannst Du Werbungskosten in Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung geltend machen – welche das sind erfährst Du im folgenden Ratgeberbeitrag.

Welche Werbungskosten du im Zuge der Vermietung und Verpachtung ansetzen kannst

Die wohl wichtigste Frage, die Du Dir als Vermieter stellst, lautet: Wie kann ich meine Steuerbelastung reduzieren? Ganz einfach: Durch die richtige Anwendung und Einbringung von Werbungskosten wird der Gewinn aus der Vermietung geschmälert – und gleichwohl auch Deine Steuerbelastung. Beliebte Werbungskosten sind beispielsweise die Kreditzinsen, die jährlich für die Beschaffung von Fremdkapital anfallen. Hast Du Deine Immobilie also fremdfinanziert, kannst Du diesen Punkt geltend machen. Ein weiterer wichtiger Punkt ist die Abschreibung. Du kannst jeden Monat zwischen 2 und 2,5 Prozent des Gebäudewertes als Werbungskosten ansetzen – genaueres dazu erhältst Du im zugehörigen Ratgeberbeitrag.

Auch Kosten, welche im Zuge mit der Vermietung anfallen, kannst Du absetzen. Beauftragst Du beispielsweise einen Immobilienmakler, um Deine Wohnung neu zu vermieten, dann kannst Du diese Kosten steuerlich geltend machen. Auch die Anfahrts- und Inseratskosten, wenn Du die Vermietung selber in die Hand nimmst, kannst Du geltend machen. Du besitzt ein separates Konto für Deine Immobilie? Dann kannst Du die Kontoführungsgebühren dafür als Werbungskosten ansetzen!

Selbstredend kannst Du auch die Kosten für eine Reparatur in Deiner Immobilie ansetzen. Egal ob Du einen Handwerker beauftragst oder die Instandsetzung selbst durchführst – Du kannst das Material (bei eigener Instandsetzung) oder die gesamte Handwerkerrechnung (bei Fremdvergabe) steuerlich ansetzen. Lasse Dir deshalb unbedingt eine Rechnung vom ausführenden Handwerker geben, um steuerliche Vorteile zu genießen. 

Wenn Du eine WEG-Verwaltung oder eine Mietverwaltung beauftragt hast, dann kannst Du auch die dadurch entstehenden Kosten als Werbungskosten im Zuge der Vermietung und Verpachtung Deiner Immobilie ansetzen. Du solltest Dich jedoch als privater Vermieter nicht ausschließlich auf einen Dienstleister verlassen, sondern auch Vermietet.de mit ins Boot holen – wir unterstützen Dich bei der Verwaltung Deiner Immobilien. Und selbstredend kannst Du auch die Kosten, welche Du für Vermietet.de hast, als Werbungskosten geltend machen.

Generell gilt, dass den Werbungskosten im Grunde keinerlei Grenzen gesetzt sind. Nahezu sämtliche Kosten, die Du mit einer vermieteten Immobilie hast, kannst Du diesbezüglich ansetzen. Lasse Dich im Zweifel von einem Experten beraten! 

Werbungskosten wirken unbegrenzt steuermindernd

Der Vorteil bei Werbungskosten besteht darin, dass Du diese unbegrenzt ansetzen kannst. Es gibt also durchaus die Möglichkeit, dass Du mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien steuerlich einen Verlust einfährst und dementsprechend Dein zu versteuerndes Einkommen senkst. Als „Steuersparmodell“ solltest Du eine Immobilie jedoch nicht sehen – zwar ist es eine nette Nebenerscheinung, dennoch sollte Deine Priorität darauf liegen, einen Gewinn mit der Immobilie zu erzielen. Die Finanzen Deiner Immobilien behältst Du mit Vermietet.de immer und überall im Blick. Probiere es gleich aus und schau Dir unsere Plattform ausgiebig an!