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Wenn das WC defekt ist: Ein Problem für Vermieter und Mieter

Eine funktionstüchtige Toilette ist ein Muss in jeder Mietwohnung. Doch es gibt viele Gründe, warum ein Defekt auftreten kann. Lies hier, welches die häufigsten Ursachen für defekte Toiletten sind und wer für die Instandhaltung verantwortlich ist. 

 

Typische Schäden am WC 

Die Toilette wird tagtäglich hoch frequentiert und muss einiges aushalten. Kein Wunder, dass immer wieder Defekte auftreten. Die häufigsten haben wir hier zusammengefasst: 

 

Zu geringer Wasserdruck 

Per Knopfdruck läuft zwar Wasser in die Toilette ein, doch der Druck reicht nicht aus, um den Inhalt in das Abflussrohr zu befördern. Hier können mehrere Ursachen zugrunde liegen. In den meisten Fällen handelt es sich um eine Verkalkung. Oder das Auslaufventil im Spülkasten öffnet sich nicht richtig.  

 

Defekter Spülkasten 

Die Toilettenspülung kann nicht nur die Schuld an zu geringem Wasserdruck in die Toilettenschüssel tragen. Es ist auch möglich, dass das Wasser zu langsam in den Spülkasten einläuft. Oder dass das Wasser permanent durchläuft, was einen hohen Wasserverbrauch zur Folge hat. 

Hier ist zwischen einem mechanischen Schaden und einer Verkalkung zu unterscheiden. In vielen Fällen reicht es aus, wenn der Spülkasten und die darin befindlichen Einzelteile gut gereinigt werden. Es ist aber auch möglich, dass Dichtungen porös und deswegen undicht sind. Auch das Ventil könnte eventuell nicht mehr richtig schließen. In solchen Fällen hilft nur ein Austausch des defekten Teils. 

 

Wackelnder Toilettensitz 

Deckel und Klobrille sind starker Belastung ausgesetzt. Kein Wunder, dass die Schrauben mit der Zeit nachlassen und der Toilettensitz zu wackeln beginnt. Oft reicht das Nachziehen der Schrauben aus. Drehen diese durch oder ist die Klobrille gänzlich kaputt, muss sie ausgetauscht werden. Für wenige Euro sind neue WC-Aufsetzer unter anderem im Baumarkt erhältlich. 

 

Riss in Keramik oder undichte Silikonfuge 

Es kommt selten vor, dass die Toilettenschüssel selbst undicht ist. Wasser kann beispielsweise durch einen Riss in der Toilette oder eine undichte Silikonfuge austreten. Während Silikonfugen mit der Zeit brüchig werden können, ist die Keramik in der Regel sehr stabil und extrem langlebig. Ein Riss entsteht normalerweise nur durch äußere Eingriffe. 

 

Verstopftes Abflussrohr 

Ein gängiges Problem mit der Toilette betrifft weniger die Toilettenschüssel selbst als das Abflussrohr. Durch unsachgemäßen Gebrauch oder Verkalkungen verstopft das Rohr. Das Wasser aus der Toilette kann nicht mehr abfließen oder im schlimmsten Fall kommt es sogar zu einem Rückstau, der die Toilette zum Überlaufen bringt. Das kann im Erdgeschoss beispielsweise auch bei starken Gewittern passieren, wenn das Abflussrohr nicht über eine Rückstauklappe verfügt. 

 

Wer zahlt die Reparaturkosten?

Ist das WC in der Mietwohnung defekt, muss schnell gehandelt werden. Du als Vermieter trägst grundsätzlich gemäß Mietrecht die Verantwortung für die Instandhaltung der sanitären Anlagen. Daher musst Du auch für die Reparaturkosten aufkommen. Eine Umlage in der jährlichen Betriebskostenabrechnung ist nicht möglich. 

Es gibt aber auch Fälle, in denen Dein Mieter die Kosten selbst tragen muss. Das ist immer dann der Fall, wenn er den Mangel selbst verursacht hat. Auch wenn er versäumt hat, Dir den Schaden zeitnah anzuzeigen und es deswegen zu Folgeschäden wie Überschwemmungen kommt, kannst Du von Deinem Mieter Schadenersatz verlangen. 

Manche Reparaturen gehören auch in die Kategorie der Kleinreparatur. Das könnte zum Beispiel bei Defekten im Spülkasten der Fall sein. Dazu bedarf es allerdings einer wirksamen Kleinreparaturklausel im Mietvertrag. Die Kosten dürfen nicht teurer als 100 Euro sein. Zudem muss der Defekt durch Deinen Mieter einfach selbst behebbar sein können. Das ist nur dann der Fall, wenn Dein Mieter ohne Aufwand Zugriff auf den Spülkasten hat. Ist dieser in der Wand verbaut, ist das nicht der Fall und die Reparatur zählt nicht zu den Kleinreparaturen. 

 

Defektes WC: Mietminderung möglich 

Da es sich bei der Toilettennutzung um ein Grundbedürfnis handelt, muss diese zu jeder Zeit voll funktionsfähig sein. Meldet Dein Mieter einen Mangel, solltest Du demnach schnell handeln. Andernfalls wäre Dein Mieter zu einer Mietminderung berechtigt: 

  • Ist das WC nicht nutzbar dürfen bis zu 80% der Miete gemindert werden. 
  • Bei einer Verstopfung des Abflusses sind bis zu 40% Mietminderung möglich. 
  • Ist der Wasserdruck der Spülung zu gering, um Fäkalien herunterzuspülen, dürfen Mieter bis zu 15% weniger Miete zahlen. 
  • Ein Riss in der Keramik (ohne Fremdeinwirkung) erlaubt bis zu 10% Mietminderung.  

 

Hohe Wasserrechnung wegen defektem Spülkasten: Mieter muss zahlen 

Läuft das Wasser durch den Spülkasten unablässig hindurch, steigt der Wasserverbrauch um ein Vielfaches an. Es entstehen hohe Kosten für Deinen Mieter. Meldet er den Schaden nicht, sodass Du diesen beheben kannst, muss der Mieter auch die Mehrkosten für den Verbrauch übernehmen. Das hat das Landgericht Hanau entschieden (LG Hanau, Beschluss vom 30.10.2020 – 2 S 123/19). 

Eine Mieterin hatte geklagt, dass sie die hohe Wasserrechnung in der Betriebskostenabrechnung nicht zahlen wolle. Sie war der Ansicht, dem Vermieter hätte der enorme Verbrauch auffallen müssen. Das Gericht entschied jedoch für den Vermieter. Dessen Aufgabe sei es nicht, den Wasserverbrauch zu kontrollieren. Zudem habe der Mieterin die defekte Spülung selbst auffallen müssen.