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11 Tipps – Was dürfen Handwerker in der Wohnung?

Du hast Handwerker beauftragt. Wir sagen Dir, was die Arbeiter in der Wohnung tun und lassen dürfen.

1. Schuhe ausziehen

Schuhe in der Wohnung ausziehen oder nicht, ist hierzulande eine Glaubensfrage. Bei Besuch des Handwerkers zählen weder Glaube noch Gepflogenheiten. Die Regelung ist eindeutig: Dem Handwerker ist es offiziell nicht erlaubt, seine Schuhe auszuziehen. Er muss für das Ausführen bestimmter Arbeiten sogar spezielle Sicherheitsschuhe tragen. Zieht der Handwerker freiwillig aus Höflichkeit seine Schuhe aus, dann liegt das in seiner eigenen Verantwortung.

Hast Du einen Mieter, der besonderen Wert auf eine saubere Wohnung legt und von jedem Besucher verlangt, die Schuhe auszuziehen? Dann kannst Du dafür sorgen, dass die Arbeitsfläche sowie die Laufflächen in der Wohnung mit Malervlies oder Folie ausgelegt sind. Ebenso kannst Du den von Dir beauftragten Arbeiter auffordern, Überzieher aus Plastikfolie zu tragen, um empfindliche Böden zu schützen und keinen Dreck in die Wohnung hineinzutragen.

2. Dreck wegmachen

Wo gehobelt wird, da fallen Späne. Bei allen Arbeiten fällt auch immer Dreck an, zum Beispiel Staub beim Bohren in den Wänden oder Schutt beim Einbau neuer Fenster und Türen. Auch hier ist die Grenze zwischen Anstand und Pflicht fließend. Viele Handwerker machen selbstverständlich von sich aus den Dreck weg. Allerdings müssen sie dabei nicht eine penible Grundreinigung der Wohnung durchführen. Bei der Entsorgung von größeren Mengen von Schutt oder anderen Bauabfällen werden viele Firmen die Entsorgung extra berechnen. Denn dabei können zusätzlichen Kosten für die Deponie oder Sondermüll anfallen. Entscheidend ist hier immer, was in der Leistungsbeschreibung im Angebot vereinbart wurde.

3. Verpackungsmüll und Altgeräte mitnehmen

Anfallenden Verpackungsmüll müssen Handwerker immer mitnehmen. Werden in der Wohnung Technik oder Objekte erneuert, solltest Du vereinbaren, dass der Handwerker die Altgeräte fachgerecht entsorgt.

Grundsätzlich besteht für die Entsorgung von Abfällen im Handwerk ein umfangreicher Rechtsrahmen. Vielfach gibt es sogar Dokumentationspflichten. Das Abfallrecht unterliegt wie das Mietrecht ständigen Änderungen. Bei Fragen geben die Umweltberater der Handwerkskammern oder der Fachverbände Auskunft.

4. Pünktlich erscheinen

Oft ist es nicht einfach, einen Termin mit Deinem Mieter zu verabreden, um eine Reparatur auszuführen. Mieter müssen arbeiten oder haben andere Verpflichtungen. Deshalb ist es besonders ärgerlich, wenn der Handwerker nicht pünktlich oder gar nicht erscheint.

Es kommt auch vor, dass die Mieter extra Urlaub nehmen, damit sie zum Handwerkertermin in der Wohnung sind. Erscheint der Handwerker nicht, kann der Mieter keinen Verdienstausfall oder Schadenersatz geltend machen. Da es sich um Freizeit handelt, bewerten die Gerichte das nicht als Schaden.

Als Faustregel gilt, dass eine Verspätung des Handwerkers von rund 15 Minuten akzeptabel ist. Kommt er viel später oder gar nicht, kannst Du auf einen neuen Termin bestehen. Du solltest dann darauf achten, dass Du die Anfahrtspauschale nicht erneut zahlen musst.

5. Ruhezeiten einhalten

Handwerksarbeiten sind immer auch mit Lärm verbunden. Dabei müssen sich Arbeiter an die Ruhezeiten halten. Die sind in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. Manche Gemeinden und Kommunen haben sogar eigene Ruhezeiten festgelegt. In der Regel sind folgende Zeiten einzuhalten:

  • An Werktagen dürfen die Handwerker zwischen 6 und 22 Uhr arbeiten.
  • Die Nachtruhe ist zwischen 22:00 Uhr und 6 einzuhalten.
  • An Sonn- und Feiertagen darf nicht gearbeitet werden.

Eine offizielle, bundesweit gültige Reglung für die Mittagsruhe gibt nicht. Handwerker dürfen deshalb grundsätzlich – solange keine regionale Sonderreglung existiert – auch in der Mittagszeit arbeiten.

Kommt es zu einer längeren, regelmäßigen Lärmbelästigung auch anderer Mieter durch die Arbeiten im Haus, können diese unter Umständen Mietminderung geltend machen. Dazu muss ein Nachweis über die Belästigung durch ein Lärmprotokoll mit der Messung der Dezibel Werte erfolgen.

Eine Ausnahme sind Notsituationen. Muss zum Beispiel in der Nacht ein Rohrbruch beseitigt werden, bleibt dem Mieter nichts anderes übrig, als den damit verbundenen Lärm in Kauf zu nehmen.

