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Grundsteuererklärung: Die Zeit drängt 

Die Frist zur Abgabe der Feststellungserklärung für die neue Grundsteuer endet in wenigen Tagen. Und noch immer haben erst rund die Hälfte aller Eigentümer und Vermieter die Unterlagen eingereicht. Das zeigt auch eine Umfrage unter unseren Nutzern. Das passiert, wenn Du die Frist verstreichen lässt. 

 

Keine Abgabe mehr über Elster 

Wer noch keinen Elster-Zugang hat, muss die Grundsteuererklärung auf anderem Weg einreichen. Eigentümer müssen den Zugang bei Elster beantragen und erhalten die Zugangsdaten anschließend per Post. Das braucht Zeit, die Du nicht mehr hast. 

In manchen Bundesländern ist die Abgabe per Formular möglich. Das soll einfacher sein, als die Elster-Registrierung, ist aber dennoch aufwendig und auch nicht überall und nur in Ausnahmefällen möglich. 

Steuerberater sind schon lange Landunter. Findest Du dennoch jemanden, der die Abgabe der Feststellungserklärung für Dich übernimmt, musst Du tief in die Tasche greifen. Besser ist da das Tool von Vermietet.de. Hast Du Deine Daten bereits in Deinem Account eingegeben, übernimmt sie das Tool automatisch. Du musst nur noch wenige weitere Daten ergänzen. Entscheidest Du Dich dafür, Vermietet.de Premium für zwölf Monate abzuschließen, ist das Grundsteuertool sogar kostenlos. 

 

Wie reagieren die Bundesländer auf Fristversäumnis? 

Schaffst Du es nicht rechtzeitig, die Grundsteuererklärung bei Deinem Finanzamt einzureichen, musst Du erstmal nur mit einem Erinnerungsschreiben rechnen. Mahngebühren werden später fällig. Das handhabt aber jedes Bundesland unterschiedlich. Hier eine Übersicht: 

Baden-Württemberg, Bremen, Niedersachen und Rheinland-Pfalz versenden ein Erinnerungsschreiben. In diesem wird ein neuer Abgabetermin genannt. Lässt Du auch diesen verstreichen, werden Verspätungszuschläge und Zwangsgelder festgesetzt. 

Ebenfalls ein Erinnerungsschreiben bekommst Du in Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen. Diese Bundesländer haben bisher jedoch noch keine näheren Angaben gemacht, wann weitere Maßnahmen und somit Versäumnisgebühren eintreten werden. 

Bayern gewährt eine Fristverlängerung nur in begründeten Einzelfällen und auf Antrag. Hier werden Verspätungszuschläge und andere Maßnahmen fällig in Abhängigkeit der neuen Abgabefrist. 

In Hamburg wird ein Zwangsgeld mit einem Schreiben angekündigt. Wann mit einem solchen Schreiben zu rechnen ist, ist bislang noch unklar. 

 

Was passiert nach dem Erinnerungsschreiben? 

Reagierst Du auch nach dem Erinnerungsschreiben nicht, drohen Verspätungszulagen von 25 Euro pro Monat und Zwangsgelder bis zu 25.000 Euro. Ob das wirklich so durchgesetzt wird, ist noch nicht abzusehen. Viel schlimmer ist, dass Du dann vom Finanzamt geschätzt wirst.

Eine Schätzung ist immer zu Deinem Nachteil. Du wirst mehr Steuer zahlen müssen, als wenn Du Dir vorab die Arbeit gemacht hättest, alle Unterlagen einzureichen. Darüber hinaus wird die neue Grundsteuer-Höhe auf sieben Jahre festgesetzt. Du zahlst also viele Jahre mehr als notwendig. 

Auch für Vermieter ist eine Schätzung nicht empfehlenswert. Als Vermieter holst Du Dir die Kosten für die Grundsteuer über die Betriebskostenabrechnung zurück. Versäumnisgebühren oder Zwangsgelder darfst Du nicht umlegen. Doch was passiert, wenn Du aufgrund einer Schätzung zu viele Steuern zahlst und Deine Mieter die Summe anfechten? Den Stress solltest Du Dir sparen. 

 

Experten empfehlen Einspruch 

Joachim Beck, Leiter der Steuerabteilung des Immobilienverbandes IVD, befürchtet, dass mindestens zwei Drittel der abgegebenen Erklärungen falsch seien. Er benennt die Berechnung der Wohnfläche als die größte Fehlerquelle. Viele geben zu viel an, da sie nicht wissen, dass nicht alle Räume bei der Erklärung angegeben werden müssen. 

Nur Räume, die zu Wohnzwecken genutzt werden, zählen zur Wohnfläche. Keller und Dachboden gehören zum Beispiel nicht dazu. Auch Balkone und Terrassen werden nur zu einem Viertel angegeben, Treppen mit mehr als drei Stufen gar nicht und Räume mit weniger als zwei Metern Deckenhöhe nur zur Hälfte. 

Experten empfehlen, vorsorglich Einspruch einzulegen, sobald der Grundsteuerbescheid eintrudelt. Das gibt Dir Zeit, die Wohnfläche noch einmal zu korrigieren. Für den Einspruch hast Du einen Monat Zeit. Danach bleibt nur noch die Anfechtung des Bescheids. Das ist jedoch aufwendig und kostenintensiv.