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Geltendes Mietrecht bei Auszug des Mieters

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Dich die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

Zieht der Mieter zum Ende des Mietverhältnisses aus der Wohnung aus, stellen sich oft zahlreiche Rechtsfragen sowie praktische Erwägungen. Damit hier keine Missverständnisse entstehen, sollten Vermieter und Mieter die Modalitäten rechtzeitig und klar regeln. Wir fassen nachfolgend für Dich die wichtigsten Regelungen zum Mietrecht beim Auszug des Mieters zusammen.

Wichtige Regelungen im Mietrecht beim Auszug des Mieters

Einer der häufigsten Streitfälle dreht sich um die Frage, ob gemäß Mietrecht der Mieter nach dem Auszug streichen muss. Dabei gelten folgende Grundsätze:

Renovierung

Der Mieter muss die Wohnung nach dem Mietrecht beim Auszug im Regelfall nicht renovieren. Dies gilt nur dann, wenn beide Parteien im Mietvertrag eine Vereinbarung hierüber getroffen haben. Ist dies der Fall, muss der Mieter Wände und Decken, Fenster und Türen von innen sowie vorhandene Heizkörper streichen.

auszug

Eine Wohnung muss nach ihrem Erscheinungsbild renoviert werden. Fristen dürfen daher im Mietvertrag nicht starr, sondern nur als Empfehlung aufgenommen werden. Gängige Zeiträume sind:

  • Küche und Bad: etwa alle drei Jahre
  • Wohn- und Schlafräume, Flure, Dielen und Toiletten: etwa alle fünf Jahre
  • Sonstige Nebenräume: etwa alle sieben Jahre

Entscheidend ist, ob die Mieträume einen renovierten Gesamteindruck machen.

Schönheitsreparaturen

Die Pflicht zur Beseitigung von Gebrauchsspuren, die während der Mietzeit entstanden sind, wird meist im Mietvertrag auf den Mieter übertragen. Diese sogenannten Schönheitsreparaturen umfassen alle Arbeiten, die mit Tapete und Farbe ausgeführt werden können.

Achtung: Vermieter sollten darauf achten, eine solche Klausel wirksam zu vereinbaren. Unterläuft hierbei ein Fehler, ist die gesamte Regelung unwirksam. Der Mieter muss in diesem Fall nach dem Mietrecht vor der Wohnungsübergabe keinerlei Schönheitsreparaturen durchführen, kann die Wohnung also einfach im aktuellen Zustand zurückgeben. Vermeide diesen Fehler mit unserer Checkliste.

Neutrale Farben

Selbst wenn keine Renovierung vereinbart ist und der Mieter keine Schönheitsreparaturen schuldet, muss nach dem Mietrecht beim Auszug die Wohnung in einer neutralen Farbe zurückgegeben werden. Der Mieter kann also keine bunten Decken und Wände hinterlassen. Beseitigt er diese nicht, kann der Vermieter Schadensersatz verlangen.

Regelungen im Mietrecht zur Übergabe beim Auszug

Der Mieter muss die Wohnung leer und sauber übergeben. Er darf nach dem Mietrecht bei Auszug auch keine Gegenstände zurücklassen. Tut er dies doch, kann der Vermieter eine Entrümpelungsfirma auf Kosten des Mieters beauftragen. Dies gilt nur dann nicht, wenn es sich lediglich um einige wenige Gegenstände ohne besonderen Wert handelt.

Achtung: Erfolgt entgegen dem Mietrecht ein Auszug ohne Kündigung des Mieters, läuft der Mietvertrag grundsätzlich weiter. Sofern die Miete nicht mehr gezahlt wird, kann der Vermieter fristlos kündigen. Dieses Problem tritt aber eher selten und dann insbesondere bei sogenannten Mietnomaden auf.

Ist die Wohnung leer, muss sie nach den meisten Mietverträgen „besenrein“ übergeben werden. Ein kurzes Fegen mit dem Besen reicht hier aber nicht aus. Auf der anderen Seite dürfen auch keine zu hohen Anforderungen an den Mieter gestellt werden. Die Wohnung sollte so sauber sein, dass der Nachmieter einziehen kann, ohne putzen zu müssen.

Dazu gehört u.a.:

  • der Boden ist gefegt bzw. der Teppichboden gesaugt
  • Verschmutzungen an Böden, Wänden und Decken wurden entfernt
  • Heizkörper, Türen und Fenster sowie die Küchen- und Badeinrichtungen sind gewischt

Unternimmt der Mieter nichts oder weist die Reinigung erhebliche Mängel auf, kann der Vermieter diese auf Kosten des Mieters durch eine Reinigungsfirma beseitigen lassen.

Anfertigung von Übergabeprotokollen

Auch wenn nach dem Mietrecht der Auszug ohne Übergabeprotokoll erfolgen kann, bietet die Anfertigung für beide Parteien Vorteile. Mit Ein- und Auszugsprotokollen können der Zustand der Räume dokumentiert und spätere Streitigkeiten verhindert werden. Mieter und Vermieter sollten das Protokoll vor der Schlüsselübergabe unterzeichnen und jeweils ein Exemplar für ihre Unterlagen sichern.

Weitere relevante Informationen zu Deinen Vermieterrechten findest Du hier: