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Indexmiete: Keine Mehrheit für die Deckelung im Bundesrat

Headerbild: © Bundesrat

Zur Indexmiete gab es Initiativen der Landesregierungen in Hamburg und Bayern. In der letzten Sitzung des Bundesrats in diesem Jahr fand die Deckelung der Indexmiete keine Mehrheit. Der Vorschlag Bayerns zur Änderung bei den qualifizierten Mietspiegeln empfiehlt die Ländervertretung.

Der Bundesrat verabschiedete in seiner letzten Sitzung des Jahres am 16. Dezember ein umfangreiches Paket von insgesamt 31 Gesetzen. Mit auf der Tagesordnung standen auch zwei Länderinitiativen zum Thema Indexmiete. Die Landesregierungen in Bayern und Hamburg hatten unterschiedliche Gesetzentwürfe vorgelegt, um Mieterinnen und Mieter vor dem uferlosen, inflationsbedingten Anstieg der Mieten zu schützen.

Anna Gallina, Senatorin für Justiz und Verbraucherschutz, Hamburg: „Bei stark steigenden Verbraucherpreisen müssen wir die Menschen besser vor dem uferlosen Anstieg der Indexmieten schützen. Eine wirksame Kappung ist hier dringend notwendig. Dass die Lebenshaltungskosten jetzt explodieren, belastet viele Menschen bereits stark. Gleichzeitig besteht die Gefahr, dass überproportional erhöhte Indexmietpreise in die Mietenspiegel einfließen und auch die übrigen Mieten in die Höhe treiben. So sinnvoll Indexmieten sonst auch sein können – wir brauchen jetzt einen wirksamen Schutzmechanismus. Ohne entsprechende Änderung droht eine weitere Preisspirale auf dem Wohnungsmarkt.“

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Keine Mehrheit für die Begrenzung der Indexmiete auf jährlich maximal 3,5 Prozent

Der Hamburger Senat forderte, dass Indexmieten im Jahr nur noch 3,5 Prozent steigen dürfen. Gleichzeitig solle im Falle einer Deflation eine Grenze für das Absenken der Miete festgelegt werden. Verhindern wollte die Landesregierung mit dieser Deckelung der Indexmiete auch, dass diese Auswirkung auf die Preisbildung des Mietmarkts haben und die Mietspiegel in die Höhe treiben. Der Vorschlag aus Hamburg für die Begrenzung der Mieterhöhung bei Indexmietverträgen fand im Bundesrat keine Mehrheit.

Bundesrat empfiehlt qualifizierte Mietspiel vom Verbraucherindex abzukoppeln

Bayern hat ebenfalls eine Initiative zum Thema Mieterhöhung eingebracht. Die Mietererhöhung bei der Indexmiete soll nicht begrenzt werden. Stattdessen fordern die Bayern, dass die qualifizierten Mietspiegel unabhängig vom Verbraucherindex anhand eines Mietpreisindex angepasst werden. Dieser soll deutlich unter der Inflationsrate liegen und die durchschnittliche Preisentwicklung auf den Mietmärkten abbilden. Damit will die Landesregierung in Bayern verhindern, dass Mieter doppelt belastet werden. Zum einen durch den massiven Anstieg der Betriebskosten, verursacht durch die Energiepreisexplosion. Zusätzlich käme ein deutliches Anwachsen der Miete durch Mieterhöhungen hinzu. Die Initiative aus Bayern empfiehlt der Bundesrat und hat seine Entschließung an die Bundesregierung weitergeleitet. Feste Fristen für das Gesetzgebungsverfahren gibt es derzeit keine.

Mieterbund fordert Verbot der Indexmiete

Der Mieterbund meint, dass in Hamburg und Berlin derzeit 50 Prozent der Neumietverträge Index- oder Staffelmietverträge sind. Ebenso behauptet Mieterbund Geschäftsführerin Melanie Weber Moritz, dass in diesem Jahr Vermieter aufgrund der Indexmiete Mieterhöhungen von 30 bis 40 Prozent realisiert haben. Der Mieterbund fordert deshalb ein komplettes Verbot der Indexmieten sowie eine Kappungsgrenze für Bestandsmieter mit Indexmietverträgen. Dann sollen auch bei Indexmietverträgen Mieterhöhungen von maximal 11 Prozent zulässig sein.

Nur einige wenige Vermieter haben eine Indexmiete vereinbart

Bislang sind wenig belastbare Zahlen veröffentlicht, wie hoch die Anzahl der Indexmietverträge überhaupt ist. Wir haben deshalb im Jahr 2022 eine Umfrage unter den Nutzern von Vermietet.de durchgeführt. Die Umfrage basiert auf 50.000 Mietverträgen. Das Ergebnis zeigt: Nur eine kleine Minderheit von Vermietern hat eine Indexmiete vereinbart. Über zwei Drittel aller Mietverträge lassen nur eine Mieterhöhung nach der ortsüblichen Vergleichsmiete zu.

 

Indexmiete

© Vermietet.de, Datengrundlage 50.000 Mietverträge