Einen Gewerbemietvertrag schließt Du ab, wenn Du Büroräume, Lagerflächen oder Abstellflächen vermieten möchtest. Im Gegensatz zu einem Mietvertrag über die Nutzung von Wohnräumen, die privat genutzt werden, unterliegst Du bei der gewerblichen Vermietung nicht einem so engen rechtlichen Rahmen. Was musst Du als Vermieter beachten?
Wann wird ein Gewerbemietvertrag geschlossen?
Gewerbliche Räume können auf eine ganz verschiedene Weise genutzt werden. So schließt Du einen Mietvertrag über ein Büro ab, wenn Du entsprechende Räume verwaltest oder wenn diese sich in Deinem Besitz befinden. Der Abschluss von einem Gewerbemietvertrag ist aber auch notwendig, wenn Du Räume für die Lagerung von Waren oder Rohstoffen vermieten möchten. Auch Unterstellmöglichkeiten für gewerblich oder landwirtschaftlich genutzte Fahrzeuge und große Räume, in denen Messen, Präsentationen oder Events abgehalten werden, benötigen eine Vereinbarung in Form von einem Gewerbemietvertrag.
Ein Gewerbemietvertrag kann individuell gestaltet werden
Du kannst die Bedingungen in Absprache mit dem potenziellen Mieter frei vereinbaren. Viele der eng gesteckten Bestimmungen aus dem Mietrecht gelten für gewerbliche Mietverträge nicht.
Hinweis: Beim Gewerbemietvertrag bist Du nicht an die Mietpreisbindung gebunden, d. h., Du kannst die Höhe der Miete frei vereinbaren.
Bei einem Gewerbemietvertrag ist eine Anpassung der Miete grundsätzlich möglich, Du kannst das tun, wenn
- Du mit dem Mieter eine entsprechende Abrede triffst,
- beide Parteien für die Miethöhe ein Erhöhungs- oder Abänderungsvorbehalt vereinbart haben,
- Du als Vermieter eine Änderungskündigung aussprichst. Dies ist allerdings nur möglich, wenn der Mietvertrag unbefristet geschlossen wurde.
Bei langfristigen Mietverträgen hast Du drei Möglichkeiten, um die Miethöhe anzupassen. Bei einer Staffelmiete wird festgelegt, in welchen Zeiträumen sich die Miete erhöht.
Hast Du eine Umsatzmiete vereinbart, so erhöht sich der Mietzins, wenn der Jahresumsatz des Mieters steigt. Doch denke daran: Sollte der Umsatz sinken, dann reduziert sich auch gleichermaßen die Miete.
Bei einer Wertsicherungsklausel werden inflations- und deflationsbedingte Verschiebungen im Interesse des Vermieters und des Mieters ausgeglichen.
Die wichtigsten Regelungen in einem Gewerbemietvertrag
Auch wenn Du bei der Gestaltung des Mietvertrags viel Freiheit hast, ist es wichtig, dass Du die folgenden Punkte aufnimmst:
Dazu gehört in erster Linie eine genaue Definition des Mietobjektes. Die zur Verfügung gestellten Räume sollten exakt bezeichnet werden. Auch Abstellräume, Keller oder Parkplätze sollten in den Vertrag aufgenommen werden.
Achte auf eine Eingrenzung des Mietzwecks. Dies ist bei gewerblichen Verträgen ganz besonders wichtig. Wenn der Mieter keine Einschränkung vorgibt, kann der Mieter frei agieren, und dies kann zu Probleme führen.
Du hast die Möglichkeit, beim Abschluss eines gewerblichen Mietvertrages eine Mietzeit zu definieren. Danach endet der Vertrag automatisch. Natürlich kannst Du bei Bedarf eine Verlängerung vereinbaren oder Deinem Mieter eine Verlängerungsklausel einräumen. Die Vereinbarung einer Mietzeit hat den Vorteil, dass Du den Mieter und sein Nutzungsverhalten zunächst kennenlernen können. Es gibt aber auch einen Nachteil. Der Mieter kann sich nach dem Ende der Mietzeit für die Anmietung eines anderen Gewerberaumes entscheiden.
Wichtig ist, dass Du den Mietzins und die Nebenkosten anschaulich darlegst. Bei Bedarf hast Du die Möglichkeit, auch bei einem gewerblichen Mietvertrag ein Muster zu nutzen und den Vertrag nach diesem zu gestalten.
Beachte auch, dass eine schriftliche Vereinbarung für einen Gewerbemietvertrag notwendig ist, wenn dieser mehr als ein Jahr läuft. Darunter ist der Abschluss eines gewerblichen Vertrages in jedem Fall empfehlenswert.
Gewerbemietvertrag ohne Gewerbeschein
Ein Gewerbemietvertrag ist nicht an einen Gewerbeschein gebunden. Du kannst die Räume auch an einen Freiberufler oder an einen Künstler vermieten. Beim Abschluss von einem Gewerbemietvertrag solltest Du nur darauf achten, dass die Räume nicht zu Wohnzwecken genutzt werden.
Ordentliche Kündigung eines Gewerbemietvertrags
Bei der Kündigung des Mietvertrags sind die Bestimmungen den Gesetzgebers nicht so streng. Du kannst also eine ordentliche Kündigung des Gewerbemietvertrag ohne Grund aussprechen. Zur Anwendung kommt der § 580a Abs. 2. Danach beträgt die Frist sechs Monate zum Ende eines Quartals. Die Kündigung muss spätestens am dritten Werktag bei dem Mieter eingegangen sein. Dann greift die Frist zum Ende des nächsten Kalendervierteljahres.
Es gibt aber auch Kündigungsgründe, die den Vermieter zu einer fristlosen Kündigung berechtigen. Dazu gehört beispielsweise, wenn der Mieter der Gewerberäume die Miete nicht pünktlich zahlt. Du kannst die fristlose Kündigung bereits nach dem Ausbleiben der ersten Zahlung aussprechen.
Bestimmungen des Mietrechts bei Schimmel
Laut dem sollten die Räume von Schimmel befallen werden, musst Du als Vermieter reagieren. Sollte er durch Probleme mit dem Mauerwerk oder fehlende Isolierung bedingt sein, bist Du ebenso wie im Mietrecht für privat genutzte Gebäude zur Beseitigung des Mangels verpflichtet. Der gewerbliche Mieter kann in diesem Fall die Miete mindern.
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