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Energieausweis bei Vermietung und Verkauf ist Pflicht!

Der Energieausweis ist bei der Vermietung von Wohnungen und Gebäuden relevant, wenn ein Mieterwechsel ansteht. Doch wann genau brauchst Du ihn eigentlich, und wann benötigst Du welchen Energieausweis bei der Vermietung Deiner Immobilie? Dies und mehr beantwortet dieser Beitrag.

Der Energieausweis ist bei der Vermietung von Wohnungen und Gebäuden relevant, wenn ein Mieterwechsel ansteht. Doch wann genau brauchst Du ihn eigentlich, und wann benötigst Du welchen Energieausweis bei der Vermietung Deiner Immobilie? Dies und mehr beantwortet dieser Beitrag.

Energieausweises bei Vermietung ist Pflicht

Ob Du eine kürzlich erworbene oder neu gebaute Immobilie erstmals vermietest oder ein bestehendes Mietverhältnis beendet und ein neuer Mieter gesucht wird: Einen Energieausweis musst Du bei Vermietung immer vorlegen. Seit 2014 darf kein neuer Mietvertrag ohne Energieausweis geschlossen werden. So besagt der entsprechende Paragraph der Energieeinsparverordnung (§ 16 Abs. 2 EnEV 2014) sinngemäß, dass der Vermieter den Energieausweis bei Besichtigung vorzulegen oder deutlich sichtbar auszuhängen oder auszulegen hat. Findet keine Besichtigung statt, musst Du als Vermieter Deinem potenziellen Mieter den Energieausweis für die Wohnung oder eine Kopie hiervon unverzüglich vorzulegen.
Beachte, dass ein fehlender Energieausweis bei Vermietung zu einem hohen Bußgeld von bis zu 14.000 Euro führen kann. Auf Deine Immobilie trifft eine Ausnahme lediglich dann zu, wenn

  • die Immobilie nicht oder nicht vorrangig zu Wohn- oder wohnähnlichen Zwecken, zum Beispiel Arztpraxen oder Kanzleien, genutzt wird. In der Regel gilt ein Energieausweis für Wohngebäude und Gebäude, bei denen der Wohnanteil über 90 % liegt.
  • Deine Immobilie weniger als 50 Quadratmeter Nutzfläche hat. In der Regel muss ein Energieausweis bei Vermietung erstellt werden, wenn das Wohngebäude mehr als 50 Quadratmeter Wohnfläche ausweist.
  • das Gebäude nicht regelmäßig bewohnt und beheizt wird. Das gilt etwa für Ferienwohnungen, die weniger als vier Monate im Jahr genutzt werden oder vorwiegend in der Jahresperiode gebucht werden, in der nicht geheizt wird. Liegt der zu erwartende Heizölverbrauch über 25 Prozent der ganzjährigen Nutzung, muss bei Vermietung ein Energieausweis vorliegen.
  • es sich um Werkstätten, Baudenkmäler oder andere Gebäude mit besonderer Nutzung handelt

Achtung: Bei Mischimmobilien (Wohn- und Gewerbefläche) müssen für beide Bereiche separate Energieausweise erstellt werden, sofern die Nutzung der Gewerbefläche nicht wohnähnlich ist.

Wann ist der Energieausweis bei Vermietung vorzulegen?

Die Energieeinsparverordnung nennt auch den Zeitpunkt, zu dem Du den Energieausweis bei Vermietung vorlegen musst: Zur Besichtigung. Kannst Du der Vorlagepflicht des Energieausweises zu diesem Zeitpunkt nicht nachkommen, hast Du dem potenziellen Mieter spätestens auf dessen Verlangen hin, den Energieausweis bzw. eine Kopie zugänglich zu machen.

Glühbirne

Hinweis: Bei einem Mieterwechsel darf der potenzielle Mieter die Vorlage des Energieausweises verlangen. Der aktuelle Mieter hat kein Recht dazu. Er darf Dir auch nicht im laufenden Mietverhältnis die Vermietung ohne Energieausweis vorwerfen und dies als Argument für eine Mietminderung oder gar eine Klage verwenden.

Der Energieausweis bei Vermietung – Verbrauchs- und Bedarfsausweis

Welchen Energieausweis Du bei Vermietung vorlegen musst, hängt vom Baujahr und Bauart der Immobilie sowie der zuletzt durchgeführten Sanierung ab:

  • Einfamilienhäuser und Mehrfamilienhäuser mit maximal vier Wohneinheiten, deren Bauantrag vor dem 01.11.1977 gestellt wurde und die bis heute nicht saniert wurden, benötigen einen Bedarfsausweis.
  • Bei Immobilien mit mehr als vier Wohneinheiten kannst Du zwischen den beiden Varianten frei wählen.
  • Bei Wohnimmobilien, deren Bauantrag nach dem 01.11.1977 gestellt wurde sowie bei Immobilien, die bereits nach den Anforderungen der Wärmeschutzverordnung saniert wurden, kannst Du ebenfalls frei wählen.
  • Liegen keine Verbrauchswerte der letzten drei Jahre vor (z. B. bei Neubau), ist die Ausstellung und Vorlage eines bedarfsorientierten Energieausweises bei Vermietung Pflicht.
Glühbirne

Hinweis: Sofern Du die Wahl hast, empfiehlt sich ein verbrauchsorientierter Energieausweis, da dieser deutlich günstiger ist. Die Kosten liegen zwischen 70 und 100 Euro. Ein Bedarfsausweis kostet aufgrund des höheren Erstellungsaufwands rund 400 Euro.

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Wer stellt den Energieausweis bei Vermietung aus?

Grundsätzlich empfehlen wir, bei Vermietung den Energieausweis bei einem fachkundigen Energieberater zu beauftragen, der zur Ausstellung berechtigt ist. Dies sind nicht nur offiziell zugelassene Energieberater der Deutschen Energie-Agentur (DENA) in Kooperation mit dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), sondern auch Architekten, Bauingenieure, Handwerksmeister, Bautechniker und weitere Berufsgruppen aus den Fachrichtungen Bau, Physik, Gebäude, Elektro und Architektur. Über die Liste der DENA kannst Du einen Dienstleister recherchieren. Darüber hinaus bietet Dir Vermietet.de den Energieausweis für Deine Immobilie. Besuche dazu einfach unseren Shop.

Achtung vor kostenlosen Angeboten: Insbesondere verbrauchsorientierte Energieausweise werden gelegentlich kostenlos angeboten. Diese erfüllen jedoch oft nicht die gesetzlichen Mindestanforderungen oder werden nicht offiziell bei der EnEV-Registrierstelle aufgenommen. Ferner erhältst Du durch einen echten Energieausweis in Kombination mit einer Energieberatung die Chance, Modernisierungsmaßnahmen zu identifizieren, die Energieeffizienz der Immobilie zu verbessern und diese somit attraktiver für Mieter zu machen.

Fazit zum Energieausweis bei Vermietung

Die Vorlage eines aktuell gültigen Energieausweises ist bei Vermietung nur Pflicht, wenn auf Deine Immobilie keine der Sonderregelungen zutrifft und Du im Zuge eines Mieterwechsels nach einem neuen Mieter suchst. Solltest Du keinen Energieausweis für das Mietobjekt vorlegen können, beantragst Du diesen bei einem Fachkundigen. Ferner solltest Du als Vorbereitung auf die Neuvermietung und den Mieterwechsel prüfen, ob ein bereits vorhandener Energieausweis noch gültig ist.