Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

EnEV Nachweis: Was Immobilienbesitzer & Vermieter wissen müssen!

Der EnEV Nachweis wird schnell mit dem Energieausweis gleichgesetzt. Wir von Vermietet.de möchten für Immobilienbesitzer und Vermieter Klarheit schaffen und fassen daher das Wichtigste zum Thema Nachweise und EnEV nachfolgend zusammen.

Der EnEV Nachweis wird schnell mit dem Energieausweis gleichgesetzt. Wir von Vermietet.de möchten für Immobilienbesitzer und Vermieter Klarheit schaffen und fassen daher das Wichtigste zum Thema Nachweise und EnEV nachfolgend zusammen.

Was ist der EnEV Nachweis?

Wer Immobilien neu errichtet oder Bestandsimmobilien umbaut oder in größerem Umfang saniert, muss gemäß der EnEV einen Nachweis erbringen, dass er die gesetzlichen Standardanforderungen für den jeweiligen Gebäudetyp einhält. Streng genommen handelt es sich hierbei nicht nur um einen EnEV Nachweis, sondern mehrere. So muss bei Neubau unter anderem ein Energieausweis, ein Nachweis für den sommerlichen Wärmeschutz sowie einer über erneuerbare Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz vorliegen. Mitunter müssen die Nachweise bereits mit dem Bauantrag bei der Landesbaubehörde eingereicht werden.

Warum braucht man den EnEV Nachweis?

Einfach gesagt brauchen Immobilienbesitzer und Bauherren den EnEV Nachweis, weil der Gesetzgeber es für die Errichtung und den Umbau von Immobilien vorschreibt. Dahinter steckt das Ziel der Bundesregierung den Energieverbrauch in Gebäuden zu senken, weil hier das Einsparpotenzial sehr hoch ist. Hierzu trat im Februar 2002 die Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – als Zusammenlegung der Wärmeschutzverordnung und der Heizungsanlagenverordnung in Kraft. Kann der Immobilienbesitzer den von der EnEV vorgeschriebenen Nachweis nicht vorlegen, droht ihm in Verbindung mit §27 EnEV sogar ein Bußgeld.

Ein Bußgeld wegen EnEV-Verstößen droht aber nicht nur Eigentümern, sondern auch Vermietern. Mit bis zu 15.000 Euro Strafe müssen Vermieter beispielsweise rechnen, wenn sie den Energieausweis nicht wie gesetzlich vorgeschrieben vorlegen oder nicht entsprechend der Vorgaben für Pflichtangaben in Immobilienanzeigen handeln.

Wann brauchen Sie als Vermieter einen Energieausweis als EnEV Nachweis?

Sind die baulichen Maßnahmen abgeschlossen, wird ein aktueller Energieausweis ausgestellt. Dieser dient als Nachweis darüber, dass die Standardanforderungen eingehalten wurden und liefert gleichzeitig die tatsächlichen Energieverbrauchs- oder -bedarfswerte für das Gebäude. Ein gültiger, korrekter Energieausweis muss gemäß § 16 EnEV beim Hauskauf/-verkauf und bei der Vermietung vorliegen.

Da ein Mieterwechsel manchmal schneller kommt als gedacht, sollten Sie als Vermieter prüfen, ob ein Energieausweis vorliegt, dieser gültig ist und korrekte Daten enthält. In Bezug auf die Neuvermietung müssen Sie die Pflichtangaben in Immobilienanzeigen gemäß § 16a EnEV berücksichtigen, sofern ein Energieausweis vorliegt. Spätestens muss dieser aber bei der Besichtigung ausgehändigt oder als Aushang sichtbar gemacht werden.