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Was versteht man unter Kaltmiete?

Oftmals kommt es zu Missverständnissen in der deutschen Mietpraxis, wenn es um die Kaltmiete geht – insbesondere, weil hier unterschiedliche Begriffe verwendet werden. Lies in diesem Beitrag, was man unter Kaltmiete versteht und wie man die Höhe berechnet.

Oftmals kommt es zu Missverständnissen in der deutschen Mietpraxis, wenn es um die Kaltmiete geht – insbesondere, weil hier unterschiedliche Begriffe verwendet werden. Lies in diesem Beitrag, was man unter Kaltmiete versteht und wie man die Höhe berechnet.

Was genau bedeutet Kaltmiete?

Die Kaltmiete wird im allgemeinen Sprachgebrauch auch als Netto- oder Grundmiete, veraltet auch als Mietzins bezeichnet. Es handelt sich um die Miete für die Nutzung der Wohnfläche beziehungsweise des Raumes. Die Höhe der Kaltmiete wird anhand der zur Verfügung gestellten Quadratmeter berechnet. Nach Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 18.11.2015 darf der Vermieter nur die tatsächliche Wohnfläche zur Berechnung der Kaltmiete heranziehen. Sofern im Mietvertrag eine andere Quadratmeterzahl vermerkt ist, ist diese ungültig.

Glühbirne

Hinweis: Was zur Wohnfläche zählt, ist nicht eindeutig geregelt. Daher ergeben sich viele Streitigkeiten, um die Höhe der Kaltmiete. So gehören zum Beispiel Keller und Dachboden als Nebenräume nicht zur Wohnfläche, ein Teil der Dachterrasse bei einer Dachgeschosswohnung allerdings schon. Entscheidend ist vor allem das Datum des Vertragsschlusses: Vor dem 01.01.2004 abgeschlossene Mietverträge werden nach II. Berechnungsverordnung behandelt. Für Mietverträge, die danach geschlossen wurden, gilt die Wohnflächenverordnung.

Kaltmiete berechnen: Was gilt hier zu beachten?

Vermieter sollten bei der Berechnung der Wohnfläche – und damit der Kaltmiete – äußerst sorgfältig vorgehen, denn Mieter können auch rückwirkend eine Mietminderung wegen zu hoher Nettomiete durchsetzen. Nach Rechtsprechung des Landegerichts München beginnt die Verjährung erst mit dem Tag, an dem der Mieter von der abweichenden Wohnfläche erfährt. In diesem Fall regelt der § 556b BGB das Mietrecht.

Über den regionalen Mietspiegel erhält man eine Vergleichsmiete, die im frei finanzierten Wohnungsbau üblich für den Ort ist. Grundsätzlich müssen bei der Berechnung der Kaltmiete aber individuelle Daten wie das Baujahr des Gebäudes, der Zustand und die Lage des Mietobjekts berücksichtigt werden. Je nach Ausstattung und Lage kann die Kaltmiete dann auch über oder unter dem ortsüblichen Mietspiegel liegen.

Die Miete darf allerdings nicht die Grenze für Mieterhöhungen überschreiten, die jedes Bundesland einzeln definiert. Die sogenannte Kappungsgrenze gilt in der Regel nicht nur für alle Städte eines Bundeslandes, sondern meist nur für bestimmte Regionen und Ballungszentren, um die steigenden Mietpreise in Großstädten und Metropolregionen zu bremsen. Die Miete für Bestandsimmobilie darf bei Neu- oder Wiedervermietung nur maximal 10 % über dem Mietspiegel liegen. Für Neubauten oder sanierte Wohngebäude gilt die Begrenzung nicht.

kaltmiete mit nebenkosten

Was bedeutet Warmmiete?

Bei der Warmmiete handelt es sich kurz und knapp gesagt um die Kaltmiete mit Nebenkosten. Sie schließt nicht nur die Nutzung der Räumlichkeiten, sondern auch den Verbrauch von Wasser, die Kosten für Müllentsorgung oder Wartungsarbeiten ein. In den Nebenkosten – oder auch Betriebskosten – darf der Vermieter nur jene Ausgaben aufführen, die auf den Mieter umgelegt werden können. Das sind etwas Ausgaben für Grundsteuer, Heizung, Straßenreinigung, Gartenpflege, Haftpflichtversicherung, Hausmeisterleistungen und Kabelanschlüsse.

Der Vermieter kann grundsätzlich nicht alle Ausgaben, die mit der Vermietung in Zusammenhang stehen, auf den Mieter umlegen. Das gilt insbesondere für die Kosten der Verwaltung sowie Instandhaltungsarbeiten.

Tatsächlich können Vermieter nur dann Nebenkosten abrechnen, wenn die im Mietvertrag vereinbart wurde. Er muss nicht alle Nebenkosten aufführen, in der Regel der Begriff „Betriebskosten“. Er muss aber mit dem Mieter einen Vertrag über die Warmmiete schließen. Ist nur eine Nettomiete aufgeführt, muss der Mieter die Nebenkosten auch nicht zahlen.

Verspätete Mietzahlung: Was passiert nun?

Mit der Unterzeichnung des Mietvertrags überlässt der Vermieter die Wohnfläche zur Nutzung an den Mieter und dieser erklärt sich zur regelmäßigen Zahlung der Kaltmiete und den Nebenkosten bereit.
Kann die Miete aus irgendeinem Grund nicht pünktlich oder nicht vollständig gezahlt werden, wird der Vermieter den Mieter zunächst darauf aufmerksam machen. Werden die Mietzahlungen ständig oder wiederholt unpünktlich gezahlt, darf der Vermieter den Mieter gemäß Mietvertrag abmahnen. Ändert der Mieter trotz mehrmaliger Abmahnungen sein Verhalten nicht, darf der Vermieter fristlos die Wohnung kündigen.