6. Handwerker allein in der Wohnung arbeiten lassen

Das Amtsgericht Lichtenberg (AG Berlin-Lichtenberg, Urteil vom 4. April 2014, Az: 18 C 366/13) hat in einem Urteil festgelegt, dass Mieter Termine tagsüber akzeptieren müssen. Hat der Mieter keine Zeit, kannst Du mit ihm vereinbaren, den Schlüssel zu übergeben und den Handwerker allein in der Wohnung arbeiten zu lassen. Studien zufolge lassen rund 49 Prozent aller Bewohner die Handwerker unbeaufsichtigt in der Wohnung arbeiten. Rund drei Prozent haben damit schlechte Erfahrungen gemacht.

Eine optimale Lösung ist die Schlüsselübergabe an eine andere Person aber nicht. Man sollte den Handwerker zumindest kennen und dabei ein bereits bestehendes Vertrauensverhältnis aufgebaut haben. Wertsachen sollte man nicht in der Wohnung liegen lassen. Nachteilig ist auch, dass wenn der Handwerker allein in der Wohnung arbeitet, niemand Kontrolle darüber hat, wie lange er überhaupt beschäftigt ist. Auf der anschließenden Rechnung musst Du ihm dann bei der Auflistung der Stundenzahlen vertrauen.

7. Barzahlung verlangen

Barzahlungen werden manchmal von Handwerkern verlangt. Vor allem Notdienste, die zur schnellen Behebung eines Schades anrücken, fordern meistens die sofortige Bezahlung.

Renovierungs-, Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen kannst Du bei Deiner Einkommensteuerklärung als Werbungskosten geltend machen. Ohne Rechnung und Nachweis der Zahlung verlierst Du diesen Steuervorteil. Eine Quittung reicht nicht aus. Verlange immer eine ordnungsgemäße Rechnung mit folgenden Angaben:

  • Name der Firma
  • Steuernummer
  • Rechnungsdatum
  • Leistungsdatum
  • Arbeitskosten
  • Fahrtkosten
  • Materialkosten
  • Rechnungsbetrag
  • Mehrwertsteuer

Wenn Du den Handwerker bar bezahlst, verlierst Du nicht nur Deinen Steuervorteil. Du riskierst auch den Verdacht, Schwarzarbeit zu begünstigen.

8. Rauchen und Bier trinken in der Wohnung

Du hast in Deinem Haus oder Deiner Wohnung das Hausrecht. Deswegen kannst Du dem Handwerker verbieten, Alkohol zu trinken oder zu rauchen. An Orten wie dem Heizungskeller stellt das Rauchen sogar eine Gefahr dar. An sich reicht das Hausrecht, um die ungebetene Qualmerei zu untersagen. Zusätzlich kannst Du Dich auf das Nichtrauchergesetz beziehen. Das unterbietet das Rauchen in öffentlichen Räumen wie Bahnhöfen, Flughäfen, Gaststätten und auch am Arbeitsplatz.

9. Getränke und Essen verlangen

Die Handwerker müssen nicht beköstigt werden. Das müssen weder Dein Mieter noch Du als Vermieter übernehmen. Verlangt der Handwerker nach einem Schluck Wasser in der Hitze des Sommers, sollte man ihm dies nicht verweigern. Ob man eine Cola, Kaffee oder eine Limonade anbietet, ist Ermessenssache. Ein freundlicher, netter Umgang wie mit einem Gast ist eine höfliche Geste, die der Handwerker zu schätzen weiß.

10. Hilfe einfordern

Mieter müssen den Handwerker in die Wohnung lassen und die Arbeiten erdulden. Sie müssen aber nicht aktiv an den Arbeiten mitwirken. (BGH, Urteil v. 15.04.15, Az. VIII ZR 281/13). Das bedeutet auch, dass der Mieter nicht anpacken muss, um Möbel zu verrücken oder abzumontieren. Auch muss er nicht beim Tagen von schweren Gegenständen helfen.

Viele Mieter möchten nicht, dass fremde Personen mit ihren persönlichen Einrichtungsgegenständen umgehen. Dann dürfen sie auf freiwilliger Basis beim Wegräumen von Möbeln oder anderen Arbeiten mitwirken. Es kann auch in Ordnung sein, wenn jemand dem Arbeiter eine Leiter oder einen Eimer zum Ablassen des Wassers bei der Reparatur des Siphons zur Verfügung stellt.

11. Parkplatz stellen

Oft sind Sanitärhandwerker, Heizungsbauer oder Tischler darauf angewiesen, direkt am Einsatzort ihren Transporter zu parken. Sie müssen sperrige Werkzeuge oder zu montierende Gegenstände in die Wohnung bringen. Auch wenn Du Parkplätze anbietest, musst Du für den Handwerker nicht einen Stellplatz freiräumen.

In den vielen Städten können Handwerker Parkausweise beantragen. Die Ausweise haben eine bestimmte Gültigkeitsdauer. Das wird im Einzelnen von den Behörden vor Ort geregelt. Damit dürfen die Firmen an vielen Stellen parken, wo das sonst untersagt ist.

Du kannst auch eine Haltverbotszone einrichten. Dafür benötigst Du meistens eine amtliche Vorlaufzeit für den Antrag. Außerdem berechnen viele Gemeinden eine Gebühr.