Bei Vermarktung, Inspektion und Vermessung von Immobilien kommen zunehmend Drohnen zum Einsatz. Für deren Gebrauch gelten seit Anfang des Jahres strenge Regeln.
Drohnen sind in den letzten Jahren zu einem erschwinglichen Massenprodukt geworden. In Deutschland sind deshalb nach Zahlen des Bundesverbands der Deutschen Luftverkehrswirtschaft e.V. insgesamt weit über 400.000 Drohnen im Umlauf. Davon werden bislang noch 385.500 Drohnen privat genutzt. Der Anteil kommerziell genutzter Drohnen steigt jedoch seit 2019 um 38 Prozent auf insgesamt 45.200 Drohnen.
Vermessung aus der Luft
In der Immobilienwirtschaft verzeichnet der professionelle Einsatz von Drohnen ein starkes Wachstum. Die unbemannten Fluggeräte revolutionieren gerade das gesamte Vermessungswesen. Ingenieurbüros können mit Hilfe der neuen Technik innerhalb kürzester Zeit Gebäudehöhen ermitteln, Gundstücksflächen vermessen oder die komplette Gebäudekubatur erfassen. Auf der Grundlage der Daten können Architekten Modelle entwerfen und verlässliche Messdaten für den Bauantrag einreichen.
Gutachten für Versicherungsfälle
Versicherer nutzen Drohnenflüge, um anhand der hochauflösenden Aufnahmen Schäden und Baumängel zu begutachten. Gerade in letzter Zeit hat es durch Starkregen oder Stürme viele Gebäudeschäden an unzugänglichen Stellen auf dem Dach gegeben. Versicherer begutachten anhand der Daten aus der Luft die Schäden und schätzen die Kosten für die Reparatur.
Gebäude-Management aus der Luft
Ein wichtiges Einsatzgebiet von Drohnen ist auch die Inspektion von Gebäuden. Lange Zeit war der kostspielige Einsatz von Hebebühnen oder Kletterern notwendig, um das Haus auch an unzugänglichen Stellen in Augenschein zu nehmen. Drohnen machen die gefahrlose Inspektion aus der Luft möglich. Sie werden auch bei der Kontrolle von Fotovoltaik-Anlagen eingesetzt. Die unbemannten Fluggeräte sind so Teil des Gebäude-Managements.
Luftbilder für Verkauf und Vermietung
Großes Potential bietet Luftaufnahmen bei der Vermarktung von Immobilien. Aus der Vogelperspektive lassen sich Bilder erstellen, die ein Gebäude imposant in Szene setzen. Drohnenflüge können auch in Innenräumen stattfinden. Ebenso lassen sich Ausblicke von der schön gelegenen Dachterrasse durch Drohnenflüge wirklichkeitsnah darstellen. Die Videoaufnahmen werden Teil der virtuellen Präsentation für Vermietung oder Verkauf.
Neue Auflagen für Drohneneinsatz
Seit Anfang des Jahres kann leider nicht mehr jeder, der sich eine Drohne mit Kamera kauft, einfach zur Besichtigung seiner Immobilie aus der Luft abheben. Der deutsche Gesetzgeber hat zum 31.12.2020 eine EU-Richtlinie umgesetzt. Danach gelten für den Einsatz von Geräten über 250 Gramm unter anderem folgende Regeln:
- der Drohnenpilot muss über 16 Jahre sein
- Einführung des „Drohnenführerscheins“: dafür muss der Drohnenpilot sich beim Luftfahrtbundesamt (LBA) registrieren und einen Online-Test absolvieren.
- auf der Drohne muss eine gut sichtbare Plakette mit der vergebene Registrierungs-ID angebracht werden.
- bei professionellen Geräten ist eine spezielle Haftpflichtversicherung vorgesehen, ebenso ist ein „EU-Fernpiloten-Zeugnis“ nötig.
- Wer sich nicht an die Regeln hält, der muss mit Bußgeldern in drei- bis vierstelliger Höhe rechnen. Handelt es sich dabei um eine Gefährdung des Luft-, Bahn-, Straßen- oder Schiffsverkehrs, kann das als Straftat verfolgt werden.
Preise abhängig vom Dienstleistungsumfang
Die Preise für einen professionellen Drohnenfotografen oder einen Vermesser hängen immer ab vom Umfang der gewünschten Dienstleistungen. Bei den Fotografen beginnt die reine Luftaufnahme bei 250 Euro. Ebenso sind Vermessungsdienstleistungen abhängig vom Umfang. Die Ermittlung der nachbarschaftlichen Gebäudehöhen für die Baugenehmigung zur Dachaufstockung kostet rund 350 Euro. Bei umfangreichen Dienstleistungen mit anschließender 3D Modellierung sind oft mehrere tausend Euro fällig.