In den meisten Standard-Mietverträgen ist vereinbart, dass die Wohnung beim Auszug besenrein zu übergeben ist. Was genau besenrein aber bedeutet, steht nicht detailliert drin. Daher gibt es bei der Übergabe immer wieder Streitigkeiten zwischen Mietern und Vermietern. Hier erfährst Du, was genau besenrein meint und wie Dein Mieter die Wohnung übergeben muss.
Was bedeutet besenrein?
Eine Definition, was besenrein bedeutet, bietet der Bundesgerichtshof (BGH). Gemäß eines Grundsatzurteils heißt „besenrein“, dass Mieter die Mietsache von groben Verschmutzungen zu befreien haben (Az.: VIII ZR 124/05). Grobe Verschmutzungen sind zum Beispiel Spinnweben und Kalkablagerungen, aber auch das Entsorgen von Essensresten gehört dazu.
Der Mieter muss vor der Übergabe also schlicht mit dem Staubsauger oder einem Besen durch die Wohnung gehen, Fliesen feucht abwischen sowie Staub und Kleberreste entfernen. Eine gründliche Reinigung ist nicht erforderlich. Ebenso wenig wie das Fensterputzen. Schränke müssen ausgeräumt sein. Das gilt insbesondere für Kühlschränke, wenn diese Teil der Mietsache sind. Abtauen ist wiederum nicht notwendig.
Ebenfalls von der besenreinen Reinigung ausgenommen sind Balkone und Terrassen: Eventuell vorhandenes Unkraut muss nicht beseitigt werden (AG Schleiden Az.: 2 C 258/99).
Die besenreine Übergabe der Mietwohnung ist unabhängig von etwaigen Schönheitsreparaturen oder Renovierungen, zu denen Dein Mieter gegebenenfalls verpflichtet ist. Auch der Rückbau von baulichen Veränderungen gehört nicht dazu, ist aber ebenso Pflicht des Mieters, sofern nichts anderes vereinbart wurde. Hat Dein Mieter beispielsweise einen Teppich verlegt, muss dieser entfernt werden und der darunter liegende Boden gefegt übergeben werden.
Wird die Wohnung mit Teppichboden vermietet, reicht das Staubsaugen aus. Flecken, die über das übliche Maß hinausgehen (beispielsweise Rotweinflecken) müssen entfernt werden. Bei der Vermietung von Wohnungen mit Teppichböden bietet sich eine Klausel im Mietvertrag an, die eine Grundreinigung des Bodens mit geeigneten Reinigungsmitteln enthält, um die Wohnung besser neu vermieten zu können (BGH Az.: XII ZR 15/0).
Nikotinablagerung sind häufig Streitthema
Das Rauchen in der Mietwohnung führt oft zu Streitigkeiten. Grundsätzlich darfst Du Deinem Mieter das Rauchen aber nicht verbieten. Gemäß BGH-Urteil gehört Rauchen zum vertragsgemäßen Gebrauch der Mietsache (Az.: VIII ZR 124/05).
Bei einer wirksamen Renovierungsklausel muss der Mieter vergilbte Wände neu streichen. Andernfalls gilt auch hier die besenreine Übergabe. Nikotinablagerungen muss der Mieter dann nicht entfernen. Lediglich exzessives Rauchen kann den Mieter schadensersatzpflichtig machen. Und zwar dann, wenn die Rauchspuren nicht durch Malerarbeiten beseitigt werden können (BGH Az.: VIII ZR 37/07).
Checkliste zur besenreinen Übergabe
Wohnräume:
- Fußboden gefegt?
- Teppichboden gesaugt?
- Spinnweben und grober Staub entfernt?
- Aufkleber, Fensterfolien und Kleberreste entfernt?
Badezimmer:
- Fliesenspiegel grob gesäubert?
- Boden gefegt?
- Kalkablagerungen entfernt?
- Badewanne, Dusche und Waschbecken von grobem Schmutz befreit?
- Toilette gereinigt?
Küche:
- Einbauschränke geleert sowie innen und außen gereinigt?
- Fliesenspiegel grob gesäubert?
- Fußboden gefegt?
- Kalkablagerungen entfernt?
- Essensreste aus dem Kühlschrank beseitigt?
- Kühlschrank, Herd und Ofen gereinigt?