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Heizkessel – Wichtiges zur Austauschpflicht

Einsparpotenziale bezüglich des Energieverbrauchs finden sich insbesondere bei bestehenden Wohngebäuden. Zu diesem Zweck sind Eigentümer laut Energieeinsparverordnung (EnEV) zum Austausch von Heizkesseln verpflichtet. Was Du über die Austauschpflichten, Ausnahmen und Anforderungen wissen musst, haben wir hier zusammengefasst.

Gemäß EnEV müssen Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden

Über die Energieeinsparverordnung (EnEV) versucht die Bundesregierung die eigenen Ziele zur Klimapolitik und insbesondere zur Reduzierung des Energieverbrauches umzusetzen. Das Gesetz enthält verschiedene Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten sowie Bestandsimmobilien – und ebenso über Heizanlagen. Zudem wird geregelt, für welche Immobilie ein Wärmeschutznachweis erfolgen muss.

Die EnEV schreibt vor, dass Heizkessel alle 30 Jahre ausgetauscht werden müssen. Laut EnEV müssen dabei Heizkessel ausgetauscht werden, die

  • mit Gas oder Öl betrieben werden
  • und nicht mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nachgerüstet wurden.

Ob der mit Gas oder Öl betriebene Heizkessel sich noch in einem guten Zustand befindet, ist für die Austauschpflicht irrelevant. Für Wärmepumpen und Holzpelletheizungen gilt die Austauschpflicht nach EnEV nicht.

Aber Achtung: Für Pelletheizungen und Scheitholzofen gelten die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung.

Wann Sie laut EnEV den Heizkessel austauschen müssen

Die Nachrüstpflicht muss laut EnEV für Heizkessel dann erfüllt werden, wenn Du eine Immobilie durch Kauf, Erbe oder Schenkung übernimmst. Bist Du seit Februar 2002 im Besitz eines Ein- oder Zweifamilienhauses, bist Du von der Pflicht befreit. Laut EnEV musst Du den Heizkessel bis zwei Jahre nach Erwerb der Immobilie ausgetauscht haben.

Heizkesselaustausch mit Fördermitteln finanzieren

Der Austausch von Heizkesseln ist in der Regel mit einigen Kosten verbunden. Insbesondere der Wechsel zu energieeffizienteren, nicht fossilen Heizanlagen kann sich schnell auf dem Konto bemerkbar machen.

Wir empfehlen Dir daher: Wer gemäß EnEV alte Heizkessel austauschen muss, sollte sich über staatliche Förderprogramme informieren, die von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) verteilt werden. Die KfW ist laut Gesetz eine Förderbank, die öffentliche Mittel verteilt und zinsgünstige Kredite für bestimmte Vorhaben anbietet.