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Steuersparmodell Immobilie: Was funktioniert bei der Vermietung?

Das Steuersparmodell „Immobilie“ ist für viele Menschen ein Traum. Sie dient nicht nur als Wohnsitz und Altersvorsorge, sondern auch als Einnahmequelle bei Vermietung und genießt darüber hinaus steuerliche Privilegien. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Steuervorteile einer Immobilie.

Das Steuersparmodell „Immobilie“ ist für viele Menschen ein Traum. Sie dient nicht nur als Wohnsitz und Altersvorsorge, sondern auch als Einnahmequelle bei Vermietung und genießt darüber hinaus steuerliche Privilegien. Dieser Artikel bietet einen Überblick über die Steuervorteile einer Immobilie.

Steuersparmodell Immobilie: Erstmal müssen Steuern gezahlt werden!

Als Käufer, Eigentümer und mitunter Verkäufer von Immobilien kommt man in Deutschland nicht um Steuern herum. Als Käufer zahlen Sie Grunderwerbsteuer, als Eigentümer zahlen Sie Grundsteuer und als Verkäufer müssen Sie unter Umständen Spekulationssteuer zahlen. Bevor Sie also vom Steuersparmodell „Immobilie“ profitieren können, müssen Sie also zunächst Steuern zahlen.

Steuersparmodell Immobilie: Welche Steuervorteile bringen Immobilien?

Welche steuerlichen Vorteile Sie als Immobilienbesitzer genießen, hängt von dem Umstand ab, ob Ihre Immobilie selbst bewohnt oder vermietet wird. Vermietete Immobilien bieten viele Steuervorteile, während Eigenheimbesitzer nur wenige Kosten von der Steuer absetzen können. Ist nach dem Auszug der Kinder im eigenen Haus eine Etage frei oder verfügt das Eigenheim über eine ungenutzte Einliegerwohnung? Überlegen Sie, ob Sie eine Wohnung vermieten und so Steuern sparen – beispielsweise durch die steuerliche Absetzung von Reparaturkosten.

Steuervergünstigungen für Eigenheimbesitzer

Eigenheimbesitzer können „Wohn-Riester“ nutzen und erhalten nicht nur einen finanziellen Zuschuss, sondern können auch von den Tilgungszahlungen für Ihre Finanzierung bis zu 2.100 Euro pro Jahr als Sonderausgaben absetzen. Ferner können Sie gemäß § 35a EStG bis zu 4.000 Euro pro Jahr für „haushaltsnahe Dienstleistungen“ für Gärtner oder andere Dienstleister, die Dienstleistungen in Ihrem Haushalt erbringen, absetzen. Zusätzlich können Sie bis zu 1.200 Euro für Handwerkerleistungen bei Renovierungen, Sanierungen oder Modernisierungen absetzen.

Zum wirklichen Steuersparmodell wird die Immobilie für Eigenheimbesitzer jedoch nicht. Einen Großteil der Kosten müssen Sie selber tragen.

Steuerliche Vorteile bei Vermietung

Bei der Vermietung Ihrer Immobilie gewährt der Gesetzgeber deutlich mehr Vergünstigungen! Dem Ziel des Steuersparmodells „Immobilie“ rücken Sie bei Vermietung also näher. Nicht auf den Mieter umlegbare Kosten, die Ihnen im Zusammenhang mit der Vermietung und deren Aufrechterhalten entstehen, setzen Sie nahezu vollständig ab – entweder direkt als Werbungskosten oder als AfA bei Vermietung. Mehr dazu lesen Sie hier.

Es gibt tatsächlich nur wenige Posten, wie etwa Ihre eigene Arbeitskraft bei Handwerksarbeiten oder der Gartenpflege, die Sie als Vermieter nicht in der Steuererklärung unter der Anlage V absetzen können.

steuervorteil immobilie

Steuersparmodell denkmalgeschützte Immobilie: Was können Sie absetzen?

Bei denkmalgeschützten Immobilien gewährt der Fiskus nach § 10f Einkommensteuergesetz (EStG) zusätzliche Steuervergünstigungen für Eigenheimbesitzer. Das betrifft etwa Ausgaben, wenn Sie ein denkmalgeschütztes Haus sanieren. Diese können Sie im Jahr des Abschlusses der Maßnahmen sowie in den darauffolgenden neun Jahren jeweils bis zu 9 % „wie Sonderausgaben“ abziehen. Diese Vergünstigung gilt auch für Besitzer von Gebäuden in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsbereichen.

Da für diese Regelung die Eigennutzung zwingende Voraussetzung ist, kann die erhöhte Absetzung der Sanierungskosten bei Denkmalschutz nicht von Vermietern als Steuersparmodell für ihre Immobilie angewandt werden.