Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete mit Vermietet.de

Möchtest Du als Vermieter die Miete erhöhen, ist der Bezug auf die ortsübliche Vergleichsmiete der oft gewählte Weg. Du kannst diese Form der Mieterhöhung direkt aus Vermietet.de erledigen. So sparst Du Zeit und Mühe für die Erstellung eines Schreibens und bist rechtlich auf der sicheren Seite.

Sofern Du keine Index– oder Staffelmiete im Mietvertrag vereinbart hast, kannst Du den Mietertrag nur steigern, indem Du Bezug nimmst auf die ortsübliche Vergleichsmiete (§ 558, Absatz 2 BGB). Erhöhungen durch Index- und Staffelmieten sind durch den Mietvertrag abgesichert. Nimmst Du die ortsübliche Vergleichsmiete als Referenz für mehr Miete, sind die rechtlichen Hürden etwas höher gesetzt.

Wie kannst Du mit Vermietet.de Deine Miete auf die ortsübliche Vergleichsmiete erhöhen?

Mit Vermietet.de kannst Du diese Variante der Ertragssteigerung ebenso smart wie rechtssicher durchführen. Du musst den neuen gewünschten Mietzins Deinem Mieter schriftlich ankündigen und begründen. Deshalb findest Du in unserem Portal ein rechtssicher formuliertes Schreiben unter unseren Dokumentenvorlagen. Alternativ kannst Du in Deiner Mieterverwaltung den Punkt „Miete erhöhen“ anklicken. Auch damit gelangst Du direkt zu unserem Dokumenten-Konfigurator.

Die smarte Konfiguration Deines Schreibens für die Erhöhung auf die Ortsmiete spart Dir viel Arbeit. Die Objektdaten zu Deiner Wohnung, Deine Vermieteranschrift sowie die Mieterdaten fügt unser System automatisch ein. Kontrolliere, ob alles korrekt und auf dem neusten Stand ist.

Welche Daten musst Du für die Mieterhöhung eingeben?

Nur die Kennzahlen für die Mieterhöhung musst Du selbst eintragen. Berücksichtige dabei, dass die Mieterhöhung immer auf die aktuelle Kaltmiete erfolgt. Eingeben musst Du folgende Posten:

  • aktuelle Kaltmiete
  • aktuelle Warmmiete
  • Mieterhöhung pro Quadratmeter

Den Taschenrechner kannst Du in der Schublade lassen. Das System errechnet die neue Kaltmiete automatisch und fügt diese auch selbstständig hinzu.

Um die Gesamtmiete zu berechnen, bleibst Du auf der Seite und trägst ein:

  • Neue Kaltmiete
  • Vorauszahlung für Betriebskosten ohne Heizung und Warmwasser
  • Vorauszahlung für Heizung und Warmwasser
  • Sonstige Gebühren (Garage, Stellplatz, Keller, Kabelanschluss)

Das System errechnet ebenso automatisch die neue Gesamtmiete und weist diese aus. Das ist der Betrag, der für Deinen Mieter nun monatlich fällig ist. Nicht vergessen darfst Du einzugeben, wann die Mieterhöhung in Kraft tritt. Drei Monate nach Deiner Ankündigung musst Du noch warten, bis der Mieter den höheren Betrag zahlt. Voraussetzung ist dabei immer, der Mieter hat zugestimmt. Macht er das nicht, kannst Du ihn auf Zustimmung verklagen.

 

Wie kannst Du die Mieterhöhung begründen?

Damit Deine Mieterhöhung rechtsgültig ist, musst Du in Deinem Schreiben diese begründen. Auch das erledigst Du mit dem Dokumenten-Konfigurator in Vermietet.de einfach per Mausklick. Du kannst wählen zwischen folgenden Varianten der Begründung für die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete:

  • mit dem Mietspiegel
  • anhand der Mieten von drei vergleichbaren Mietwohnungen
  • über ein Sachverständigengutachten

Zusätzlich zur Auswahl einer der drei Gründe für Dein Mieterhöhungsverlangen musst Du die so ermittelte Miethöhe eingeben.

Tipp: Der Verweis auf einen qualifizierten Mietspiegel in Deiner Region bietet Dir am meisten Rechtssicherheit und ist daher zu empfehlen. Die Bundesregierung erklärt ab dem Juli 2022 die Erstellung eines Mietspiegels für Gemeinden ab 50.000 Einwohnern zur Pflicht. Auch das stärkt in Zukunft dessen Bedeutung und macht ihn zum Standardinstrument bei Mieterhöhungen. Die meisten Mietspiegel sind im Internet veröffentlicht. Besorge Dir den Deiner Gemeinde. Du kannst diesen Deinem Schreiben zur Mietererhöhung in Kopie hinzufügen und so den Mieter umfassend zu den Mietmarktdaten informieren.

Mit Mieterhöhung den Ertrag Deines Portfolios steigern

Du hast nun alle wichtigen Daten eingefügt. In jedem Schritt kannst Du über die Vorschaufunktion kontrollieren, was Du gerade eingeben hast. Erledige das sorgfältig, denn Fehler machen Deine Mietererhöhung vor Gericht angreifbar.

Im letzten Schritt kannst Du das rechtssicher formulierte und vollständig formatierte Schreiben als PDF downloaden. Dann musst Du das Dokument nur noch unterschreiben und Deinem Mieter zukommen lassen. Der muss der Mieterhöhung schriftlich zustimmen, damit alles rechtsgültig ist.

Dann hast Du es geschafft. Du erhältst mehr Miete und kannst so den Ertrag Deines Portfolios steigern. Ist die Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete erfolgt, kannst Du den neuen Betrag in das entsprechende Mietverhältnis in Vermietet.de eingeben. So kannst Du den Mietenverlauf dokumentieren, was eine wichtige Kennzahl für die Performance Deines Investments ist.