Möbliert vermieten – wie läuft das mit der Steuer?

Um neue Einnahmequellen zu erschließen, steigen Vermieter – vor allem in Großstädten – auf möblierte Vermietung um. Welche Besonderheiten bei der möblierten Vermietung aus steuerlicher Sicht anfallen, klären wir im nachfolgenden Beitrag auf

Um neue Einnahmequellen zu erschließen, steigen Vermieter – vor allem in Großstädten – auf möblierte Vermietung um. Welche Besonderheiten bei der möblierten Vermietung aus steuerlicher Sicht anfallen, klären wir im nachfolgenden Beitrag auf

Einnahmen aus möblierter Vermietung sind steuerpflichtig

Wie jede andere Vermietungseinnahme, sind auch die Einnahmen bei einer möblierten Vermietung steuerpflichtig. Du musst die Erlöse also in der Anlage V Deiner Steuererklärung auflisten. Im Allgemeinen gibt es keinerlei Unterschied zu den Einkünften aus „normalen“ Vermietungsgeschäften – Du musst also auch bei einer möblierten Vermietung keine Umsatzsteuer oder Gewerbesteuer abführen, sofern Du die Immobilie im Privatbesitz hältst.

Du kannst mehr steuerlich geltend machen!

Bei einer möblierten Vermietung legst Du als Eigentümer meist viel Wert auf eine liebevolle Einrichtung der Immobilie, damit die Nachfrage ausreichend groß ist, um eine permanente Vermietung gewährleisten zu können. Deshalb werden hier meistens auch schöne und hochwertigere Möbel eingesetzt, wie beispielsweise eine Einbauküche oder ein großes Bett. Die Kosten, die Du für Möbel und Einrichtungsgegenstände aufbringen musst, kannst Du steuerlich als Werbungskosten geltend machen. Hierbei musst Du jedoch die Grenze von 800 Euro netto beachten – bis zu diesem Betrag kannst Du die Kosten sofort im Jahr der Anschaffung komplett ansetzen. Liegt der Betrag jedoch über 800 Euro netto, dann musst Du diesen über die Lebenszeit abschreiben. Wie lange die jeweilige Lebenszeit ist, erfährst Du direkt beim Steuerberater. Als Beispiel wird hier immer gerne die Küche erwähnt, die über 10 Jahre abzuschreiben ist und dementsprechend lange halten sollte.

Natürlich kannst Du bei der möblierten Vermietung auch die üblichen Werbungskosten, also beispielsweise die generelle Abschreibung der Immobilie sowie die Verwaltungskosten, steuerlich geltend machen. Durch höhere Werbungskosten reduziert sich der Gewinn aus der Vermietung und dementsprechend wird Deine Steuerlast auch geringer werden. Du solltest deshalb unbedingt darauf achten, jeden Ausgabeposten in Deiner Steuererklärung zu berücksichtigen, um die maximale Steuerersparnis rausholen zu können. Lasse Dir für alles, was im Zusammenhang mit der möblierten Vermietung steht, eine Rechnung oder einen Beleg ausstellen. Damit Du hier die Übersicht behältst, kannst Du bei Vermietet.de sämtliche angefallenen Kosten direkt eintragen und erhältst somit am Jahresende eine Übersicht, welche Kosten im Jahresverlauf für die möblierte Vermietung angefallen sind. Die Steuererklärung wird Dir dadurch deutlich vereinfacht und Du sparst Steuern! Schau noch heute bei Vermietet.de vorbei und beginne damit, die Ausgaben für die möblierte Vermietung zu erfassen – schnell, einfach und unkompliziert!

Wusstest Du, dass du unter anderem auch Notarkosten und die Grunderwerbsteuer absetzen kannst?