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Der Hausverwaltervertrag – was sagt er aus?

Ein Hausverwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verwalters in Bezug auf die Wohnungseigentümergemeinschaft. Was in einem solchen Vertrag alles drin stehen muss, wie er aufgebaut ist und worauf Du als Vermieter achten solltest, erfährst Du im nachfolgenden Ratgeber.

Ein Hausverwaltervertrag regelt die Rechte und Pflichten des Verwalters in Bezug auf die Wohnungseigentümergemeinschaft. Was in einem solchen Vertrag alles drin stehen muss, wie er aufgebaut ist und worauf Du als Vermieter achten solltest, erfährst Du im nachfolgenden Ratgeber.

Der Hausverwaltervertrag kommt bei WEGs zum Einsatz

Der Hausverwalter verwaltet – wie es der Name bereits vermuten lässt – das gesamte Haus. Du solltest beachten, dass der Hausverwalter eher umgangssprachlich verwendet wird. Unter Fachmännern spricht man von einem WEG-Verwalter. Anders als beispielsweise ein Mietverwalter kümmert sich der WEG-Verwalter nicht um die Wohnungen an sich, sondern um die gemeinschaftlich genutzten Flächen. Dies impliziert bereits der Begriff der WEG – der Wohnungseigentümergemeinschaft. Ein Hausverwalter kümmert sich somit nicht direkt um Deine vermietete Immobilie, sondern lediglich um die Hülle, das sogenannte Gemeinschaftseigentum. Hierzu zählen – je nach Festlegung in der Teilungserklärung – unter anderem das Dach, die Fenster sowie der Hausflur. Auch Gartenflächen sowie die Fassade gehört zum Gemeinschaftseigentum und wird dementsprechend von einem Hausverwalter verwaltet.

Welche Pflichten hat der Hausverwalter gemäß Vertrag?

Bei der Gestaltung des Hausverwaltervertrags sind die beiden Parteien grundsätzlich frei – es gibt heutzutage also keinerlei Vorgaben mehr, welche Aspekte der Hausverwalter abdecken muss. Stattdessen regelt die WEG-Novelle die Vorgaben eines Verwalters deutlich allgemeiner – Du solltest also darauf achten, dass die Pflichten der Hausverwaltung im Hausverwaltervertrag ausdrücklich festgehalten werden. Auch bei der Einholung verschiedener Angebote solltest Du immer den Leistungsumfang prüfen, damit die Angebote auch tatsächlich vergleichbar sind. 

Wieso Vermietet.de nutzen, wenn ich einen Hausverwalter habe?

Ein Hausverwalter kümmert sich – wie bereits erwähnt – nicht um Deine Mieter bzw. Deine Wohnung. Das sogenannte Sondereigentum bleibt dementsprechend unberührt von den allgemeinen WEG-Verträgen. Hier greift Vermietet.de ein, denn mit Vermietet.de kannst Du Deine Eigentumswohnung nahezu vollständig selbst verwalten. Doch auch bei ungeteilten Immobilien, also Häuser, deren Wohnungen nicht einzeln veräußert werden können, kann Vermietet.de Dich unterstützen. Du kannst beispielsweise die komplette Betriebskostenabrechnung rechtlich sauber mit Hilfe der Plattform erstellen und sparst Dir somit sowohl Zeit als auch Nerven. Generell ist Vermietet.de für Dich als Endnutzer flexibel einsetzbar und spart – im Vergleich zu herkömmlichen Mietverwaltungen und Hausverwaltern – immense Kosten ein. Probiere es noch heute aus und überzeuge Dich vom umfassenden Programm von Vermietet.de – und spare Dir den Hausverwaltervertrag, soweit rechtlich möglich, ein!