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So hilft Ihnen die EnEV beim Hauskauf

Sie planen, Ihr Immobilienportfolio zu erweitern? Als Eigentümer müssen Sie die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – erfüllen. Da empfiehlt es sich, den energetischen Zustand des Hauses genau zu prüfen, bevor Sie es kaufen. Worauf Sie laut EnEV beim Hauskauf achten sollten, lesen Sie jetzt.

Sie planen, Ihr Immobilienportfolio zu erweitern? Als Eigentümer müssen Sie die energetischen Anforderungen der Energieeinsparverordnung – kurz EnEV – erfüllen. Da empfiehlt es sich, den energetischen Zustand des Hauses genau zu prüfen, bevor Sie es kaufen. Worauf Sie laut EnEV beim Hauskauf achten sollten, lesen Sie jetzt.

Warum spielt die EnEV beim Hauskauf überhaupt eine Rolle?

Die EnEV macht keine gesetzlichen Vorschriften, wie Sie beim Immobilienkauf vorzugehen haben oder welche Häuser Sie kaufen dürfen. Die EnEV kann beim Hauskauf behilflich sein. Denn als Eigentümer müssen Sie spätestens zwei Jahre nach dem Erwerb die Immobilie den Anforderungen der Energieeinsparverordnung anpassen. Vor diesem Hintergrund lohnt es sich möglicherweise, die Energieeinsparverordnung bereits beim Hauskauf zu berücksichtigen. Schließlich steigen die Anforderungen mit den Jahren und was heute noch Standard ist, kann morgen schon veraltet sein. Je nach energetischem Zustand des Hauses müssten Sie also wenig oder viel sanieren.

Was ist laut EnEV beim Hauskauf zu beachten?

Die aktuell gültige Fassung der Energieeinsparverordnung ist die Novelle von 2014 mit den Änderungen von 2016. Zu den Anforderungen für kürzlich erworbene Bestandsimmobilien gehören Austausch- und Nachrüstverpflichtungen, unabhängig von einer Sanierung. Dies betrifft Heizkessel, die mit flüssigem oder gasförmigem Brennstoff (Öl, Gas) betrieben werden. Diese müssen nach 30 Jahren ausgetauscht werden. Ausgenommen sind Brennwert- und Niedertemperaturanlagen, die einen hohen Wirkungsgrad haben. Schauen Sie daher unbedingt in die Bedienungsanleitung der Heizanlage, wenn Sie das Haus besichtigen.

Sie müssen gemäß EnEV nach dem Hauskauf auch Warmwasser- und Heizungsrohre in unbeheizten Räumen dämmen und dafür sorgen, dass der Mindestwärmeschutz zwischen oberster Geschossdecke und einem unbeheizten Dachraum erfüllt ist. Hier liegt der Höchstwert des Wärmedurchgangskoeffizienten für Wohngebäude bei 0,24 W/m²K.

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Darüber hinaus lohnt es sich zusätzlich zu den Anforderungen der EnEV, beim Hauskauf auf Folgendes zu achten, um langfristig Energie zu sparen.

  • Was für Fenster und Türen sind eingebaut? Sind die Fenster doppelt verglast?
  • Sind die Außenwände ausreichend gedämmt?
  • Ist die unterste Geschossdecke zum Keller gedämmt?
  • Was für eine Heizanlage ist installiert?
  • Wie ist der Energieverbrauch bislang?

Sollte das Haus energetisch saniert werden müssen, lassen Sie sich davon nicht abschrecken. Fördermittel für die energetische Sanierung können Sie bei der KfW beantragen, die laut Gesetz eine Anstalt öffentlichen Rechts und Förderbank unter der Aufsicht des Bundesfinanzministeriums ist.

Was muss laut EnEV bei einem Hauskauf bedacht werden?

Ein Verkäufer hat bei einem Hauskauf gemäß EnEV die Pflicht,einen Energieausweis vorzulegen. Dies erfolgt laut § 16 EnEV beim Hauskauf in der Regel bei der Besichtigung, unverzüglich danach oder spätestens auf Anfrage des Käufers. Die EnEV fordert den Nachweis in Form eines Energieausweises für Neubau und Bestandsimmobilien, Wohn- und Gewerbeimmobilien. Allerdings gibt es auch Ausnahmen, etwa denkmalgeschützte Häuser. Diese sind in § 24 EnEV vermerkt.