Über 500.000 Vermieter nutzen unsere Lösung!

Energieausweis bei Privatverkauf: Vermietet.de unterstützt Sie schnell & unkompliziert

Pflichten, Ausnahmen und Regelungen zum Energieausweis – auch für Sie ein unübersichtliches Thema? Wir von Vermietet.de erleichtern Ihnen den Alltag als Immobilienbesitzer. Wir klären nicht zur Ihre Fragen zum Energieausweis bei einem Privatverkauf, sondern geben Ihnen auch ein Tool an die Hand, mit dem Sie wichtige Dokumente sowie Immobilien im Allgemeinen einfach und unkompliziert verwalten.

Pflichten, Ausnahmen und Regelungen zum Energieausweis – auch für Sie ein unübersichtliches Thema? Wir von Vermietet.de erleichtern Ihnen den Alltag als Immobilienbesitzer. Wir klären nicht zur Ihre Fragen zum Energieausweis bei einem Privatverkauf, sondern geben Ihnen auch ein Tool an die Hand, mit dem Sie wichtige Dokumente sowie Immobilien im Allgemeinen einfach und unkompliziert verwalten.

Vermietet.de macht Immobilienbesitzern den Alltag leichter

Wenn Sie mehrere Immobilien verwalten, vermieten oder verkaufen, ist es nur verständlich, dass Ihnen der Überblick zu manchen Themen fehlt – insbesondere, wenn es sich um gesetzliche Regelungen handelt, bei denen sich die Rechtslage ändern kann.

Wussten Sie, dass der Energieausweis bei Privatverkauf Pflicht ist? Der Gesetzgeber unterscheidet in § 16 Energieeinsparverordnung (EnEV) nicht zwischen privaten und gewerblichen Immobilienverkäufen, sondern sagt sinngemäß, dass immer dann die Energieausweispflicht gilt, wenn eine Immobilie verkauft oder vermietet wird. Über unsere Plattform verwalten Sie nicht nur den Energieausweis bei einem Privatverkauf, sondern können ihn über unseren Shop auch kurzfristig beantragen.

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Wann Sie den Energieausweis bei einem Privatverkauf benötigen?

Ausnahmen für den Energieausweis bei Privatverkauf gelten unter anderem für Baudenkmäler, kleine Gebäude mit weniger als 50 m² Nutzfläche oder Wohngebäude, die im Jahr weniger als 4 Monate beheizt werden (z. B. Ferienhäuser). Alle Ausnahmen definiert § 1 Abs. 2 und 3 EnEV. Für alle übrigen Immobilien gilt nach § 16 EnEV, dass zum Zeitpunkt der Besichtigung ein Energieausweis im Original oder in Kopie vorgelegt werden muss. Spätestens – wenn keine Besichtigung stattgefunden hat oder der Kaufinteressent danach fragt – unverzüglich. Der Käufer darf die Vorlage verlangen, darf aber auch nicht auf die Vorlage bzw. Übergabe des Energieausweises bei einem Privatverkauf verzichten. Selbst einvernehmliche Kaufvertragsregelungen zwischen Ihnen und dem Käufer sind unzulässig.

Liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Verkaufsanzeige ein Energieausweis vor, müssen die Pflichtangaben entsprechend § 16a EnEV gemacht werden. Liegt zu diesem Zeitpunkt kein Energieausweis vor, empfehlen wir einen Vermerk in der Anzeige, dass dieser beantragt wurde.

Achtung: Der Verkauf von Immobilien ohne Energieausweis kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 Euro nach sich ziehen, ebenso wie die Angaben von falschen Daten in der Immobilienanzeige.

Über Vermietet.de einen Energieausweis für den Privatverkauf beantragen

Sie benötigen noch einen Energieausweis für den Verkauf? Über unseren Shop können Sie einen Energieausweis kurzfristig erstellen lassen. Einfach den benötigten Energieausweis beantragen und schon nach zwei Tagen steht Ihnen das rechtssichere Dokument, inklusive Registrierung beim Deutschen Institut für Bautechnik, als PDF vor. Dieses können Sie anschließend direkt ihr Portfolio auf Vermietet.de objektbezogen hochladen, verwalten und in das Exposé für die Immobilienanzeige integrieren. Bei Bedarf können Sie den Energieausweis über jeden Computer und jedes Smartphone in Ihrem Portfolio aufrufen – also auch kurzfristig ausdrucken, wenn Sie eine Kopie für die Besichtigung vergessen haben.

Welchen Energieausweis für den Privatverkauf benötigen Sie?

  • Für Neubauten bzw. Immobilien, für die keine Verbrauchswerte aus den letzten drei Jahren vorliegen, sowie für Wohngebäude mit maximal vier Wohneinheiten, die nicht nach der Wärmeschutzverordnung von 1977 saniert wurden, ist der Bedarfsausweis verpflichtend.
  • Bei allen übrigen Immobilien können Sie frei wählen, ob Sie einen verbrauchsorientierten oder bedarfsorientierten Energieausweis für den Privatverkauf beantragen.

Was kosten die Energieausweise?

Beide Arten von Energieausweisen können Sie über unseren Shop mit wenigen Klicks beantragen. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Der Verbrauchsausweis ist günstiger als der Bedarfsausweis, da bei letzterem die Berechnung des Endenergiebedarfs aufwendiger ist.

Sollten Sie neben dem Energieausweis für den Privatverkauf eine Energieberatung wünschen, sind die Kosten für den Energieberater zusätzlich zu zahlen. Kosten für die Energieberatung, nicht den Energieausweis, werden vom Gesetzgeber gefördert. Wenn Sie diese Fördermittel beantragen möchten, sollte der Energieberater als Sachverständiger bei der dena (Deutsche Energie-Agentur) registriert sein. Dies gilt auch, wenn Sie Fördermittel des Bundes über die KfW beantragen. Mehr dazu lesen Sie hier.