Vermieter vertrauen
unserer Plattform
Du hast eine Immobilie erworben und möchtest die Notarkosten absetzen? Bei Vermietung ist das möglich. Wir von Vermietet.de erläutern Dir, worauf Du in der Steuererklärung achten musst.
Inhaltverzeichnis
Notarkosten absetzen bei Vermietung – zwei Varianten sind möglich
Es gibt viele Steuervorteile bei der Vermietung und Verpachtung von Immobilien und unbebauten Grundstücken. Einer davon ist, dass Du die Notarkosten absetzen kannst bei Vermietung. Es gilt jedoch zu unterscheiden, für welche Tätigkeit die Notarkosten anfallen:
- Im Rahmen der notariellen Beglaubigung von Kaufverträgen von unbebauten oder bebauten Grundstücken kannst Du die Notarkosten als Anschaffungskosten absetzen bei Vermietung, wenngleich diese zum Zeitpunkt der Anschaffung noch nicht besteht.
- Geht es um die Eintragung einer Hypothek oder Grundschuld für das vermietete Objekt, gelten die Notarkosten als Finanzierungskosten. Dann musst Du die Notarkosten als Werbungskosten in der Anlage „Vermietung und Verpachtung“ angeben.
Notarkosten als Anschaffungskosten absetzen bei Vermietung
Anschaffungskosten werden – ebenso wie Herstellungskosten und anschaffungsnahe Herstellungskosten – von Jahr zu Jahr über die gesamte Nutzungsdauer abgeschrieben.
Wie Du die Notarkosten absetzt bei Vermietung entscheidet der Zeitpunkt des Kaufvertrags: Lag dieser vor dem 31.12.2005, darfst Du die degressive Abschreibung anwenden. Für alle danach erworbenen Gebäude gilt die lineare Abschreibung mit gleichbleibenden Prozentsätzen.
Hinweis: Grundsätzlich gilt: Egal wie Du die Notarkosten absetzt, bei Vermietung kannst Du die Anschaffungskosten in voller Höhe abschreiben.
Notarkosten als Werbungskosten absetzen
Musstest Du für den Kauf oder Bau einer Mietimmobilie Fremdkapital beantragen und im Zuge dessen eine Grundschuld oder Hypothek eintragen lassen, sind die Notarkosten beim Hauskauf als Werbungskosten steuerlich absetzbar. Sie werden dann in voller Höhe im Jahr der Entstehung von den Mieteinnahmen abgezogen.
Damit die Notarkosten absetzbar bei Vermietung sind, muss die Rechnung unbar bezahlt worden sein und ein Zahlungsbeleg vorliegen.
Ferner muss eine Einkünfteerzielungsabsicht vorliegen, die darlegt, dass Du mit der Immobilie Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung erzielen willst.
Unsere Vermieter-Community
Folge uns