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Wasserversorgung in Mietwohnungen: Wenn das Wasser nicht so fließt wie es soll 

Das Badezimmer ist einer der wichtigsten Räume einer Wohnung. Gleichzeitig kommt es hier am häufigsten zu Problemen, die meistens der Vermieter beheben muss. Was Du tun musst, wenn der Wasserdruck zu gering ist, es kein Warmwasser gibt oder braunes Wasser aus den Leitungen kommt, zeigen wir Dir hier. 

 

Wasser ist existenziell 

Zu geringer Wasserdruck ist nicht nur ärgerlich, es kann auch ein Zeichen dafür sein, dass etwas in den Leitungen nicht stimmt. Gleiches gilt, wenn die Warmwasserverteilung im Haus nicht funktioniert oder gar komplett ausfällt. Braunes Wasser ist nicht zwangsläufig gesundheitsschädlich, aber schön auf gar keinen Fall. 

Melden Deine Mieter ein Problem mit dem Wasser, solltest Du schnell tätig werden. So kannst Du nicht nur die Schäden beheben, sondern auch eine Mietminderung verhindern. 

 

Geringer Wasserdruck: mögliche Ursachen 

Kommt das Wasser nur tröpfchenweise aus dem Hahn, sollte zunächst nach der Ursache geforscht werden. Nicht selten handelt es sich lediglich um kleinere Verkalkungen, die der Mieter selbst reinigen kann. 

Achtung

Achtung

Mietminderung möglich:

Ist der Wasserdruck konstant zu gering, dürfen Mieter die Miete um bis zu 20 Prozent kürzen – auch rückwirkend.

Reicht das nicht aus, könnte ein verstopfter Feinfilter im Keller die Ursache sein. Der Filter sorgt dafür, dass Schmutzpartikel aus dem Wasser gefiltert werden, bevor es in die Hausleitung einläuft. Wird der Filter nicht regelmäßig gewartet und ausgetauscht, sammelt sich der Dreck und das Wasser kann nicht mehr richtig fließen. 

Ist der Druck nur zeitweise zu gering, kann es daran liegen, dass gerade mehrere Haushalte gleichzeitig Wasser zapfen: in einer der zwei Wohnungen wird geduscht, während in einer anderen die Waschmaschine läuft und gleichzeitig das Geschirr gespült wird. Dieses Phänomen tritt vorwiegend im Sommer auf, wenn sich die Hausbewohner mehrfach in der Dusche abkühlen. 

Ist das der Fall, wird der Druck nicht gleichmäßig auf die Geschosse verteilt. Auch dann musst Du für Abhilfe sorgen. Ein Techniker prüft, ob die Pumpe ordnungsgemäß funktioniert oder das Problem bereits bei den Wasserwerken zu finden ist. Diese schicken das Wasser je nach Höhe des Gebäudes mit entsprechendem Druck los. Dabei wird folgende Berechnung zugrunde gelegt: 

Ebenerdige Gebäude werden mit 2 bar beliefert. Pro Etage kommen 0,35 bar dazu. 

  • Gebäude mit EG und 1. OG: 2,35 bar
  • Gebäude mit EG und 2. OG: 2,70 bar
  • Gebäude mit EG und 3. OG: 3,05 bar
  • Gebäude mit EG und 4. OG: 3,40 bar
  • Und so weiter 

 

Vermieter müssen konstant für warmes Wasser sorgen

Neben dem Wasserdruck sind Vermieter auch für die Warmwasserversorgung zuständig. Jede Mietwohnung muss durchgehend warmes Wasser haben – unabhängig von Jahres- oder Tageszeiten. Die Wassertemperatur muss dabei mindestes 40 bis 50 Grad Celsius betragen. 

Nach einem Urteil des Amtsgerichts Schöneberg muss nach spätestens zehn Sekunden das Wasser eine Temperatur von 45 Grad erreicht haben. Erreicht das Wasser auch nach längerem Ablauf keine 40 Grad, liegt ein Mangel vor, der Deinen Mieter zur Mietkürzung berechtigt (AG Schöneberg, 102 C 55/94). 

Meldet Dein Mieter eine zu geringe Wassertemperatur, musst Du einen Techniker schicken, der sich umgehend um das Problem kümmert. Das gilt auch für Wochenenden und Feiertage. Die Kosten musst Du selbst tragen. Das ist unabhängig davon, ob der Mieter einen Durchlauferhitzer hat oder das Wasser über eine zentrale Warmwasseranlage erwärmt wird. 

 

Braunes Wasser ist mehr als nur unschön anzusehen 

Achtung

Achtung

In seltenen Fällen liegt die Ursache von braunem Wasser bei den Wasserversorgern. Dennoch bist Du als Vermieter in der Verantwortung und musst ggf. eine Mietminderung hinnehmen.

Braunes Leitungswasser deutet auf einen zu hohen Eisengehalt im Wasser hin. Die Rohre rosten und verfärben dann das Wasser. Braunes Wasser ist zwar selten gesundheitsschädlich, dennoch musst Du als Vermieter handeln. Rostige Rohre müssen ersetzt werden, bevor es zu einem Rohrbruch kommt. Die Kosten darfst Du nicht auf Deine Mieter umlegen. 

Besteht das Problem nur kurzzeitig, zum Beispiel, weil der Mieter längere Zeit abwesend war, reicht es aus, wenn der Mieter das Wasser einige Minuten laufen lässt, bis es wieder klar ist. Dann ist auch keine Mietminderung möglich. 

Bleibt das Wasser jedoch dauerhaft verfärbt, handelt es sich um einen Mietmangel, der gemäß § 536 BGB eine Minderung der Kaltmiete rechtfertigt. Die Höhe bemisst sich dabei unter anderem an der Ursache: 

  • Bis zu 10 Prozent Mietminderung sind möglich, wenn das Wasser lediglich braun verfärbt ist. 
  • Bis zu 15 Prozent Mietminderung sind möglich, wenn der Eisengehalt über dem Grenzwert von 0,2 Milligramm pro Liter liegt.