Einsparpotenziale bezüglich des Energieverbrauchs finden sich insbesondere bei bestehenden Wohngebäuden. Zu diesem Zweck sind Eigentümer laut EnEV zum Austausch von Heizkesseln verpflichtet. Was Sie über die Austauschpflichten, Ausnahmen und Anforderungen wissen müssen, haben wir hier zusammengefasst.
Inhalt
Gemäß EnEV müssen Heizkessel nach 30 Jahren ausgetauscht werden
Über die Energieeinsparverordnung (EnEV) versucht die Bundesregierung die eigenen Ziele zur Klimapolitik und insbesondere zur Reduzierung des Energieverbrauches umzusetzen. Das Gesetz enthält verschiedene Anforderungen an die Wärmedämmung von Neubauten sowie Bestandsimmobilien – und ebenso über Heizanlagen. Zudem wird geregelt, für welche Immobilie ein Wärmeschutznachweis erfolgen muss.
Die EnEV schreibt vor, dass Heizkessel alle 30 Jahre ausgetauscht werden müssen. Laut EnEV müssen dabei Heizkessel ausgetauscht werden, die
- mit Gas oder Öl betrieben werden
- und nicht mit Niedertemperatur- oder Brennwerttechnik nachgerüstet wurden.
Ob der mit Gas oder Öl betriebene Heizkessel sich noch in einem guten Zustand befindet, ist für die Austauschpflicht irrelevant. Für Wärmepumpen und Holzpelletheizungen gilt die Austauschpflicht nach EnEV nicht. Aber Achtung: Für Pelletheizungen und Scheitholzofen gelten die Anforderungen der Bundesimmissionsschutzverordnung.
Wann Sie laut EnEV den Heizkessel austauschen müssen
Die Nachrüstpflicht muss laut EnEV für Heizkessel dann erfüllen, wenn Sie eine Immobilie durch Kauf, Erbe oder Schenkung übernehmen. Sind Sie seit Februar 2002 im Besitz eines Ein- oder Zweifamilienhauses, sind Sie von der Pflicht befreit. Laut EnEV müssen Sie den Heizkessel bis zwei Jahre nach Erwerb der Immobilie ausgetauscht haben.
Heizkesselaustausch mit Fördermitteln finanzieren
Der Austausch von Heizkesseln ist in der Regel mit einigen Kosten verbunden. Insbesondere der Wechsel zu energieeffizienteren, nicht fossilen Heizanlagen kann sich schnell auf dem Konto bemerkbar machen.
Wir empfehlen Ihnen daher: Wer gemäß EnEV alte Heizkessel austauschen muss, sollte sich über staatliche Förderprogramme informieren, die von der Kreditbank für Wiederaufbau (KfW) verteilt werden. Die KfW ist laut Gesetz eine Förderbank, die öffentliche Mittel verteilt und zinsgünstige Kredite für bestimmte Vorhaben anbietet.
Im Folgenden haben wir die möglichen Fördermöglichkeiten der KfW für Sie zusammengefasst:

Fördermöglichkeit | Inhalt & Voraussetzung |
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Heizungspaket | Sie erhalten Fördermittel für die Erneuerung Ihrer Heizung sowie für die Abstimmung der Wärmeverteilung auf die neue Anlage. |
Lüftungspaket | Wenn Sie eine Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung einbauen oder erneuern, erhalten Sie Fördermittel. Die Voraussetzung hierfür ist, dass Sie gleichzeitig mindestens eine weitere Energieeffizienzmaßnahme an der Gebäudehülle durchführen (z.B. Wände dämmen oder Fenster erneuern) |
Zuschüsse | Sie können ein Maßnahmenpaket der KfW mit weiteren förderfähigen Einzelmaßnahmen kombinieren. Hierfür gelten die erhöhten Fördersätze: 12,5 Prozent Tilgungszuschuss bzw. bis zu 6.250 Euro pro Wohnung im Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Kredit (152) / 15 Prozent Zuschuss bzw. bis zu 7.500 Euro pro Wohnung im Förderprodukt Energieeffizient Sanieren - Investitionszuschuss (430) |

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