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Bundesrat hat Wohngeldreform zugestimmt

Headerbild: ©Bundesrat

Der Bundesrat hat am 25. November 2022 der Wohngeldreform zugestimmt. Nun können ab Januar 2023 deutlich mehr Menschen Zuschüsse zur Miete beziehen. Wohngeldempfänger sollen zusätzlich bis Ende des Jahres einen weiteren Heizkostenzuschuss erhalten.

Der von der Bundesregierung geplanten Ausweitung des Wohngelds hat der Bundesrat am 25. November 2022 zugestimmt. Damit ist einer der größten Wohngeldreformen in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Ab dem 1. Januar 2023 werden statt der bislang 600.000 rund 1,4 Millionen Menschen dazu berechtigt sein, das neue WohngeldPlus zu beziehen. Damit unterstützt die Bundesregierung insgesamt 4,5 Millionen Menschen bei den Kosten fürs Wohnen. Nicht nur erhalten deutlich mehr Menschen Wohngeld. Auch erhöht sich der Betrag von durchschnittlich 190 Euro auf maximal 370 Euro im Monat.

Wohngeld können in Deutschland Geringverdiener beantragen, die keine Sozialleistungen beziehen. Dazu gehören zum Beispiel Arbeitnehmer, die nur den Mindestlohn verdienen, ebenso Alleinerziehende und Renter. Alleine 48 Prozent aller Wohngeldbezieher sind Renter.

Tipp

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Wer herausfinden möchte, ob er Anspruch auf Wohngeld hat, der findet auf der Internetseite des Bundesbaumisteriums den WohngeldPlus-Rechner. Beantragen muss ein Mieter das Wohngeld beim zuständigen Wohngeldamt der Gemeinde.

Zusätzlicher Heizkostenzuschuss an Wohngeldempfänger

Zusätzlich zum Wohngeld erhalten rund zwei Millionen Menschen für die Heizperiode von September bis Dezember 2022 einen weiteren, zweiten Heizkostenzuschuss:

  • eine Person: 415 Euro
  • zwei Personen: 540 Euro
  • jede weitere Person: zusätzlich 100 Euro
  • berechtigte Azubis, Schülerinnen, Schüler und Studierende: 345 Euro

Den Zuschuss sollen die Länder möglichst noch vor Jahresende auszahlen. Die Bundesregierung hatte in diesem Jahr bereits einen ersten Heizkostenzuschuss ausgezahlt an Wohngeldempfänger sowie Auszubildende und Studierende, die Bäfög erhalten.

Wohngeld muss individuell berechnet werden

Das Wohngeld berechnet sich nach der Höhe der Miete sowie nach der Anzahl der Menschen, die in einem Haushalt leben. Die Zahlungen werden von den zuständigen Behörden individuell berechnet. Das Ergebnis kann deshalb stark von den Durchschnittswerten abweichen.

Kritik an dem neuen WohngeldPlus war im Vorfeld vor allem wegen des enorm hohen Verwaltungsaufwands geäußert worden. Experten rechnen nun mit einer Flut an Anträgen, die die Behörden überlasten wird. Die Betroffenen müssen deshalb mit langen Wartezeiten rechnen.