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Bedarfsausweis-Pflicht – wann benötigen Sie welchen Energieausweis?

Abgesehen von einigen Ausnahmen gilt für alle Neuvermietungen und Immobilienverkäufe die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Ob für Sie darüber hinaus die spezielle Bedarfsausweis-Pflicht gilt und was es hierbei alles zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Abgesehen von einigen Ausnahmen gilt für alle Neuvermietungen und Immobilienverkäufe die Pflicht zur Vorlage eines Energieausweises. Ob für Sie darüber hinaus die spezielle Bedarfsausweis-Pflicht gilt und was es hierbei alles zu beachten gibt, erfahren Sie in diesem Artikel.

Bedarfsausweis-Pflicht ist nicht zwingend eine Last

Grundsätzlich kann ein Energiepass in zwei Varianten ausgestellt werden: als Verbrauchsausweis oder als Bedarfsausweis. Beim Verbrauchsausweis dienen die Verbrauchszahlen der letzten drei Jahre als Grundlage. Diese werden mithilfe der Gradtagszahlen bezüglich der Witterung und des Verbrauchs an Warmwasser „bereinigt“, beziehen sich aber immer auf den individuellen Verbrauch der Bewohner. Heizen diese viel oder wenig, fällt der Verbrauchsausweis entsprechend „gut“ oder „schlecht“ aus.

Der Bedarfsausweis hingegen bedarf einer komplexeren Berechnung der Werte anhand der Gebäudegröße und der verwendeten Heizanlage. Dieser Energieausweis ist damit unabhängig von der Anzahl der Bewohner sowie deren Heizgewohnheiten und liefert eine objektivere Information über den Energiebedarf. Zudem können durch den Bedarfsausweis Erkenntnisse über mögliche Sanierungsarbeiten gewonnen werden, wodurch der Energieverbrauch des Hauses gesenkt werden kann. Die Bedarfsausweis-Pflicht muss daher nicht zwingend negativ betrachtet werden. Da die Ermittlung der Bedarfswerte allerdings aufwendiger ist, sind die Kosten in Höhe von circa 400 Euro fast um das Vierfache höher als beim Verbrauchsausweis.

Die Bedarfsausweis-Pflicht gilt für diese Immobilien

In der Regel steht es Besitzer frei, eine der Varianten zu wählen. Viele Eigentümer entscheiden sich für den günstigeren Verbrauchsausweis. Nur bei Immobilien, die ein bestimmtes Alter haben und nicht nach der Wärmeschutzverordnung saniert wurden, gilt die Bedarfsausweis-Pflicht. Konkret ist für Sie als Eigentümer ein Bedarfsausweis notwendig, wenn

  • für die Immobilie (Einfamilienhaus oder Mehrfamilienhaus mit maximal vier Wohnungen) ein Bauantrag vor (!) dem 01.11.1977 gestellt wurde, diese Immobilie aber bis heute nicht den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung entspricht.

Für Eigentümer aller übrigen Immobilien (mit mehr Wohnungen oder bereits saniertem Gebäude) besteht keine Bedarfsausweis-Pflicht. Sie sind auch dann von der Pflicht befreit, wenn der nicht sanierte Altbau mehr als vier Wohnungen hat oder der Altbau nicht zu Wohnzwecken vermietet wird.

Achtung: Nicht jede gewerbliche Nutzung wird als Nicht-Wohnungszweck betrachtet. Vermieten Sie beispielsweise an eine Arztpraxis, eine Kanzlei oder andere Büros, geht man von einer wohnähnlichen Nutzung aus. Dann entscheidet wieder das Alter des Gebäudes und der Sanierungszustand, ob eine Energiebedarfsausweis-Pflicht besteht.

Ihrer Bedarfsausweis-Pflicht müssen Sie als Vermieter oder Eigentümer spätestens dann nachkommen, wenn Sie die Immobilie neu vermieten oder verkaufen möchten. Nach der Neuformulierung der Energieeinsparverordnung (EnEV) im Jahr 2014 ist spätestens bei der Besichtigung der Ausweis unverzüglich ohne Aufforderung vorzulegen. Alternativ kann ein deutlich sichtbarer Aushang oder ein deutlich sichtbares Auslegen des Ausweises erfolgen.

Wo werden Bedarfsausweise ausgestellt?

Sie sollten sich rechtzeitig um einen aktuellen Bedarfsausweis kümmern, um diesen unverzüglich vorlegen zu können. Grundsätzlich gelten die Energieausweise für zehn Jahre. Vermieten oder verkaufen Sie eine Eigentumswohnung, wenden Sie sich an die Eigentümergemeinschaft bzw. die Hausverwaltung. Energieausweise werden immer pro Gebäude ausgestellt. Sie müssen somit keinen gesonderten Bedarfsausweis für Ihre Eigentumswohnung erstellen lassen.

Ihre Bedarfsausweis-Pflicht erfüllen Sie, wenn ein zugelassener Aussteller den Ausweis erstellt. Dies kann nach § 12 EnEV unter anderem ein Architekt, Ingenieur, Schornsteinfeger oder Handwerksmeister sein. Einen Bedarfsausweis online zu bestellen, ist ebenfalls zulässig. Sie können hierfür beispielsweise unsere digitale Software Vermietet.de nutzen, wodurch Sie innerhalb weniger Sekunden einen Energieausweis vorliegen haben.

Fazit: Rein formal betrachtet müssen Sie, sofern Ihre Immobilie die Bedingungen erfüllt, Ihrer Bedarfsausweis-Pflicht nachkommen. Ist Ihre Immobilie aber ohnehin nicht oder nicht ausreichend wärmeisoliert oder hat aus anderen Gründen einen hohen Energieverbrauch, empfiehlt sich grundsätzlich die Erstellung eines fachkundigen Bedarfsausweises. So senken Sie den Energieverbrauch und können auf lange Sicht die Verbrauchskosten senken.