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Mietvertrag kündigen – Muster als rechtssichere Vorlage

Wer bei der Kündigung einer Wohnung formale Fehler macht, riskiert eine rechtliche Unwirksamkeit. Daher lohnt es sich, wenn Du beim Mietvertrag kündigen ein Muster verwendest. Wir von Vermietet.de haben nicht nur die passenden Vorlagen, sondern auch die richtigen Tipps für Dich.

Wer bei der Kündigung einer Wohnung formale Fehler macht, riskiert eine rechtliche Unwirksamkeit. Daher lohnt es sich, wenn Du beim Mietvertrag kündigen ein Muster verwendest. Wir von Vermietet.de haben nicht nur die passenden Vorlagen, sondern auch die richtigen Tipps für Dich.

Mietvertrag kündigen mit Muster – Vorteile

Bei der Kündigung eines Mietvertrags für eine Wohnung gibt es einige rechtliche Fallstricke. Daher lohnt sich das Verwenden von Vorlagen, um sich auf der sicheren Seite zu befinden. Wir bieten Dir einige dieser Vertragsentwürfe an, welche Du Dir auf unserem Portal herunterladen kannst. Welche Vorteile Du insgesamt hast, wenn Du einen Mietvertrag kündigst mit unseren Mustern, siehst Du hier:

  • Es handelt sich um rechtlich geprüfte Vorlagen.
  • Das Ausfüllen ist in weniger als fünf Minuten erledigt.
  • Du kannst die Muster einfach downloaden und ausdrucken.

Wenn Du einen Mietvertrag kündigst mithilfe eines Musters musst Du natürlich die richtige Vorlage auswählen. Bei uns hast Du die folgenden Auswahlmöglichkeiten.

  • Kündigung nach Abmahnung
  • Kündigung wegen Zahlungsverzug
  • Kündigung wegen Eigenbedarf
  • Kündigungsbestätigung

Mietvertrag kündigen mit Muster für Vermieter

Als Vermieter hast Du weniger Möglichkeiten zur Kündigung als Deine Mieter, weil Du einen wichtigen Grund vorweisen musst. Solche Kündigungsgründe können erhebliche Pflichtverletzungen durch den Mieter oder dauerhafte Mietrückstände gemäß BGB 573 Abs. 2 Satz 1 sein. In der Regel erfolgt dann eine fristlose Kündigung des Mietvertrags, wofür passende Muster bei uns im Portal vorzufinden sind.

Glühbirne

Hinweis: Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) – § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters

(1) Der Vermieter kann nur kündigen, wenn er ein berechtigtes Interesse an der Beendigung des Mietverhältnisses hat. Die Kündigung zum Zwecke der Mieterhöhung ist ausgeschlossen.

(2) Ein berechtigtes Interesse des Vermieters an der Beendigung des Mietverhältnisses liegt insbesondere vor, wenn

  1. der Mieter seine vertraglichen Pflichten schuldhaft nicht unerheblich verletzt hat,
  2. der Vermieter die Räume als Wohnung für sich, seine Familienangehörigen oder Angehörige seines Haushalts benötigt oder
  3. der Vermieter durch die Fortsetzung des Mietverhältnisses an einer angemessenen wirtschaftlichen Verwertung des Grundstücks gehindert und dadurch erhebliche Nachteile erleiden würde; die Möglichkeit, durch eine anderweitige Vermietung als Wohnraum eine höhere Miete zu erzielen, bleibt außer Betracht; der Vermieter kann sich auch nicht darauf berufen, dass er die Mieträume im Zusammenhang mit einer beabsichtigten oder nach Überlassung an den Mieter erfolgten Begründung von Wohnungseigentum veräußern will.

(3) Die Gründe für ein berechtigtes Interesse des Vermieters sind in dem Kündigungsschreiben anzugeben. Andere Gründe werden nur berücksichtigt, soweit sie nachträglich entstanden sind.
(4) Eine zum Nachteil des Mieters abweichende Vereinbarung ist unwirksam.

Die von Deiner Seite mögliche Eigenbedarfskündigung wird in BGB 573 Abs. 2 Satz 2 geregelt und die Optionen zur wirtschaftlichen Verwertung sind im BGB 573 Abs. 2 Satz 3 dargelegt. Bei einem unter BGB 573 Abs. 2 Satz 1 fallenden Kündigungsgrund musst Du den Mieter vorher abmahnen. Zudem muss die Kündigung an alle im Mietvertrag aufgeführten Personen gerichtet sein, falls es nicht nur einen Hauptmieter gibt. § 580 a Abs. 2 BGB musst Du berücksichtigen, wenn Du einen Mietvertrag für Gewerberäume kündigst, wofür ebenfalls Muster im Internet verfügbar sind.

Mietvertrag kündigen mit Muster – alles einfacher mit Vermietet.de

Ein Rücktritt vom Mietvertrag ist im Übrigen grundsätzlich nicht möglich. Du kannst solch ein Recht zwar explizit im Mietvertrag vereinbaren, aber vom Gesetz aus gibt es keine solche Regelung. Daher musst Du einen Mietvertrag im Normalfall per Kündigungsschreiben auflösen, wofür Du als Vermieter eben einen triftigen Grund benötigst.

Wir empfehlen Dir zudem frühzeitig eine Begehung der gekündigten Wohnung vorzunehmen, um im Rahmen der technischen Immobilienverwaltung eventuell erforderliche Reparaturen zügig vornehmen zu können. Dadurch kann die Wohnung bereits nach kurzer Zeit wieder vermietet werden und Dir entstehen keine finanziellen Verluste.