Energieberater – Infos & Tipps, wie Sie Kosten reduzieren

Für die professionelle Beurteilung der Energieeffizienz einer Immobilie gibt es Energieberater. Diese geben Ihnen zusätzlich Tipps, welche Baumaßnahmen Sie durchführen können, um die Effizienz zu steigern. Wir klären Sie auf, was ein unabhängiger Energieberater für Aufgaben erfüllt und wie Sie die Kosten für diesen reduzieren können.

Für die professionelle Beurteilung der Energieeffizienz einer Immobilie gibt es Energieberater. Diese geben Ihnen zusätzlich Tipps, welche Baumaßnahmen Sie durchführen können, um die Effizienz zu steigern. Wir klären Sie auf, was ein unabhängiger Energieberater für Aufgaben erfüllt und wie Sie die Kosten für diesen reduzieren können.

Gründe, einen Energieberater zu konsultieren

Ein Energieberater ist in verschiedenen Situationen eine große Hilfe, insbesondere, wenn es um die energetische Sanierung einer Immobilie geht. In den folgenden Situationen ist es daher sinnvoll, einen solchen Experten zu konsultieren:

  • Gebäude oder Anlagen sind veraltet und erfüllen die gesetzlichen Anforderungen nicht mehr. Sie sind beispielsweise verpflichtet die Heizung auszutauschen, um die Vorgaben der Energieeinsparverordnung zu erfüllen. Ein Energieberater berät zur Heizung, zur Wahl des Energieträgers und welche weiteren Sanierungsarbeiten sinnvoll sind.

Achtung: Die Energieeinsparverordnung regelt, wann welche Gebäude und Anlagen erneuert werden müssen. Eigentümer sind zur Erneuerung verpflichtet.

  • Der Energieverbrauch ist sehr hoch, obwohl Gebäude und Anlagen aktuell den Bestimmungen der Energieeinsparverordnung entsprechen. Die Heizanlage ist beschädigt, verursacht zu hohe Reparaturkosten oder heizt ineffizient. Selbst wenn die gesetzliche Pflicht zur Erneuerung nicht besteht, empfiehlt sich bei hohen Verbrauchswerten die Konsultation eines Energieberaters. Dadurch reduzieren Sie den Energieverbrauch und verbessern das Wohnklima.
  • Sie planen die Energieeffizienz Ihres Hauses zu verbessern oder einen energieeffizienten Neubau zu errichten? Ein qualifizierter Energieberater bringt die nötigen Fachkenntnisse mit, um Sie bei der Planung zu unterstützen.

Aufgaben eines Energieberaters

Ein Energieberater begutachtet den energetischen Zustand der Immobilie und berät auf Grundlage seiner Einschätzung, welche Maßnahmen die Energieeffizienz verbessern. Weiterhin bewertet dieser Bestandsimmobilien und begleitet den Neubau. Der Experte erstellt Energieausweise, wenn diese erforderlich sind (bei Verkauf, Vermietung, Leasing von Gebäuden). Hierzu berechnet der Energieberater mithilfe einer Software den Energiekennwert und leitet Modernisierungsempfehlungen ab. Die einzelnen Leistungen des Energieberaters hängen von den individuellen Wünschen der Auftraggeber ab. Das schließt die Verwendung spezieller Thermografiegeräte ein.

Glühbirne

Hinweis: Sprechen Sie im Vorfeld konkret über Ihre Ziele und Wünsche, um die Leistungen des Energieberaters individuell zu definieren. Teilen Sie dem Energieberater außerdem mit, wie Ihr individueller Sanierungsplan aussieht (schrittweise Sanierung oder Gesamtsanierung). Das berücksichtigt er wiederum bei seinen Empfehlungen. Gleichzeitig schlägt der Energiesparberater passende Fördermittel für Sie vor.

Daran erkennen Sie einen qualifizierten Energieberater

Wir empfehlen Ihnen, die Qualifikationen und Erfahrungen des Energieberaters genau zu prüfen. Es handelt sich um keine geschützte Berufsbezeichnung – anders als zum Beispiel bei der Fortbildung zum Gebäudeenergieberater im Handwerk, welche die Handwerkskammer (HWK) anbietet. Unterschiedliche Bildungsträger, in erster Linie die Kammern, entwickelten in den vergangenen Jahren Weiterbildungsmaßnahmen, sodass es dennoch eine gewisse Qualifikation für Energieberater gibt. Achten Sie hierbei auf die staatliche Anerkennung des Abschlusses sowie weitere Kompetenzen, etwa in der Planung, Baubegleitung oder Baugenehmigungsberechtigung.

