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Energieausweis für die Mietwohnung – das musst Du als Vermieter wissen

Ob Du eine Immobilie kaufst oder vermieten möchtest, Du benötigst zwingend einen Energieausweis für die Mietwohnung – nicht nur, um den Energieverbrauch der Immobilie zu erfahren, sondern spätestens wenn der Mieter danach fragt. Wir geben Dir die wichtigsten Informationen.

Ob Du eine Immobilie kaufst oder vermieten möchtest, Du benötigst zwingend einen Energieausweis für die Mietwohnung – nicht nur, um den Energieverbrauch der Immobilie zu erfahren, sondern spätestens wenn der Mieter danach fragt. Wir geben Dir die wichtigsten Informationen.

Gibt es eine Energieausweis-Pflicht für Vermieter?

Ein Energieausweis für die Mietwohnung ist Pflicht, genauer die unaufgeforderte Vorlage eines Energieausweises – entweder bereits bei der Besichtigung der Immobilie, spätestens aber wenn der Mietinteressent oder neue Mieter danach fragt. Der gut sichtbare Aushang des Dokuments genügt bereits. Nach Unterzeichnung des Mietvertrags müssen Vermieter zudem eine Kopie des Energieausweises an den Mieter aushändigen. Seit Mai 2014 gehört der Energieausweis nach § 16a Energieeinsparverordnung (EnEV) sogar zu den Pflichtangaben in einem Wohnungsinserat, sofern der Ausweis zum Zeitpunkt des Inserats vorliegt.

Achtung: Wer keinen Energieausweis für die Mietwohnung vorlegen kann, falsche Daten angibt oder falsche Daten bereitstellt, begeht einen Verstoß gegen das EnEV und kann mit einem Bußgeld von bis zu 15.000 Euro bestraft werden.

Gilt die Energieausweis-Pflicht immer?

Eine Ausnahme von der Energieausweis-Pflicht bei der Vermietung macht die Gesetzgebung bei Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen, und Gebäuden mit weniger als 50 Quadratmetern Nutzfläche. Hier ist zu beachten, dass kein Energieausweis für eine Mietwohnung ausgestellt wird, sondern immer nur für das gesamte Gebäude. Ob eine Pflicht besteht, hängt also von der gesamten Nutzfläche ab.

Die Vorlagepflicht besteht für Dich als Eigentümer auch dann, wenn Du nur eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus besitzt und vermieten möchtest.

Was müssen Vermieter beim Energieausweis für die Mietwohnung beachten?

Es gibt verschiedene Arten von Energieausweisen – den Verbrauchs- und den Bedarfsausweis. Während der Verbrauchsausweis lediglich anhand der Betriebskostenabrechnung den Verbrauch des Vormieters abbildet, ist der Bedarfsausweis etwas genauer. Hier wird der Energiebedarf anhand von einigen Gebäudeteilen und der Heizanlage berechnet. Der Bedarfsausweis ist detaillierter und folglich auch teurer.

Welches Gebäude welchen Energieausweis benötigt, ist ebenfalls gesetzlich geregelt. Wohngebäude mit mehr als vier Wohneinheiten können zwischen den Arten frei wählen. Hat das Haus weniger als vier Wohneinheiten wird ein Bedarfsausweis benötigt, sofern es nicht nach den Standards der Wärmeschutzverordnung saniert oder modernisiert wurde. Ist dieser Standard vorhanden, können Eigentümer kleinerer Wohngebäude ebenfalls frei wählen.

Im Mietvertrag, hier als Muster erhältlich, muss der Energieausweis nicht aufgenommen werden. Zwar hast Du als Vermieter die Pflicht, einen Energieausweis vorzulegen. Bei Nichtvorlage ergeben sich für Mieter aber keine Sonderrechte – etwa die Kürzung der Miete, etc. Allerdings können sie natürlich eine Anzeige wegen fehlender Herausgabe stellen. Im Zusammenhang mit dem Energieverbrauch treten häufig auch Fragen rund um das Lüften und Beheizen einer Wohnung auf. Hier solltest Du Dich bereits im Vorfeld über das Mietrecht bezüglich Schimmel informieren, damit Du bei Bedarf richtig handeln kannst.

Wo bekommt man einen Energieausweis für die Mietwohnung?

Wer einen Energieausweis ausstellen darf, regelt die Energieeinsparverordnung für Bestandsimmobilien. Bei Neubauten regelt jedes Bundesland einzeln die Voraussetzungen für Aussteller von Energieausweisen. Nach § 21 EnEV sind unter anderem Personen mit Hochschulabschluss, z. B. Architekten oder Bauingenieure, staatlich anerkannte Techniker sowie Handwerksmeister berechtigt, einen Energieausweis auszufüllen. Allerdings nur, wenn sie im Bereich des energiesparenden Bauens aus- oder weitergebildet wurden oder als öffentlicher Sachverständiger für diesen Bereich bestellt wurden. Genaue Informationen, wer im Umkreis einen Energieausweis ausstellen darf, bieten unter anderem die Verbraucherzentralen.

Wie bekommt man den Energieausweis für die Mietwohnung?

Wenn Du als Vermieter einen Energieausweis für die Mietwohnung benötigst, hast Du verschiedene Optionen:

Sofern Du eine Eigentumswohnung in einem Mehrfamilienhaus vermieten möchtest, kannst Du Dich zum Beispiel an die Hausverwaltung wenden. Die Bereitstellung des Energieausweise kann zu den Aufgaben eines Immobilienverwalters gehören, seine Pflicht ist es jedoch nicht. Es kann aber gut möglich sein, dass die Hausverwaltung den Energieausweis bereits vorliegen hat, da er für 10 Jahre gültig und für das gesamte Gebäude einheitlich gilt.

Weiterhin kannst Du andere Eigentümer des Mehrfamilienhauses kontaktieren, ob sie bereits einen Energieausweis vorliegen haben. Zu beachten ist hier, dass Du als vermietungswilliger Eigentümer den Energieausweis bereitstellen musst. Die Kosten müssen nach EnEV jedoch alle Mitglieder der Eigentümergemeinschaft tragen.

Als Alternative bleibt noch die Kontaktaufnahme mit dem Energieversorger, der die Daten für das gesamte Gebäude zur Verfügung stellen kann. Aus Datenschutzgründen lassen sich aber nicht alle Energieversorger auf die Herausgabe ein.