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Zuteilungsreifer Bausparvertrag: Diese Optionen haben Sie!

Nach einigen Jahren des Ansparens erfolgt jetzt die Zuteilung Ihres Bausparvertrags? Wir von Vermietet.de erläutern, was ein zuteilungsreifer Bausparvertrag genau ist und welche Auszahlung- und Verwendungsoptionen Sie haben.

Nach einigen Jahren des Ansparens erfolgt jetzt die Zuteilung Ihres Bausparvertrags? Wir von Vermietet.de erläutern, was ein zuteilungsreifer Bausparvertrag genau ist und welche Auszahlung- und Verwendungsoptionen Sie haben.

Was ist ein zuteilungsreifer Bausparvertrag?

Für jeden Bausparvertrag wird eine Laufzeit vereinbart, die sich aus einer Anspar-, Zuteilungs- und Darlehensphase zusammensetzt. Zuteilungsreif ist der Bausparvertrag jedoch nicht automatisch, wenn Sie die Sparphase abgeschlossen haben. Vielmehr muss ein zuteilungsreifer Bausparvertrag diese drei Kriterien erfüllen:

  • Er hat das vereinbarte Mindestsparguthaben erreicht.
  • Die Mindestsparzeit ist erfüllt und
  • Der Bausparvertrag hat die notwendige Bewertungszahl.

Haben Sie also das Mindestguthaben erreicht, aber noch nicht die Mindestsparzeit, ist der Bausparvertrag nicht zuteilungsreif. Die Bewertungszahl wird von den Bausparkassen nach einer individuellen Formel berechnet, um die Reihenfolge für die Zuteilung der Bausparverträge festzulegen. Berechnet wird diese Zahl am Bewertungsstichtag. Sie gilt dann für die nächste Zuteilungsperiode.

Hinweis: Warum ist das so? Das Bausparprinzip ist eine Art Solidarprinzip: Alle Bausparer zahlen in einen großen Bauspartopf, aus dem jeweils die zuteilungsreifen Bausparverträge der Reihe nach ausgezahlt werden. Bevor die Zuteilungsreife nicht gegeben ist, kann das Darlehen aus dem Bausparvertrag nicht in Anspruch genommen werden.

Zuteilungsreifer Bausparvertrag – was nun?

Wenn Sie einen zuteilungsreifen Bausparvertrag haben, müssen Sie sich diesen nicht sofort auszahlen lassen. Sie haben grundsätzlich folgende Optionen:

  • Zuteilung annehmen: Sie erhalten Ihr Guthaben und das Bauspardarlehen, also die volle Bausparsumme.
  • Zuteilung ablehnen: Sie können weiter sparen oder sich den zuteilungsreifen Bausparvertrag auszahlen lassen und auf das Darlehen verzichten.
  • Zuteilung verschieben: Sie beantragen eine Verschiebung der Zuteilung und lassen sich Guthaben und Bauspardarlehen zu einem späteren Zeitpunkt auszahlen.

Achtung: In zwei Urteilen (Aktenzeichen: BGH, XI ZR 272/16 und XI ZR 185/16) hat der Bundesgerichtshof entschieden, dass Bausparkassen nicht ausgezahlte Bausparverträge nach zehn Jahren kündigen dürfen. Ist Ihr Bausparvertrag also im Jahr 2018 zuteilungsreif, Sie beanspruchen ihn zu diesem Zeitpunkt jedoch nicht, darf die Bausparkasse im Jahr 2028 den Vertrag kündigen.

Bausparvertrag noch nicht zuteilungsreif: trotzdem bauen?

Ihr Bausparvertrag ist noch nicht zuteilungsreif, aber Sie möchten dennoch mit Ihrem Bauvorhaben beginnen? Von einem solchen Vorgehen ist dringend abzuraten. Bausparkassen ist es gesetzlich verboten, einen konkreten Termin für die Zuteilung zu nennen. Ihnen kann also niemand garantieren, wann Sie tatsächlich auf Bausparguthaben und ggf. das Bauspardarlehen zugreifen können. Sollten Sie in der Zwischenzeit bis zum zuteilungsreifen Bausparvertrag hohe Kosten haben, müssten Sie unter Umständen eine Zwischenfinanzierung abschließen.

Sollten Sie kurzfristig bauen oder eine Immobilie kaufen wollen, empfiehlt sich eher ein Annuitätendarlehen. Das Bausparguthaben können Sie anschließend für andere Zwecke nutzen.

Wie dürfen überhaupt zuteilungsreife Bausparverträge verwendet werden?

Das Bausparguthaben dürfen Sie frei verwenden. Ausgenommen, Sie erhalten die staatliche Förderung „Wohnungsbauprämie“. Dann ist das Guthaben zweckgebunden und darf nur für wohnungswirtschaftliche Zwecke verwendet werden.
Bauspardarlehen sind ebenfalls an wohnungswirtschaftliche Zwecke gebunden. Sie können es für den Bau, Kauf, die Renovierung oder Modernisierung von Immobilien verwenden.

Beispiel: Ihren zuteilungsreifen Bausparvertrag können Sie unter Umständen für verschiedene Zwecke nutzen. Das Guthaben für eine Reise, das Darlehen für die Immobilie.