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Verschiedene Formen von Mieterhöhungen: Die Indexmiete 

Die Indexmiete ist eine gute Möglichkeit, die Miete regelmäßig anzupassen. Sie ist gekoppelt an die Veränderungen der Lebenshaltungskosten – kann also sowohl höher als auch niedriger ausfallen. Was genau die Indexmiete ist und was Du als Vermieter beachten musst, erfährst Du bei Vermietet.de. 

 

Was ist eine Indexmiete? 

Der sogenannte Verbraucherpreisindex orientiert sich an den Lebenshaltungskosten aller Privathaushalte in Deutschland und wird vom Statistischen Bundesamt ermittelt. Die Lebenshaltungskosten werden anhand der durchschnittlichen Preisentwicklung von Dienstleistungen und Waren wie Lebensmitteln, Kleidung oder auch Benzin, sowie Gas und Öl berechnet. 

Der Verbraucherpreisindex ist einheitlich im gesamten Bundesgebiet und steigt normalerweise langsam an. Rein theoretisch kann er auch in einem Jahr geringer ausfallen, oder aber er steigt ungewöhnlich stark an wie in diesem Jahr. 

Hast Du mit Deinem Mieter eine Indexmiete vereinbart, ist der Mietpreis an den Verbraucherpreisindex gekoppelt. Das bedeutet, dass sich die Miete entsprechend dem Verbraucherpreisindex verändert. 

 

Wir wird die Indexmiete berechnet? 

Den aktuellen Verbraucherpreisindex findest Du auf der Seite des Statistischen Bundesamtes. Um wie viel Prozent Du die Miete steigern darfst, berechnest Du mit folgender Formel: 

(aktueller Indexstand : alter Indexstand x 100) – 100 = Prozentsatz zur Mieterhöhung 

 

Was steht im Mietvertrag mit Indexmiete? 

Die Vereinbarung zur Indexmiete ist Teil des Mietvertrages und sollte unbedingt dort schriftlich festgehalten werden. Von mündlichen Absprachen ist grundsätzlich aufgrund der Anfechtbarkeit abzuraten. 

Im Mietvertrag hältst Du fest, dass sich der Mietpreis am Verbraucherpreisindex des Statistischen Bundesamtes orientiert und dass die Miete frühestens nach einem Jahr erhöht werden darf. 

Klauseln, die die Senkung des Mietpreises ausschließen sind unzulässig. Sollte der Verbraucherindex in einem Jahr geringer sein, hat der Mieter das Recht, den Mietpreis zu senken. 

 

Welche Fristen für die Mieterhöhung bei Indexmiete gibt es?

Die Miete darf frühestens nach 12 Monaten erhöht werden und muss schriftlich angekündigt werden. Das gilt für die erste Erhöhung nach Einzug ebenso wie für die nachfolgenden Erhöhungen. Die neue Miete wird dann frühestens ab dem übernächsten Monat nach Erhalt des Mieterhöhungsschreibens fällig. 

Übrigens: Vorlagen für Mieterhöhungen findest Du bei Vermietet.de! 

 

Welche Formalitäten gelten für die Mieterhöhung? 

In Deinem Mieterhöhungsschreiben musst Du angeben, welchen Verbraucherpreisindex Du als Grundlage der Erhöhung benutzt. Zulässig sind ausschließlich die Indizes des Statischen Bundesamtes. 

Außerdem muss das Schreiben die neue Miete enthalten oder alternativ den Betrag, um den sich die Miete erhöht. Fehlt eine der Angaben, hat Dein Mieter das Recht, die Mieterhöhung abzulehnen. 

 

Vor- und Nachteile der Indexmiete 

  • Bei der Indexmiete darfst Du die Miete jederzeit bei Einhaltung der Frist von zwölf Monaten erhöhen. Das Einverständnis des Mieters ist nicht notwendig, lediglich die Ankündigung und Mitteilung des neuen Mietpreises. 
  • Der Mietpreis kann schneller oder langsamer steigen als die ortsübliche Vergleichsmiete. 
  • Mieterhöhungen wegen Modernisierungen oder Angleichung an die ortsübliche Vergleichsmiete sind unzulässig. 
  • Die Mieterhöhung ist leicht zu überprüfen, da der Verbraucherpreisindex jedem frei zugänglich ist. Daher sind Einsprüche seitens des Mieters unwahrscheinlich. 
  • Fällt der Verbraucherpreisindex ist auch eine Senkung des Mietpreises möglich. 
  • Wenn die Miete bei Einzug im Rahmen der Bedingungen zur Mietpreisbremse lag, ist eine Erhöhung über die Mietpreisbremse hinaus möglich.