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Neuer Kostenhammer: EU-Parlament verabschiedet Sanierungspflicht für Gebäude

Das EU-Parlament hat entschieden: Gebäude mit einer schlechten Energiebilanz müssen bis 2030 oder 2033 saniert werden. Die Bundesregierung will gleichzeitig Eigentümer beim Heizungstausch sowie bei der Installation von Fotovoltaik entlasten.

Die energetische Sanierung wird für Immobilieneigentümer die größte Herausforderung der nächsten Jahre sein. Das EU-Parlament in Straßburg hat am 14. März 2023 die neue Gebäuderichtlinie verabschiedet. Bestandteil der Richtlinie sind die bereits 2021 vorgestellten Mindesteffiziensstandards (MEPS) für Bestandsgebäude. Danach werden alle Gebäude durch den Energieausweis in Energieeffizienzklassen von G bis A eingeordnet. Das EU-Parlament zwingt mit den Vorgaben für Mindesteffiziens-standards Gebäudebesitzer der schlechtesten Klassen zur Sanierung:

  • bis 2030 müssen Wohngebäude mindestens die Energieeffizienzklasse E erreichen
  • bis 2033 müssen alle Wohngebäude die Klasse D erreichen
  • bis 2028 sollen neue Gebäude Nullemissionshäuser sein

Sanierungszwang für rund die Hälfte aller Immobilienbesitzer

Nach der Schätzung von Experten werden rund die Hälfte aller Gebäude in der EU von dem Sanierungszwangs betroffen sein. Die Gesamtkosten für die Sanierungswelle schätzen die Fachleute auf rund 125 Milliarden Euro. Der Verband Haus & Grund glaubt, dass nun auf jeden Immobilienbesitzer Kosten zwischen 15.000 und 100.000 Euro je Wohneinheit zu kommen.

„Die Politik muss aber bei der Festlegung von Sanierungspflichten ausreichend auf die Realitäten Rücksicht nehmen. Baumaterial und technische Anlagen sind knapp und teuer geworden, Personal nicht immer verfügbar. Nicht nur Geringverdiener, auch die meisten Menschen mit mittleren Einkünften haben nicht genug Erspartes für eine umfassende Sanierung ihres Wohneigentums innerhalb so kurzer Fristen.“

Jürgen Michael Schick, Präsident Immobilienverband Deutschland (IVD)

Die Richtlinie muss noch mit dem Rat und der Kommission abgestimmt werden. Danach soll sie in den einzelnen EU-Ländern umgesetzt werden. Mitte des Jahres sollen die gesetzlichen Vorgaben in Kraft treten. Die Bundesregierung hat in einen Bericht des Wirtschaftsministeriums angekündigt: „Wir werden die für das zweite Halbjahr 2023 geplante EU-Gebäuderichtlinie, insbesondere die dort enthaltenen Mindesteffizienzstandards, zügig umsetzen.“

Vorschlag für Sanierungspflicht erst ab zehn Einheiten

Die Entscheidung ist nicht endgültig und könnte in einigen Details verändert werden. Schon jetzt soll es Ausnahmen geben bei historischen Gebäuden, Gebetshäuser oder Gebäuden für Verteidigungszwecke. Das Parlament hat ebenso angekündigt, dass EU-Staaten selbst weitere Ausnahmen formulieren dürfen.

Der Immobilienverband Deutschland (IVD) hat einen Vorschlag veröffentlicht für die jetzt stattfindende Detailabstimmung zu der neuen EU-Gebäuderichtlinie. Danach soll die Sanierungspflicht nur für Wohnhäuser ab zehn Einheiten gelten und dann einsetzen, wenn das Gebäude den Eigentümer wechselt. Der neue Eigentümer soll  verpflichtet werden, nach fünf Jahren
das Haus energetisch zu sanieren.

„Die Zwangssanierungen kosten unendlich viel Geld und es ist nicht ansatzweise klar, wie die EU und die Bundesregierung das angemessen unterstützen könnten, um zahllose Besitzer und Mieter nicht völlig zu überfordern. Die Ersparnisse bei den Energierechnungen kompensieren die Sanierungskosten nicht annähernd.“

Axel Gedaschko, Präsident GdW Bundesverband Wohnungswirtschaft

Steuerliche Erleichterung für Vermieter bei Heizungstausch

Bei der Umsetzung der Richtlinie können Eigentümer in vielen Fällen schon mit Einzelmaßnahmen erreichen, dass ihr Gebäude in eine andere Energieeffizienzklasse eingeteilt wird. Das kann zum Beispiel die Dämmung des Dachbodens sein oder der Austausch der Fenster. Das wird dazu führen, dass es auf die in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG) geplanten Einzelmaßnahmen ein großer Ansturm geben wird. Deshalb fordern Vertreter der Immobilienwirtschaft eine Ausweitung der staatlichen Unterstützung. „Wenn der Gesetzgeber nicht bereit ist, hier in die Vollen zu gehen, wird es vielen Bürgerinnen und Bürgern schlichtweg nicht möglich sein, den Vorgaben der EU zu entsprechen“, meint Jürgen Leppig, Bundesvorsitzender des Bundesverbandes Gebäudeenergieberater Ingenieure Handwerker e.V.

Die Bundesregierung scheint zumindest in Teilen die Sorgen der Immobilienwirtschaft ernst zu nehmen. So hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck angekündigt, die bislang nur für Selbstnutzer bestehende Förderung für den Heizungstausch nun auch auf Vermieter auszuweiten. Habeck spricht von steuerlichen Erleichterungen in Form einer Sonder-Afa für Gewerbe
und Vermieter.

Bundesregierung will Mieterstrom einfacher machen

Darüber hinaus soll die Installation von Fotovoltaik attraktiver werden. Das Bundeswirtschafts- und Klimaschutzministerium hatte Anfang März zum ersten PV-Gipfel eingeladen und anschließend eine PV-Strategie formuliert. So sollen jetzt endlich bürokratischen Hürden für den Mieterstrom gesenkt werden. In Zukunft soll es möglich sein, den selbsterzeugten Strom pauschal im Haus zu verteilen, ohne dass dafür ein aufwendiges Zählermodel benötigt wird. Ein vergleichbares System gibt es bereits in Österreich. Auch soll ein rechtssicherer Rahmen geschaffen werden, wie der Strom vom Dach bei den Betriebskosten abgerechnet kann.

Die Genehmigung von Fotovoltaikanlagen auf denkmalgeschütteten Gebäuden wird in Zukunft zulässig sein. Auch sollen Eigentümer einer Wohnung sowie Mieter ein Anrecht haben, Steckersolargeräte auf dem Balkon zu installieren. So können mehr Menschen Teile ihres Stroms mit sogenannten Balkonkraftwerken selbst erzeugen.

Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck hat die Marschrichtung für mehr Klimaschutz im Gebäudesektor mit vielen neuen Auflagen ebenso mit geplanten Förderprogrammen vorgegeben. Bei den dabei entstehenden Kosten sollte man den Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz beim Wort nehmen: „Wenn noch Geld fehlt, darf es daran nicht scheitern.“