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Geld verdienen mit Werbung auf der Hausfront

Mit Werbeflächen an Haus- oder Giebelfronten können Immobilienbesitzer sich eine zusätzliche Einnahmequelle sichern. Dafür muss die Lage stimmen und eine behördliche Genehmigung vorliegen.

In vielen Metropolen gehören riesige Werbebanner an Hausfronten oder vor Baugerüsten mittlerweile zum Stadtbild. Man findet künstlerisch gestaltete Motive, ebenso klassische Werbeplakate mit rein kommerziellem Nutzen. Für Haus- oder Grundstücksbesitzer sind diese Werbeformate eine interessante Einnahmequelle zusätzlich zu den Mieterträgen.

Behördliche Genehmigung erforderlich

Werbeanlagen gelten als „ortsfeste Einrichtung“. Deshalb muss der Hausbesitzer vor der Installation einer Werbung eine behördliche Genehmigung einholen. Meistens ist die jeweilige Baubehörde zuständig. Oft prüft auch das Straßen- und Grünflächenamt, ob der Verkehr beeinträchtigt wird.

Die Ämter erlauben Hauswerbung nur in einem Mischgebiet von Gewerbe und Wohnen. Wenig Chancen zum Zusatzverdienst haben Eigentümer von Häusern in reinen Wohngebieten. Auch bei Gebäuden, die unter Denkmalschutz stehen, ist keine Werbung zulässig.

Auf die Lage kommt es an

Verantwortlich für die Anmietung von Werbeflächen sind Werbe- und Mediaagenturen. Zum Teil recherchieren diese selbst die Standorte und nehmen dann Kontakt zum Eigentümer auf. Ob ein Haus oder ein Grundstück infrage kommt, ist abhängig von der Lage. Interessant für die Werbewirtschaft sind die Innenstädte sowie stark frequentierte Straßen.

Die Werbung sollte den Zugang zum Haus nicht beeinträchtigen. Sie sollte außerdem gut sichtbar sein. Bäume und anderen Objekten dürfen die Werbung nicht verstellen. Die Agenturen prüfen den Standort und beurteilen ihn nach Frequenz und Kaufkraft. Ist die vorgefundene Fläche attraktiv, kümmern sich die Anbieter oft selbst um die behördliche Genehmigung. Sie übernehmen dann auch die fachgerechte Installation und die Kosten dafür. Die Mieten für die Werbefläche sind stark abhängig vom Standort. Es ist möglich, drei bis vierstellige Mieterträge im Jahr zu erzielen.

Unterschiedliche Formate

Bei den Werbeformaten gibt es eine große Bandbreite. Dazu zählen:

  • frei stehende Werbeanlagen mit Monofuß oder auch als Turm an besonders stark frequentierten Straßen.
  • Werbeanlagen mit Rahmen, die verfügbare Fläche sollte circa 3,80 x 2,80 Meter sein.
  • Megaposter und BlowUps. Diese finden sich in Städten ab 100.000 Einwohnern und vor allem in Großstädten. Voraussetzung ist eine Fläche von 80 – 100 qm an einer Hauswand oder einem Baugerüst.

Spektakuläre Bildgiganten

Die Anzahl der Megaposter hat in der letzten Zeit in den Großstädten stark zugenommen. Sie sind aufgespannt vor Baugerüsten und können deren Anblick mit attraktiven Motiven verschönern. Vor den meisten Gerüsten muss aus Sicherheitsgründen immer ein Netz gespannt werden. Darauf drucken die Agenturen die übergroßen Werbebilder.

Die gigantischen Bildflächen sind sehr wirkungsvoll und deshalb äußerst attraktiv für die Werbewirtschaft. Viele Hauseigentümer in Innenstadtlagen sehen darin eine neue Einnahmequelle, um zum Beispiel die Finanzierung der Fassadensanierung zu unterstützen.

Eindämmung der Werbeflut

Die Installation der spektakulären Megaposter zieht auch Probleme nach sich. Städtische Behörden sehen das Stadtbild zunehmend beeinträchtigt und versuchen verstärkt, die Werbeflut einzudämmen. In Berlin zum Beispiel dürfen vor einem Baugerüst die Megaposter nur noch bis zu sechs Monate lang hängen.

Ist das Haus bewohnt, sind auch die Mieter nicht begeistert. Sie fordern gerne Mietminderung ein, wenn die Wohnung durch die Maßnahme verdunkelt wird. In der Nacht fühlen sich die Hausbewohner gestört durch das grelle Halogenlicht, mit dem die Bildgiganten angestrahlt werden.

LED statt Neon

Lichtwerbung durch Neonröhren an Hausfronten ist heute ein Stück Nostalgie, ersetzt wird durch LED-Werbung. Bei dieser Art der Werbung kann die Werbewirtschaft auf großen Monitorflächen wechselnde Motive oder Videos Clips abspielen. Die LED-Werbung gilt als einschneidende bauliche Veränderung. Sie bedarf deshalb der Genehmigung durch das zuständige Bauamt.