Denkmal-AfA bei einer Vermietung: So sparen Sie Steuern

Mit dem Kauf eines denkmalgeschützten Mietshauses profitieren Sie neben den Mieteinnahmen von Steuervergünstigungen im Rahmen der Denkmal-AfA bei Vermietung. Wir zeigen Ihnen, die hoch das Sparpotenzial ausfallen kann.

Mit dem Kauf eines denkmalgeschützten Mietshauses profitieren Sie neben den Mieteinnahmen von Steuervergünstigungen im Rahmen der Denkmal-AfA bei Vermietung. Wir zeigen Ihnen, die hoch das Sparpotenzial ausfallen kann.

AfA – was ist das überhaupt?

Für alle, die mit der Abkürzung AfA nicht viel anfangen können, beginnen wir mit einer Begriffsdefinition:
AfA bedeutet Absetzung für Abnutzung. Für den Zeitraum der Nutzungsdauer einer Immobilie sinkt deren physischer Wert jährlich. Daher können Sie als Immobilienbesitzer und Vermieter im Rahmen der Denkmal-Afa bei Vermietung die Kosten für Anschaffung und Herstellung im Laufe mehrerer Jahre steuerlich abschreiben.

Hintergrund der AfA ist es, Anschaffungen, die mit hohen Kosten verbunden sind, steuerlich über einen längeren Zeitraum abzusetzen.

Denkmal-Afa bei Vermietung: Das gilt

Denkmalgeschützte Immobilien genießen besonders hohe steuerliche Vergünstigungen im Rahmen der Denkmal-Afa bei Vermietung:

  • Die reinen Kosten für eine Modernisierung dürfen Sie für acht Jahre um neun Prozent jährlich abschreiben. Für die darauffolgenden vier Jahre dürfen Sie sieben Prozent geltend machen.
  • Für die Anschaffungskosten (ohne die Renovierungskosten) gilt zusätzlich die lineare AfA: zwei Prozent für Häuser, die nach dem Jahr 1925 erbaut wurden, 2,5 Prozent für Objekte, die davor errichtet wurden.

Hinweis: Sie nutzen die denkmalgeschützte Immobilie selbst? Auch dann können Sie im Rahmen der Denkmal-AfA für zehn Jahre neun Prozent der Sanierungskosten abschreiben.

Denkmal-AfA bei Vermietung: Besonderheit

Das Steuerrecht ist komplex und daher nicht immer so einfach zu verstehen. Damit Sie den Überblick behalten, hier einige Punkte, auf die Sie im Rahmen einer Denkmal-Afa bei Vermietung achten sollten

  • Die AfA gilt nur für Gebäude, nicht aber für Grundstücke. Der Grund ist, dass sich Grundstücke nicht abnutzen lassen, Immobilien allerdings schon.
  • Die hohen Abschreibungssätze für eine Sanierung denkmalgeschützter Objekte verringern das zu versteuernde Einkommen erheblich. Daher lohnt sich die AfA bei Denkmalschutz und einer Vermietung besonders für Besserverdiener.
  • Beachten Sie, dass eine Doppelförderung in Deutschland grundsätzlich ausgeschlossen ist. Daher dürfen dieselben Aufwendungen nicht mehrfach gefördert werden. Dementsprechend müssen Kaufpreis und Sanierung unterschiedlich zugeordnet werden. Der Kaufpreis für eine denkmalgeschützte Immobilie darf nach Abzug des Grundstückswertes jährlich mit zwei bzw. 2,5 Prozent steuerlich geltend gemacht werden.
  • Achtung: Die lineare Abschreibung des Kaufpreises gilt nur, wenn die Immobilie vermietet ist. Bei einer Selbstnutzung dürfen nur die Kosten für eine Sanierung abgeschrieben werden.

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