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Mietrecht bei Schimmel in Häusern und Wohnungen – wer dafür haften muss

Schimmel ist in vielen Häusern und Wohnungen ein Problem. Dabei handelt es sich nicht nur um ältere Bauwerke. Auch Bewohner von Gebäuden, die neu gebaut oder saniert wurden, haben oft mit dem Schimmel zu kämpfen. Da sich der Schimmel an den Wänden bildet, wenden sich viele Mieter an die Hausverwaltung oder an den Eigentümer. Wer haftet also laut Mietrecht bei Schimmel?

Schimmel ist in vielen Häusern und Wohnungen ein Problem. Dabei handelt es sich nicht nur um ältere Bauwerke. Auch Bewohner von Gebäuden, die neu gebaut oder saniert wurden, haben oft mit dem Schimmel zu kämpfen. Da sich der Schimmel an den Wänden bildet, wenden sich viele Mieter an die Hausverwaltung oder an den Eigentümer. Wer haftet also laut Mietrecht bei Schimmel?

Mietrecht bei Schimmel – mögliche Ursachen in der Verantwortung des Mieters

Schimmel kann eine Vielzahl an Ursachen haben. Bevor Du als Vermieter eingreifst und gar bauliche Maßnahmen planen, solltest Du den Mieter nach seinen Lüftungsgewohnheiten befragen. Auch die Nutzung der Heizung spielt im Zusammenhang mit dem Auftreten von Schimmel eine große Rolle.

Das Mietrecht sagt bei Schimmel an der Wand, dass zunächst die Ursache ermittelt werden muss. Sollte der Mieter die Räume nicht oder nicht häufig genug lüften, hat er kein Recht, die Beseitigung des Schimmels durch den Vermieter zu verlangen. Gleiches gilt, wenn der Mieter die Räume nicht oder nur sporadisch heizt. Sollte er längere Zeit abwesend sein, ist er dennoch dafür verantwortlich, dass seine Wohnung vertragsgemäß genutzt wird. Dies bedeutet, dass er bei einem Nachbarn oder bei einem Familienmitglied einen Schlüssel hinterlegen sollte. Damit stellt er sicher, dass die Räume auch während seiner Abwesenheit gelüftet und beheizt werden.

Eine weitere Ursache für die Bildung von Schimmel können Möbel sein, die zu dicht an der Wand stehen. Dies gilt vor allem für Außenwände. Als Vermieter kannst Du vom Mieter verlangen, dass er seine Möbel ein Stück von der Wand abrückt. Dies gilt vor allen für sehr hohe Couchgarnituren und für hohe Schränke. Werden diese Möbel direkt an die Wand gestellt, kann die Luft dahinter nicht zirkulieren. In der Folge bildet sich Schimmel. Da dieser wiederum das Mauerwerk dauerhaft schädigen kann, kannst Du als Vermieter den Mieter in Regress nehmen, wenn nachgewiesen werden kann, dass die Bildung von Schimmel an den Wänden in seiner Verantwortung liegt.

Achtung: Einer der Kündigungsgründe für den Vermieter kann Schimmel sein, der in der Verantwortung des Mieters liegt. Kommt er der Aufforderung zur Veränderung seines Verhaltens nicht nach, sieht das Mietrecht bei Schimmel vor, dass Du das Mietverhältnis beenden kannst. Vorherige Abmahnungen sind jedoch notwendig.

Mietrecht bei Schimmel – mögliche Ursachen in der Verantwortung der Vermieters

Es gibt auch Ursachen, die beim Vermieter liegen und die somit von Dir beseitigt werden müssen. Dies sieht das Mietrecht bei Schimmel eindeutig vor. Auch wenn Du ein Mietvertrag-Muster verwendet haben, in dem Du aufführst, dass die Beseitigung des Schimmels dem Mieter obliegt, kommst Du aus Deiner Verantwortlichkeit nicht heraus.

Mitunter ist die Abdichtung des Gebäudes fehlerhaft oder sie wurde schon lange nicht mehr ausgebessert. Aber auch Wasserschäden können für den Schimmel verantwortlich sein. Dabei gilt es jedoch festzustellen, ob der Mieter für die Wasserschäden verantwortlich ist.

Hast Du mit Deinem Mieter einen Gewerbemietvertrag abgeschlossen, gelten die gleichen Grundlagen für das Mietrecht bei Schimmel. Können Schäden am Gebäude nachgewiesen werden, musst Du auf Deine Kosten eine Sanierung oder Ausbesserung des Mauerwerks herbeiführen.

Mietrecht bei Schimmel beim Einzug – das sind die Vorgaben

Wird eine Wohnung oder ein Haus neu vermietet, nehmen die Mieter die Räume sehr genau in Augenschein. Wenn Schimmel an den Wänden bemerkt wird, solltest Du als Vermieter kurzfristig in Erfahrung bringen, wo die Ursache liegt. Wenn die Räume noch nicht lange leer stehen, kann der Vormieter dafür verantwortlich sein. Bei längerem Leerstand ist dies jedoch ungewöhnlich und Du solltest Dich um eine Beseitigung des Schimmels bemühen.

Mietrecht bei Schimmel beim Auszug – nimm den Mieter in Regress

Die Bildung von Schimmel wird oftmals erst beim Auszug eines Mieters festgestellt. Dann sind alle Möbel ausgeräumt und kleinste Ecken werden sichtbar. Das Mietrecht bei Schimmel sieht auch hier vor, dass der Mieter auch dann noch zur Verantwortlichkeit gezogen werden kann, wenn der Mietvertrag bereits beendet wurde. Dies gilt insbesondere dann, wenn an den betroffenen Wänden große Möbelstücke standen.

Weitere relevante Informationen zu Deinen Vermieterrechten findest Du hier: