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Das Energieeinsparungsgesetz & seine Richtlinien für Eigentümer & Vermieter

Das zuletzt im Jahr 2013 erneuerte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) umfasst rechtliche Vorgaben für Immobilienbesitzer und Vermieter – insbesondere im Zusammenhang mit der zuletzt 2014 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV). Wir von Vermietet.de haben für Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst, damit Sie bestens informiert sind.

Das zuletzt im Jahr 2013 erneuerte Energieeinsparungsgesetz (EnEG) umfasst rechtliche Vorgaben für Immobilienbesitzer und Vermieter – insbesondere im Zusammenhang mit der zuletzt 2014 novellierten Energieeinsparverordnung (EnEV). Wir von Vermietet.de haben für Sie die wichtigsten Inhalte zusammengefasst, damit Sie bestens informiert sind.

Energieeinsparungsgesetz reduziert Energieverbrauch in Gebäuden

Die Bundesregierung Deutschland hat das Gesetz zur Einsparung von Energie in Gebäuden (EnEG) bereits 1976 – im Zuge der weltweiten Ölkrise – erlassen, um die Handelsbilanz zu verbessern und die Abhängigkeit von importierten Energieträgern zu reduzieren. Das Energieeinsparungsgesetz wurde seit der erstmaligen Ausfertigung viermal geändert – zuletzt 2013. Dieses ebnete wiederum den Weg für die Novellierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014.

Ziel des Gesetzes ist die Reduzierung des Energieverbrauchs beziehungsweise des Energieverlustes beim Heizen und Kühlen von Gebäuden, um einen unnötig hohen Verbrauch zu vermeiden. Hierzu müssen sich Eigentümer und Vermieter an die rechtlichen Vorgaben halten.

Regelungen des Energieeinsparungsgesetzes für Eigentümer & Vermieter

Das Gesetz zur Energieeinsparung regelt unter anderem die technischen Standards zur Energieeinsparung sowie die Vorschriften zur Vorlage eines Energieausweises, der bei Privatverkauf, gewerblichem Verkauf und bei Vermietung vorliegen muss. Ferner müssen Vermieter die Heizkosten nach der Heizkostenverordnung (HeizkostenV) abrechnen, die auf der Grundlage des Energieeinsparungsgesetzes erlassen wurde.

Im Folgenden haben wir die wichtigsten Regelungen für Eigentümer & Vermieter zusammengefasst.

Wichtige Vorgaben der Energieeinsparverordnung EnEV:

  • Die Vorgaben betreffen die Heizungs- und Klimatechnik sowie die Wärmedämmstandards von Gebäuden.
  • Für Neubauten seit dem Jahr 2016 gilt: Der Primärenergiebedarf für ein Einfamilienhaus muss zwischen 40 und 60 Kilowattstunden pro Quadratmeter und Jahr (kWh/m2*a) liegen. Das entspricht der Energieeffizienzklasse B.
  • Für Bestandsimmobilien gelten unter anderem die Regelungen nach §§ 9 und 10 EnEV. Dies betrifft die Dämmung der obersten Geschossdecke, die Nutzung von flüssigen oder gasförmigen Brennstoffen in veralteten Heizkesseln sowie die Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen in nicht-beheizten Räumen.
  • Die Energieausweispflicht gilt für Neubauten und Bestandsimmobilien gleichermaßen. Die Angabe des Energieausweises ist für Vermieter, Verkäufer, Verpächter und Leasinggeber verpflichtend – in kommerziellen Medien (z. B. Zeitungen, Internetportale) sowie spätestens bei Besichtigung für Kauf- und Mietinteressenten. § 16a EnEV definiert die Pflichtinhalte des Energieausweises (Bedarfs- sowie Verbrauchsausweise). Wichtig ist unter anderem der Energiekennwert (Endenergiebedarf bzw. –verbrauch), damit Interessenten die Kosten für den Bedarf beziehungsweise Verbrauch abschätzen können.

Wichtige Vorgaben der Heizkostenverordnung:

  • Die Grundlage ist eine verbrauchsorientierte Abrechnung der Heizkosten (zumindest teilweise in Abhängigkeit des individuellen Verbrauchs). Eine abweichende Vereinbarung im Mietvertrag ist nicht rechtsgültig (§ 2 HeizkostenV).
  • Die Abrechnung von zentralen Heizungsanlagen, zentralen Warmwasseranlagen sowie verbundenen Anlagen regeln die §§ 7 – 9 HeizkostenV. Je nach Dämmung der Verteilungsleitungen dürfen Vermieter zwischen 50 und 70 Prozent der Kosten je Haushalt abrechnen und 30 bis 50 Prozent nach individuellem Verbrauch.
  • Weitere Pflichten für Vermieter sind: Verbrauchserfassung und Mitteilungspflicht der Ableseergebnisse.

Sind Sie sich nicht sicher, inwiefern Ihre Immobilie den Bestimmungen des Energieeinsparungsgesetzes beziehungsweise der Energieeinspar- und Heizkostenverordnung entspricht, konsultieren Sie einen Energieberater. Dieser prüft nicht nur den energetischen Zustand des Gebäudes (in Abhängigkeit zum Hauptenergieträger) gemäß dem Energieeinsparungsgesetz, sondern ermittelt auch Einspar- und Verbesserungspotenziale im Zuge von Sanierungen und Modernisierungen.

Achtung: Bei Neubauten und Modernisierungen von Bestandsimmobilien sollten die Standards für die Energieeinsparung nicht zu niedrig angesetzt werden. So laufen Sie nicht Gefahr, dass die technischen Standards bereits nach kurzer Zeit wieder veraltet sind.