Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Das solltest Du über den Erhaltungsaufwand bei Vermietung wissen

Kosten für den Erhaltungsaufwand bei Vermietung können Vermieter in der Steuererklärung absetzen. Allerdings ist nicht immer ganz klar, welche Aufwendungen wie anzugeben sind. Dieser Artikel informiert über den Erhaltungsaufwand und die steuerliche Berücksichtigung.

Kosten für den Erhaltungsaufwand bei Vermietung können Vermieter in der Steuererklärung absetzen. Allerdings ist nicht immer ganz klar, welche Aufwendungen wie anzugeben sind. Dieser Artikel informiert über den Erhaltungsaufwand und die steuerliche Berücksichtigung.

Kurzes zur steuerlichen Absetzbarkeit bezüglich der Vermietung

Das Steuerrecht unterscheidet drei Arten von Aufwendungen, die Vermieter in der Steuererklärung absetzen können: Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten für die Immobilie, anschaffungsnahe Herstellungskosten und Kosten für den Erhaltungsaufwand. Während die beiden ersten Kostenarten über die Dauer der Nutzung als Absetzung für Abnutzung (Afa) abgeschrieben werden, können Erhaltungskosten direkt als Werbungskosten abgesetzt werden. Das klingt zunächst recht einfach, in der Praxis kommt es aber immer wieder zu Missverständnissen, da nicht eindeutig ist, welche Arbeiten der Erhaltungsaufwand bei Vermietung umfasst.
Wenn Du mehr über die Absetzbarkeit von Anschaffungs- und Herstellungskosten lesen möchtest, empfehlen wir Dir diesen Artikel. Darin erfährst Du, wie Du den Hausbau steuerlich absetzen kannst.

erhaltungsaufwand-vermietung

Was versteht man unter Erhaltungsaufwand bei Vermietung?

Als Erhaltungsaufwand gelten in der Regel jene Arbeiten, die an bereits bestehender Substanz oder vorhandenen Anlagen vorgenommen werden, damit diese wieder einwandfrei funktionieren. Man spricht auch von Instandhaltungs- und Instandsetzungsarbeiten beziehungsweise von Reparaturen. Die Erhaltungsaufwendungen dürfen dann als Werbungskosten abgesetzt werden, wenn sie den ursprünglichen Zustand des Gebäudes verbessern, aber den Gebäudewert nicht wesentlich erhöhen. So können Eigentümer auch Modernisierungsarbeiten absetzen, insbesondere, wenn es sich um Maßnahmen einer zeitgemäßen Erneuerung handelt. Ob der Erhaltungsaufwand am Gebäude oder an den Wohnungen betrieben wird, ist unerheblich.

Der Erhaltungsaufwand bei Vermietung umfasst jedoch keine Schönheitsreparaturen, wie der Bundesgerichtshof urteilte, und auch keine wesentlichen Verbesserungen am Gebäude (z. B. Die Verwendung hochwertiger Materialien, eine besondere bauliche Veränderung und andere Maßnahmen, die zu einer deutlichen Mieterhöhung berechtigen).

Typische Beispiele für den Erhaltungsaufwand an einer Immobilie sind:

  • Austausch von Heizungsanlagen, Fenstern, Türen und Türschlössern
  • Neueindeckung des Daches
  • Renovierung des Badezimmers
  • Ersetzung des Bodenbelags

Kosten für den Erhaltungsaufwand zur Vermietung einer Immobilie können nach Erwerb selbiger als Anschaffungs- beziehungsweise Herstellungskosten gelten. Das ist der Fall, wenn die Summe aller Erhaltungsaufwendungen innerhalb von drei Jahren nach Anschaffung 15 % des Gebäudewertes überschreiten.

Glühbirne

Hinweis: Das Finanzamt berücksichtigt alle Aufwendungen nach dem Erwerb – und es zählen die Anschaffungskosten des Gebäudes als Bemessungsgrundlage. Das ist wichtig, wenn man z. B. ein Zweifamilienhaus kauft, die eine Etage selbst bewohnt und die andere renoviert und anschließend vermietet. Eine anteilige Berechnung der Anschaffungskosten, und damit der zulässigen Erhaltungsaufwendungen, ist nicht notwendig.

Erhaltungsaufwand bei Vermietung in Anlage V angeben

Bei der Steuererklärung müssen Vermieter die Anlage V für „Vermietung und Verpachtung“ ausfüllen. Hier sind nicht nur alle Mieteinnahmen anzugeben, sondern auch die Werbungskosten und Abschreibungen. Wenn Du die Erhaltungsaufwendungen in der Anlage V angibst, musst Du eine Einzelaufstellung der Kosten beziehungsweise Arbeiten anfügen.

Was Du wissen musst, wenn Du eine Wohnung vermietest und die Steuer berechnen willst, erfährst Du in diesem Artikel.