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Ist die Tilgung steuerlich absetzbar bei Vermietung? Wir klären auf!

Viele Vermieter, die über der Steuererklärung sitzen und ihre Kosten absetzen möchten, fragen sich, “Ist die Tilgung steuerlich absetzbar bei Vermietung?” Wir von Vermietet.de erläutern in diesem Artikel, ob und wie die Tilgung steuerlich absetzbar ist.

Viele Vermieter, die über der Steuererklärung sitzen und ihre Kosten absetzen möchten, fragen sich, “Ist die Tilgung steuerlich absetzbar bei Vermietung?” Wir von Vermietet.de erläutern in diesem Artikel, ob und wie die Tilgung steuerlich absetzbar ist.

Tilgung steuerlich absetzbar bei Vermietung – leider nein!

Eines ist klar: Du genießt viele Steuervorteile bei der Vermietung oder Verpachtung von Immobilien, Wohnungen, Zimmern und anderen Gebäuden oder Grundstücken. Aber das Steuerrecht – in Verbindung mit anderen Gesetzen und Regelungen – macht es Vermietern nicht immer ganz einfach zu verstehen, ob man nun Kosten für beispielsweise Versicherungen, Straßenreinigung und die Grunderwerbsteuer absetzen kann oder nicht. Und wenn ja, wie sind derlei Kosten wie Gebühren, Zinsen und Tilgung steuerlich absetzbar?

zinsen steuererklärung

Der Tilgungsanteil eines Bankdarlehens gehört nicht zu den Kosten, die Du als Vermieter von der Steuer absetzen kannst. Zwar kannst Du Finanzierungskosten geltend machen, die Tilgung ist aber nicht steuerlich absetzbar bei Vermietung.

Warum ist die Tilgung nicht steuerlich absetzbar bei Vermietung?

Das Bankdarlehen wird vom Finanzamt nicht als Einnahme berücksichtigt und daher nicht versteuert. Folglich können Rückzahlungen nicht als Ausgaben berücksichtigt werden und für die Tilgung besteht dementsprechend keine steuerliche Absetzbarkeit.
Im Folgenden verraten wir Dir aber, was Du dennoch bei Inanspruchnahme eines Darlehens absetzen kannst.

Kreditzinsen steuerlich absetzbar – so gehst Du vor

Wenngleich die Tilgung nicht steuerlich absetzbar ist bei Vermietung, kannst Du die Kreditzinsen als Finanzierungskosten sehr wohl in der Steuererklärung angeben.

Achtung: Bevor Du die Zinsen in der Steuererklärung auflistest, musst Du den Tilgungsanteil herausrechnen. Das Finanzamt muss klar erkennen können, wie hoch der Anteil der Schuldzinsen für das Darlehen ist.

Neben den Schuldzinsen darfst Du als Vermieter weitere Kosten rund um die Finanzierung der vermieteten Immobilie absetzen – beispielsweise die Fahrten zur Bank, Auslagen für Kopien oder Porto. Sammle also unbedingt alle Ausgaben und Belege.

Tilgung steuerlich absetzbar bei Vermietung – Fazit

Den Tilgungsanteil musst Du bei der Steuererklärung aus den Finanzierungskosten herausrechnen. Der Rest kann als Werbungskosten direkt im Jahr der Entstehung von der Steuerlast abgezogen werden. Darüber hinaus kannst Du bei Vermietung eine Vielzahl an Kosten geltend machen – beispielsweise die Notarkosten für den Kaufvertrag.