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Wärmeschutznachweis – das musst Du bei Neubau & Modernisierungen beachten

Nicht nur der Energieausweis für ein Haus kann unter gewissen Bedingungen verpflichtend für Eigentümer sein, sondern auch der Wärmeschutznachweis. Solltest Du aktuell einen Neubau planen oder eine Bestandsimmobilie umfassend modernisieren, solltest Du die folgenden Punkte beherzigen.

Nicht nur der Energieausweis für ein Haus kann unter gewissen Bedingungen verpflichtend für Eigentümer sein, sondern auch der Wärmeschutznachweis. Solltest Du aktuell einen Neubau planen oder eine Bestandsimmobilie umfassend modernisieren, solltest Du die folgenden Punkte beherzigen.

Wärmeschutznachweis – was ist das genau?

Allgemein muss ein Wärmeschutznachweis, auch als EnEV-Nachweis bezeichnet, die Bedingungen für Energieausweise nach § 16 EnEV erfüllen und eine ausführliche Dokumentation der Berechnung beinhalten. Die Richtwerte der EnEV für Heizung, Warmwasseraufbereitung, Klima und Lüftung müssen dabei eingehalten werden.

Wärmeschutznachweis bei Neubau

Da ein 40 Prozent und somit ein Großteil des Energieverbrauchs in Deutschland auf Gebäude entfällt, die beheizt oder klimatisiert werden, gibt es hier auch ein entsprechend hohes Einsparpotenzial, dass die Regierung mit der Energieeinsparverordnung erreichen möchte. Bis zum Jahr 2021 sollen europaweit sogenannte Niedrigstenergiegebäude als Standard für Neubauten gelten. Neubauten müssen daher schon heute sehr hohe Energiestandards erfüllen und dürfen beispielsweise bestimmte U-Werte (Wärmedurchgangskoeffizient) nicht überschreiten. Konkret müssen Bauherren mit dem Wärmeschutznachweis belegen können, dass ihr Neubau 25 Prozent weniger Primärenergie verbraucht als ein Haus, das vor dem 31.12.2015 und den damals geltenden Mindestwerten gebaut wurde. Auch die Wärmedämmung muss besonders effektiv sein und im Vergleich zu Neubauten vor dem Jahr 2016 zusätzlich 20 Prozent Energieverbrauch einsparen.

Wenn Du nicht bauen, sondern kaufen möchtest, informiere Dich ausführlich, ob sich nach der EnEV der Hauskauf wirklich lohnt. Oftmals hoffen Käufer auf geringere Kosten beim Kauf von Altbauten. Aufgrund der Verpflichtung zur energetischen Sanierung kann die Summe letztendlich jedoch wesentlich höher ausfallen, als vorab kalkuliert.

Wärmeschutznachweis bei Modernisierungen

Nicht nur Neubauten müssen heute strenge Vorgaben im Wärmeschutznachweis erfüllen. Betroffen sind auch Eigentümer, die umfassende Modernisierungen durchführen. Die wichtigste Anforderung betrifft die oberste Geschossdecke. Diese muss saniert werden, wenn der Raum darüber zugänglich, aber nicht beheizbar ist. Diese Anforderung ist bei einem Wärmedurchlassungswiderstand von 1,2 m²K/W (Quadratmeter * Kelvin / Watt) für Dächer und 0,9 m²K/W für die obersten Geschossdecken erfüllt. Tatsächlich droht Hausbesitzern, welche die Geschossdecke oder das Dach nicht ausreichend dämmen, ein Bußgeld. Nach § 27 EnEV liegt dann eine Ordnungswidrigkeit vor.

Achtung: Zwar ist kein Hausbesitzer verpflichtet, umfassende Modernisierungen an seiner Immobilie vornehmen zu müssen, aber zumindest muss ein Altbau die Mindestanforderungen erfüllen. Das betrifft auch Heizungsanlagen. Nach der EnEV müssen Heizkessel alle 30 Jahre erneuert werden.

Da die Ansprüche an den Wärmeschutznachweis je nach Immobilie variieren können – zum Beispiel gibt es verschiedene Regelungen für die diversen Quellen für erneuerbare Energien – bildet dieser Artikel nur einen groben Überblick. Als Bauherr oder Eigentümer solltest Du Dich am besten bei einem sachkundigen Energieberater erkundigen, was Du im Konkreten beachten musst.