Die Erhöhung der Miete ist häufig eine Notwendigkeit für Vermieter, um beispielsweise die Kosten für Modernisierungsmaßnahmen auszugleichen oder um gestiegene Vergleichsmieten anzupassen. Damit die Mietererhöhung auch durchgesetzt werden kann, müssen die inhaltliche und formalen Voraussetzungen erfüllt sein. Ansonsten darf der Mieter dem Mieterhöhungsverlangen nicht zustimmen.
Ein Vermieter darf die Miete nicht einfach so erhöhen. Es gibt aber eine Reihe von Gründen, die eine Mieterhöhung begründen:
- Du hast Modernisierungsmaßnahmen am Haus vorgenommen oder möchtest die Miete der ortsüblichen Vergleichsmiete anpassen.
- Im Allgemeinen gilt: Die Miete darf nicht mehr als 20 Prozent innerhalb von drei Jahren erhöht werden.
- Bei einem inhaltlich und formal korrektem Mieterhöhungsschreiben muss der Mieter zustimmen. Er kann dann aber auch von seinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch nehmen.
- Bereits bei Vertragsunterzeichnung können Index- sowie Staffelmietverträge festgelegt werden. Dann werden feste Mietererhöhungen während der Mietzeit vereinbart.
Die formalen Anforderungen einer wirksamen Mieterhöhung
Die Einhaltung bestimmter formalen Anforderungen ist unabdingbar, damit eine Mieterhöhung rechtlichen Bestand hat. Damit Du Dich schnell und übersichtlich darüber informierst, was Du konkret zu beachten hast, hier das Wichtigste in Kürze:
- Die schriftliche Form einer Mieterhöhung ist wohl der wichtigste formale Punkt. Du kannst hierfür den postalischen Weg gehen – am besten per Einschreiben oder Kurier – oder Du darfst sogar formlos eine E-Mail an Deinen Mieter versenden. Lass Dir den Zugang beim Empfänger unbedingt nachweisen, damit Du später beweisen kannst, dass der Mieter das Kündigungsschreiben auch erhalten hat.
- Wichtig ist zudem, dass Du eine Begründung angibst, warum Du die Miete erhöhen möchtest. Wenn Du Dich beispielsweise auf eine Anpassung an die ortsübliche Vergleichsmiete berufst, musst Du angeben, wie Du diese ermittelt hast.
Nachweis des Zugangs
Du als Vermieter musst im Zweifelsfall nachweisen, dass dem Mieter das Mieterhöhungsschreiben zugegangen ist. Dies kannst Du mit einem Einschreiben inklusive Rückschein erreichen. Hier muss der Empfang durch den Mieter via Unterschrift bestätigt werden. Den Rückschein kannst Du dann als Nachweis benutzen.
Die Zustellung durch einen Kurier erfolgt ebenfalls mit Nachweis. Du kannst das Schreiben ebenfalls persönlich mit einem Zeugen in den Briefkasten Deines Mieters werfen.
Ab Zugang des Mieterhöhungsverlangen hat Dein Mieter dann zwei Monate Zeit – die restlichen Tage des Zustellungsmonats werden dabei nicht mitgezählt – der Mieterhöhung zuzustimmen oder nicht. Diese Überlegungsfrist steht ihm per Gesetz zu und erlaubt eine formale sowie inhaltliche Prüfung durch die Mietpartei.