Energieberater-Kriterien vom BAFA

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), welches die Bundesoberbehörde des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie ist, stellt eigene Anforderungen an Energieberater. Wenn Sie – wie unten näher beschrieben – die Fördermittel zur Energieberatung beantragen, muss der Energieberater folgende Kriterien vom BAFA erfüllen:

  • Grundqualifikation mit Ausstellungsberechtigung für bestehende Gebäude nach § 21 Abs. 1 und 2 Energieeinsparverordnung (EnEV) 2014: Das gilt unter anderem für Hochschulabsolventen in den Fachrichtungen Architektur, Hochbau, Bauingenieurwesen, Maschinenbau sowie staatlich anerkannte oder geprüfte Techniker, Handwerksmeister oder öffentlich bestellte, vereidigte Sachverständige im Bereich des energiesparenden Bauens.
  • Zusatzqualifikation mit bestandener Abschlussprüfung: Die Anforderungen sowie der inhaltliche und zeitliche Umfang der Zusatzqualifikation richten sich nach der Vorbildung (Hochschulabschluss, Ausbildung, Meistertitel, etc.).
  • Zulassung als Energieberater im Rahmen des Förderprogramms: Wer die Zusatzqualifikation gegenüber dem BAFA nachweist, wird mit Registrierung im Onlineportal der BAFA als Energieberater für das Förderprogramm „Energieberatung Wohngebäude“ zugelassen. Alle von der BAFA zugelassenen Experten können sich in einer Liste registrieren. Diese finden Sie hier. Wenn Sie die Fördermittel für die Energieberatung beantragen, suchen Sie auf dieser Expertenliste nach einem Energieberater.

Kosten für die Beratung durch einen Energieberater

Die Kosten einer Vor-Ort-Beratung variieren je nach Gebäudegröße und Dauer zwischen 500 und 1.000 Euro. Bei größeren Gebäuden oder Zusatzleistungen wie Thermografie kostet die Energieberatung mehr als 1.000 Euro. Mit einem offiziell zugelassenen BAFA-Energieberater zahlen Sie effektiv weniger als die Hälfte der Kosten.

So nutzen Sie Fördermittel für die Energieberatung

Sowohl die Bundesregierung als auch die KfW und die Verbraucherzentrale in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördern die unabhängige Energieberatung von Wohngebäuden. Wir erklären, wie Sie die Fördermittel richtig nutzen und damit die Kosten für den Energieberater reduzieren.

Fördermittel vom BAFA

Im Rahmen des Energieeinsparungsgesetzes (EnEG) fördert die Bundesregierung die Vor-Ort-Beratung durch qualifizierte Energieberater. Die Förderhöhe liegt bei

  • 60 Prozent des Beratungshonorars,
  • maximal 800 Euro bei Ein- und Zweifamilienhäusern und
  • maximal 1.100 Euro bei Mehrfamilienhäusern mit mindestens drei Wohneinheiten.

Die förderbare Summe für die zusätzliche Erläuterung eines Energieberatungsberichts (z. B. in Wohnungseigentümerversammlungen) liegt bei maximal 500 Euro.

energiesparberater

Fördermittel zahlt das BAFA nicht direkt an den Beratenen aus, sondern nur an den Energieberater. Damit Sie von der Förderung profitieren, muss dieser antragsberechtigt sein – also nach den Anforderungen des BAFA qualifiziert. Der Energieberater beantragt nach erteiltem Auftrag über eine Vor-Ort-Beratung die Fördermittel. Innerhalb von neun Monaten muss er dann die Beratung durchführen. Die Rechnung enthält ein um die Fördermittel reduziertes Beratungshonorar. Nach Abschluss der Beratung und Erläuterung des Berichts unterschreiben Sie und der Energieberater eine Verwendungsnachweiserklärung. Diese legt der Energieberater zusammen mit der Rechnung und dem Energieberatungsbericht beim BAFA vor. Erst dann erhält der Berater den Zuschuss.

Energieberatung der Verbraucherzentrale

Die Verbraucherzentrale bietet in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie eine vergünstigte Energieberatung in unterschiedlichen Formen an – telefonisch, online, in der Zentrale oder vor Ort beim Mieter, Eigentümer oder Bauherren. Je nach Umfang der Beratung liegen die Originalpreise zwischen 30 und circa 430 Euro. Die Zuschüsse variieren je nach Beratungsform. So ist der Basis-Check beispielsweise kostenlos. Einkommensschwache Haushalte zahlen grundsätzlich nichts für den Energieberater

Energieeffizient Sanieren mit der KfW

Die KfW stellt Fördermittel für die Energieberatung im Rahmen des Förderprogramms „Energieeffizient Sanieren“ bereit. Mit dem Zuschuss „Baubegleitung“ (431) erhalten Eigentümer und Bauherren bis zu 50 Prozent der Kosten, jedoch maximal 4.000 Euro pro Vorhaben, als Förderung. Die Voraussetzung hierfür ist, dass die Energieberater eingetragene Experten nach den Kriterien des BAFA sind.

Wenngleich Sie bei der durch BAFA oder KfW geförderten Energieberatung selbst auch noch einige Kosten übernehmen müssen, rechnet sich die Beauftragung eines qualifizierten Energieberaters. Mit seiner Hilfe reduzieren Sie den Energieverbrauch des Gebäudes über viele Jahre hinweg und sparen hohe Energiekosten oder teure Reparaturen.